Fragen und Antworten zur Anschlussfinanzierung
Anschlussfinanzierung ist ein langes Wort, aber schnell erledigt: Wenn die Zinsbindung einer Baufinanzierung ausläuft, können Sie Ihr bestehendes Darlehen durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank ersetzen – und sich dort neue Konditionen sichern. Das nennt man dann Anschlussfinanzierung, Ablösung oder auch Umschuldung. So eine Anschlussfinanzierung ist mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden, weil alle erforderlichen Dokumente in der Regel noch vom Abschluss der ursprünglichen Finanzierung vorliegen.
Bleibt man hingegen auch nach Ablauf der Zinsbindung mit der Finanzierung bei der bisherigen Bank, spricht man von Darlehensverlängerung oder Prolongation.
Mehr erfahren Sie hier.
Endet die Zinsbindung Ihrer laufenden Baufinanzierung innerhalb der nächsten 6 Monate? Dann ist eine Anschlussfinanzierung jetzt genau richtig für Sie.
Einfach unverbindlich in nur 3 Minuten anfragen – schon haben Sie Ihre Anschlussfinanzierung auf den Weg gebracht! Gemeinsam holen wir dann in der Beratung das Beste für Sie heraus. Alles ohne Papierkram, denn wir erledigen die Formalitäten für Sie. Da ja sogar schon eine Grundschuld eingetragen ist, bekommen Sie auch zusätzliche Kreditmittel im Rahmen der Anschlussfinanzierung meist viel einfacher als sonst.
Anfrage und Antrag – so gehts
Rufen Sie uns einfach an, und wir erstellen für Sie einen persönlichen Finanzierungsvorschlag: 069 / 5060 30 70.
Unsere Baufinanzierungsexperten sind für Sie da:
Mo. bis Fr. von 10 bis 18 Uhr,
Sa. von 10 bis 14 Uhr
Nach Erhalt der E-Mail müssen Sie nur noch unterschreiben und unseren Vorschlag mit allen erforderlichen Unterlagen als Antrag an uns zurücksenden.
Objektfinanzierungen im Ausland sind zurzeit grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es gibt eine Absicherung im Inland.
Konditionen
Erst ab dem 7. Monat nach Zusage berechnen wir bei der ING Bereitstellungszinsen von 0,20% p.M.
Sofern Sie Darlehensmittel der KfW in die Finanzierung einbinden möchten, setzen Sie sich bitte mit unseren Baufinanzierungsberatern in Verbindung. Unter 069 / 5060 30 70 informieren wir Sie gerne über die verschiedenen Fördermöglichkeiten der KfW.
Bitte beachten Sie, dass die Weiterleitung eines Darlehensantrags an die KfW über uns nur möglich ist, wenn Sie auch bei uns ein Darlehen für die Immobilie aufnehmen.
Nähere Informationen zu den Förderdarlehen der KfW, die wir begleiten, finden Sie auf unserer Seite zur KfW-Förderung. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW.
Wenn Sie bereits ein laufendes Darlehen haben, können Sie schon bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung einen Anschlussvertrag für ein Forward-Darlehen abschließen. So können Sie sich die heute gültigen Konditionen für die Zukunft sichern, zahlen dafür aber einen Zinsaufschlag.
Endet Ihre laufende Baufinanzierung innerhalb der nächsten 6 Monate? Dann ist eine Anschlussfinanzierung für Sie genau richtig.
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Oder läuft Ihre Baufi noch 7 bis 60 Monate lang? Wenn Sie glauben, dass die Zinsen bis dahin steigen: Sichern Sie sich das aktuelle Zinsniveau mit einem Forward-Darlehen.
Für diese Zinsgarantie bezahlen Sie einen monatlichen Zinsaufschlag ab dem 7. Monat bis einschließlich des Monats der Umschuldung. Der Zinsaufschlag wird auf den aktuellen Sollzins aufgeschlagen. Wenn Sie aber denken, die Zinsen steigen nicht so schnell: 6 Monate vor Ablauf Ihrer Finanzierung können Sie mit dem Abschluss einer Anschlussfinanzierung bei der ING viel Geld sparen.
Tilgung und Rückzahlung
Tilgen Sie Ihre Baufinanzierung zusätzlich:
- Jederzeit kostenfrei möglich
- Bis zu 5% Ihrer ursprünglichen Darlehenssumme
- Mindestens 1.000 Euro – erstmalig möglich im Monat nach der Vollauszahlung des Darlehens
So funktionierts:
- Überweisen Sie den Betrag auf Ihr Baufinanzierungskonto (Verwendungszweck: „Sondertilgung“). Tipp: Die IBAN Ihres Baufinanzierungskontos finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug oder in den Kontodetails im Internetbanking.
- Ihre Sondertilgung verrechnen wir nach Überweisungseingang zum 30. des Monats. Beispiel: Überweisungseingang am 20. März, Verrechnung zum 30. März. Die Zinsersparnis durch die Sondertilgung sehen Sie in der Rate zum 30. April.
Empfehlung: Überweisen Sie Ihre Sondertilgung 3 bis 4 Bankarbeitstage vor dem Monatsende. - Die Sondertilgung bestätigen wir Ihnen nach der Buchung schriftlich in Ihrer Post-Box im Internetbanking.
Sie können die Sondertilgung nicht ins Folgejahr übertragen und nicht nachholen. Möchten Sie für das kommende Kalenderjahr eine Sondertilgung leisten, überweisen Sie den Betrag bitte erst ab Januar.
Wie sich Ihre Laufzeit mit der Sondertilgung verkürzt, können Sie einfach mal durchspielen: Erstellen Sie sich dazu mit wenigen Klicks einen neuen Tilgungsplan – im Internetbanking unter „Meine Baufi“.
So individuell, wie Ihre Finanzierung ist, so vielseitig sind auch die Tilgungsmöglichkeiten.
Wählen Sie Ihren Tilgungssatz bis 10% p.a. oder die Finanzierung durch die Abtretung eines Bausparvertrags, einer kapitalbildenden oder fondsgebundenen Lebens-/Rentenversicherung. Alles ist möglich.
Tipp: Eine hohe Tilgung beschleunigt die Rückzahlung Ihres Darlehens und Sie sind schneller schuldenfrei.
Auf Wunsch können Sie Ihre Tilgung sogar zweimal während der Zinsbindung ändern und jederzeit zum Monatsende eine Sondertilgung in Höhe von bis zu 5% leisten.
Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie ist eine Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende der Zinsbindung möglich. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die wir anhand aktueller Marktzinsen berechnen. Eine verbindliche Berechnung können wir deshalb erst 8 Wochen vor dem gewünschten Rückzahlungstermin erstellen (weitere Informationen zur vorzeitigen Rückzahlung Ihrer Baufinanzierung). Wenn Sie planen, eine neue Immobilie zu kaufen, prüfen wir gerne, ob wir die bestehende Finanzierung und Grundschuld übertragen können. Dann sparen Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung.
Besicherung und Sicherheiten
Grundsätzlich sind Nachrangfinanzierungen nicht möglich. Im Einzelfall können wir diese Option jedoch im Rahmen eines Beratungsgesprächs anbieten.
Die Baufinanzierung der ING erfordert die Eintragung einer erstrangigen vollstreckbaren Grundschuld.
Unter einer Grundschuld versteht man grundsätzlich die Belastung eines Grundstücks bzw. grundstücksgleicher Rechte in der Weise, dass an den Grundschuldgläubiger eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist.
Tipp: Haben Sie bereits eine Finanzierung und suchen eine Anschlussfinanzierung? Oder ist noch eine Grundschuld auf Ihrer schuldenfreien Immobilie eingetragen? Dann prüfen wir gern, ob eine Abtretung der Grundschuld möglich ist. Dadurch sparen Sie Gebühren.
Eine Notarbestätigung (Rangbescheinigung) ist eine Bestätigung des Notars gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Sie ermöglicht die Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist.
Auszahlung
Bei einer Anschlussfinanzierung erteilen Sie uns bitte eine „Vollmacht zur Umschuldung“, unterschrieben von allen Darlehensnehmenden. Das Formular senden wir Ihnen mit Ihrem Darlehensvertrag zu. Wenn alle Unterlagen bei uns sind, setzen wir uns mit Ihrer bisherigen Bank in Verbindung – und zahlen das Darlehen direkt an die Bank, zum vereinbarten Termin aus.
Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Es ermöglicht die vorzeitige Darlehensauszahlung (Valutierung) zur Kaufpreisabwicklung, solange die Grundschuld noch nicht beziehungsweise nicht ranggerecht eingetragen ist.