Neu ab 2024 – Das ändert sich für kleine und mittlere Unternehmen

Daily Business 3 min Lesedauer 18.01.2024
Eine junge Frau in einem Büro zeigt einem Kollegen etwas auf ihrem Smartphone

2024 wird einiges anders. Auch für kleine und mittlere Unternehmen. Wir bringen für Sie die wichtigsten Änderungen auf den Punkt.

Personal

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten sollen künftig unter erleichterten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten können. Das sieht das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor, das seit November 2023 schrittweise in Kraft tritt. „Da Fachkräfte teils händeringend gesucht werden, ist es gut, dass Qualifizierte aus Drittstaaten nun schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden können“, sagt Benjamin Schöfer vom Deutschen Mittelstands-Bund (DMB).
  • Arbeitsunfälle: Ab Januar 2024 haben Unternehmen die Möglichkeit, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu melden.
  • Arbeitszeiterfassung: Das Gesetz stockt noch, könnte aber dieses Jahr kommen: Unternehmen stehen dann in der Pflicht, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden elektronisch aufzuzeichnen. Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden sollen davon nicht betroffen sein.
  • Ausgleichsabgabe: Ab 2024 müssen Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, 720 Euro als Ausgleich an den Staat zahlen. „Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 beziehungsweise weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen, die geringere Höhen der Ausgleichsabgabe vorsehen, gelten“, heißt es auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.
  • Mindestausbildungsvergütung: Nicht-tarifgebundene Ausbildungsbetriebe müssen ihren Azubis eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Für Auszubildende, die 2024 starten, heißt das:

    1. Lehrjahr:        649 Euro
    2. Lehrjahr:       766 Euro
    3. Lehrjahr:       876 Euro
    4. Lehrjahr:       909 Euro
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde. 2025 wird er auf 12,82 Euro steigen.
  • Qualifizierungsgeld: Unternehmen können ab April 2024 ein Qualifizierungsgeld für Mitarbeitende beantragen, wenn Arbeitsplätze durch die Transformation der Arbeitswelt gefährdet sind. Das Qualifizierungsgeld kann dann für die Weiterbildung von Beschäftigten genutzt werden. Es beträgt bis zu 67% des Nettoentgelts.

Recht & Gesetz

  • Lieferkettengesetz: Auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden gilt ab Januar 2024 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Allerdings sind nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch kleine und mittlere Unternehmen betroffen. Großunternehmen sind laut Gesetz dazu angehalten, ihren Zulieferern aufzugeben, sich an die Vorgaben zu halten.
  • Insolvenz: Wegen der Corona-Pandemie hatte es ab 2020 Lockerungen im Insolvenzrecht gegeben. Darunter fiel etwa die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese Krisen-Sonderregeln laufen aus, ab 2024 gelten wieder die regulären Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose.

Energie

  • Strompreise: Nicht nur auf Verbraucher/-innen, auch auf Unternehmen kommen höhere Strompreise zu. Das liegt daran, dass ein eigentlich vorgesehener Bundeszuschuss in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zu den Entgelten für das Stromnetz entfällt. Die Netzentgelte für die Stromautobahnen sind ein Teil des Strompreises. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber verdoppeln sich nun die Netzentgelte für 2024 auf im Mittel 6,43 Cent pro Kilowattstunde.
  • Höhere Preise für Sprit, Erdgas und Heizöl: Der Preis für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) steigt 2024 stärker als zunächst geplant – nämlich von 30 Euro je Tonne CO2 auf nun 45 Euro statt nur 40 Euro. Damit verteuern sich neben Sprit unter anderem auch Erdgas und Heizöl.

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Eine schick gekleidete Frau schaut vor einem gelben Hintergrund auf ihr Smartphone