Homeoffice und mobiles Arbeiten: Das ist der Unterschied

Daily Business 4 min Lesedauer 02.08.2022
Eine Frau sitzt auf der Couch und arbeitet am Laptop, neben ihr schläft ein Hund

Zum Arbeiten in die Firma? Ist oft kein Muss mehr. Die Alternativen sind Homeoffice und mobiles Arbeiten.

In Zeiten von Corona zeigt sich, dass solche Arbeitsmodelle funktionieren. Wobei Homeoffice und mobiles Arbeiten nicht identisch sind.

Unterschied Homeoffice und mobiles Arbeiten

  • Homeoffice: Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Definition des Begriffs Homeoffice. Generell meint der Begriff, dass Beschäftigte gelegentlich oder ständig in ihren eigenen privaten Räumlichkeiten arbeiten. „Im Ergebnis ist Homeoffice ein Fall der Telearbeit“, heißt es auf der Website der IHK Kassel-Marburg. Telearbeit ist in der Arbeitsstättenverordnung per Gesetz definiert.
  • Telearbeit: In der Arbeitsstättenverordnung heißt es in Paragraph 2, Absatz 7: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“
  • Mobiles Arbeiten: Eine gesetzliche Definition von mobilem Arbeiten gibt es bislang ebenfalls nicht. Mobiles Arbeiten heißt in der Regel, dass Ihre Beschäftigten an unterschiedlichen Orten tätig sind. Sie können sich aussuchen, von wo aus sie ihre vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen – im Café, zu Hause oder in einem Co-Working-Space. Einen festen Arbeitsplatz haben sie nicht, weder im Büro noch zu Hause.


Vor- und Nachteile für Unternehmen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sparen Bürofläche und damit Kosten, wenn sie keinen dauerhaften Arbeitsplatz für Beschäftigte stellen. Weitere Vorteile von Homeoffice, Telearbeit und mobilem Arbeiten:

  • Im Fall von Stellenvakanzen haben Sie einen größeren Pool an Bewerber/-innen und können auch Beschäftigte über den Standort Ihres Unternehmenssitzes hinaus gewinnen.
  • Ihr Unternehmen hat ein Image als attraktiver Arbeitgeber, wenn Sie Homeoffice und mobiles Arbeiten als Arbeitsmodell anbieten.
  • Beschäftigte, die mit den Rahmenbedingungen des Arbeitens zufrieden sind, sind motivierter und in der Folge oft auch produktiver.

Zu den Nachteilen von Homeoffice und Telearbeit gehört, dass es mitunter Kommunikationsprobleme zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten geben kann. Doch ist das ein Problem, das sich durch die richtige Organisation gut lösen lässt. 


Homeoffice und Telearbeit versus mobiles Arbeiten

Beim Homeoffice-Modell

  • Haben Ihre Beschäftigten einen festen Arbeitsplatz, bei dem gewährleistet ist, dass er zum Arbeiten gut geeignet ist.
  • Als Arbeitgeber/-in müssen Sie allerdings dafür sorgen, dass der Arbeitsschutz im Homeoffice gewährleistet ist. Sie sind verpflichtet, eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung etwa via Fragebogen vorzunehmen. Vereinbaren Sie mit Ihrem jeweiligen Beschäftigten, dass Sie ein Zutrittsrecht in seine oder ihre Wohnung haben, um arbeitsschutzrechtliche Vorschriften überprüfen zu können. Die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf nicht etwa durch falsches Licht oder einen ungeeigneten Stuhl gefährdet sein.

Beim mobilen Arbeiten

  • Fühlen sich Beschäftigte, die ihren Arbeitsort flexibel wählen dürfen, im beruflichen Alltag zumeist freier und selbstbestimmter. Zudem ist der Aufwand für Sie als Arbeitgeber/-in in der Regel geringer als beim Homeoffice-Modell.
  • Allerdings sind zum Beispiel Datenschutz-Standards häufig schwieriger einzuhalten, wenn die Beschäftigten etwa in der Öffentlichkeit arbeiten.


Homeoffice und mobiles Arbeiten – Welche Rechte und Pflichten Unternehmen haben

Eine Homeoffice-Regelung oder eine Regelung für mobiles Arbeiten dürfen Unternehmen nicht einseitig anordnen. Möglich ist das nur im Einvernehmen mit den Beschäftigten. Halten Sie dies in einer Vereinbarung fest.

Mögliche Optionen sind beispielsweise eine gesonderte schriftliche Regelung zwischen Ihnen und dem oder der einzelnen Beschäftigten oder alternativ eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag. „Es ist aber auch denkbar, dass der Arbeitnehmer sein Einverständnis stillschweigend erklärt, indem er beispielsweise das nötige Equipment in Empfang nimmt und die Arbeit von zu Hause aus aufnimmt“, heißt es auf der Website der IHK Kassel-Marburg.

  • Arbeitszeiten: Auch beim Homeoffice und mobilen Arbeiten sind die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten einzuhalten. Weisen Sie als Arbeitgeber/-in darauf hin. Präsentieren Sie zudem ein Modell, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind, während die Beschäftigten nicht im Betrieb sind.
  • Datenschutz: Vereinbaren Sie mit Ihren Beschäftigten, dass das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie sämtliche Betriebsvereinbarungen und Verschwiegenheitserklärungen des Unternehmens im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten ebenso anzuwenden sind wie am Arbeitsplatz. Arbeitsmittel sind so aufzubewahren, dass Familienangehörige, Bekannte oder gar Fremde sie nicht einsehen können.

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