Fragen und Antworten zum Bausparen
Ein Bausparvertrag läuft in 3 Phasen ab:
Sparphase
Sie zahlen in monatlichen Raten Geld in Ihren Vertrag ein.
So wächst Ihr Bausparguthaben, bis der Vertrag zuteilungsreif wird.Zuteilungsphase
Nun können Sie sich die vereinbarte Bausparsumme auszahlen lassen.
Die Bausparsumme setzt sich zusammen aus Ihrem angesparten Guthaben und dem bereitgestellten Bauspardarlehen.Darlehensphase
Das ausgezahlte Darlehen zahlen Sie schrittweise zurück.
Die Höhe der Tilgungsbeiträge wurde schon bei Vertragsabschluss festgelegt und ändert sich nicht.
In einer Beratung wird berechnet, welche Bausparsumme sich eignet.
Die ideale Bausparsumme hängt von mehreren Fragen ab – zum Beispiel:
- Was ist Ihr Immobilien-Vorhaben?
- Wann brauchen Sie das Geld?
- Welche monatlichen Spar- und Tilgungsbeiträge wünschen Sie sich?
Ein Bausparvertrag lohnt sich für alle, die ein Immobilien-Vorhaben für die Zukunft planen:
- Kauf von Wohneigentum
- Modernisierungsmaßnahmen
- Anschlussfinanzierung
Während Sie kontinuierlich Eigenkapital aufbauen, profitieren Sie gleichzeitig von einer vertraglich festgelegten Zinsgarantie.
Durch staatliche Förderungen haben Sie außerdem die Möglichkeit, finanzielle Zuschüsse zu erhalten und Ihr Immobilien-Vorhaben schneller zu verwirklichen.
Sie haben es selbst in der Hand, wie lange Ihr Bausparvertrag läuft:
- Bei Vertragsabschluss legen Sie die gewünschte Bausparsumme, den späteren Darlehenszins und/oder die Tilgungsrate fest.
- Anschließend können Sie die Höhe der monatlichen Sparraten für Ihren Bausparvertrag festlegen.
- Je mehr Sie in einem Monat ansparen, desto schneller steht Ihnen das Bauspardarlehen zur Verfügung.
Im Durchschnitt beträgt die Mindestsparzeit zwei Jahre.
Wenn Ihr Vertrag zugeteilt wird, erhalten Sie Ihr Bausparguthaben.
Sie bekommen Ihr Bausparguthaben zusammen mit dem Bauspardarlehen ausgezahlt.
Eine Auszahlung des angesparten Guthabens vor Erreichen der Zuteilungsreife ist nur durch eine Kündigung möglich.
Es gibt gleich mehrere staatliche Förderungen für förderberechtigte Bausparerinnen und Bausparer – zum Beispiel:
- Vermögenswirksame Leistungen
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
- Wohn-Riester-Förderung