Zurückzahlen, ablösen, kündigen

Zum Ende der Zinsbindung haben Sie die Wahl: Entweder Sie verlängern das Darlehen einfach oder Sie zahlen komplett zurück - mit eigenem Geld oder einer anderen Bank (Ablösung).

Sonderfall Immobilien-Verkauf: Wenn Sie vor Ablauf der Zinsbindung die Immobilie verkaufen, das Darlehen kündigen und zurückzahlen wollen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Bitte beachten: Wenn Sie eine Sondertilgung im laufenden Monat vorgenommen haben, ist eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erst im folgenden Monat möglich.

Auch rückzahlen und ablösen ist easy

Klicken Sie bitte Im Internetbanking auf „Meine Baufi“ und dann in der Menüleiste auf „Kündigung / Ablösung“ – dort werden Sie ganz einfach durch den Prozess geführt. Haben Sie sich länger nicht eingeloggt? Dann sind Sie bei „Fragen und Antworten zu PINs & Log-in“ genau richtig. Oder schauen Sie kurz das Video.

Fragen & Antworten

Vorfälligkeitsentschädigung? Berechnen lassen!

Im Internetbanking können Sie unverbindlich einen Auftrag zur Berechnung an uns senden.
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    Log-in

    Loggen Sie sich ins Internetbanking ein und wählen Sie das gewünschte Baufinanzierungskonto

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    Darlehensauswahl

    Klicken Sie unter „Meine Baufi“ auf „Ablösung / Kündigung“ und wählen Sie das gewünschte Darlehen

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    Berechnung anfragen

    Stoßen Sie mit „Berechnung beauftragen“ die Berechnungs-Anfrage bei uns an

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    Ergebnis in Post-Box

    Nach wenigen Tagen bekommen Sie eine E-Mail – mit der Info, dass die Berechnung in Ihrer Post-Box ist

Anleitung als Video schauen

55 Sekunden auf YouTube zeigen, wie Sie im Internetbanking die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen – noch ganz unverbindlich. Wenn es für Sie konkret wird, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung. Wir klären dann alles Weitere gemeinsam.

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