Das ändert sich 2025 für Selbstständige und Unternehmen
2025 gibt es wieder einige neuen Regelungen für Selbstständige und Unternehmen zu beachten. Dabei wird manches im unternehmerischen Alltag einfacher und digitaler. Einige Änderungen im Überblick:
Elektronische Rechnung wird zur Pflicht im B2B-Bereich
Ab dem 01.01.2025 besteht generell die Pflicht für Unternehmen, im B2B-Bereich eine elektronische Rechnung zu stellen. Weil die Umstellung aber für Firmen mit Aufwand verbunden ist, gelten für Rechnungsausstellende Übergangsregelungen bis Ende 2027. Diese Übergangsregelungen gelten allerdings nicht für den Empfang von E-Rechnungen: Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland müssen also bereits ab 2025 zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein. Was genau eine E-Rechnung ist und mehr Details zur neuen Regelung finden sich hier: Elektronische Rechnung: Was auf Unternehmen im B2B-Bereich zukommt
Arbeitsverträge: jetzt digital statt ausgedruckt
Unternehmen müssen Arbeitsverträge bisher in Papierform und mit Unterschrift an ihre Arbeitnehmer/-innen aushändigen, auch für Vertragsänderungen wie Gehaltserhöhungen gilt das. Ab 2025 aber sind weder Papierform noch Unterschrift nötig. Es reicht dann, dem oder der Beschäftigten die Vertragsbedingungen in Textform elektronisch zu übermitteln, etwa in einer E-Mail oder in einer PDF-Datei. Wichtig ist, dass der oder die Beschäftigte die Vertragsbedingungen speichern und ausdrucken kann. Eine Ausnahme gilt für Branchen, die im § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) genannt werden – dort gelten weiter die alten Regelungen. Auch bei Praktikumsverträgen ist weiter die Papierform notwendig.
Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung erhöht
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen – solange sie bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen werden ab 01.01.2025 erhöht: Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer/-innen dann, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz haben. Bisher sind es 22.000 Euro im vorangegangenen und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.
Schwellenwerte bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung erhöht
Die Schwellenwerte bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung werden ab 01.01.2025 angehoben. Ab 2025 müssen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung nur vierteljährlich statt monatlich abgeben, wenn die Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr höchstens 9.000 Euro betrug. Bisher liegt der Schwellenwert bei 7.500 Euro. Von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit sind Sie ab 2025, wenn die Umsatzsteuer im Vorjahr höchstens 2.000 Euro betrug – hier liegt der Schwellenwert bisher bei 1.000 Euro.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab 01.01.2025: von 12,41 Euro auf 12,82 Euro. Und da die Entgeltgrenze für Minijobs an der Höhe des Mindestlohns hängt, erhöht die sich ebenfalls: von 538 Euro auf 556 Euro.
Briefe brauchen länger
Die Post hat ab 2025 mehr Zeit, um Briefe zuzustellen. 95 Prozent der Briefe müssen dann erst nach drei statt nach zwei Tagen ankommen. Außerdem müssen Pakete, die schwerer als 10 Kilogramm sind, entsprechend gekennzeichnet werden. Infos zum Vorgehen für Geschäftskundinnen und -kunden hat DHL hier zusammengestellt: Schwere Pakete
Wirtschaftsentwicklung
Und wie geht’s 2025 mit der Wirtschaft weiter? Unser Chefökonom Carsten Brzeski hat sich das mal angeguckt – und sieht viele Herausforderungen am Horizont: Die deutsche Wirtschaft strauchelt auf wackligen Beinen in die Ära Trump 2.0