Ins Unternehmen investieren zahlt sich aus – auch steuerlich
Investitionen halten die Wirtschaft am Laufen und Betriebe zukunftsfähig. Das weiß jeder Unternehmer und jede Unternehmerin, und das weiß auch der Staat. Deshalb lässt er Sie Steuern sparen, wenn Sie investieren.
Für kleine und mittlere Betriebe sind zum einen der Investitionsabzugsbetrag und zum anderen die Sonderabschreibung zur Förderung von KMU interessant, die im Einkommensteuergesetz (EStG) in Paragraf 7g beschrieben sind. Bitte beachten: Beide Instrumente gelten nur für Firmen, deren Jahresgewinn 200.000 Euro nicht überschreitet.
Aber nicht nur an den Investitionsaufwand selbst hat der Staat gedacht: Denn um Investitionen stemmen zu können, ist häufig ein Firmenkredit notwendig. Gut, dass in dem Fall auch die Zinskosten steuerlich geltend gemacht werden können.
1. Der Investitionsabzugsbetrag
Dank des Investitionsabzugsbetrags können kleine und mittlere Unternehmen Investitionen schon abschreiben, bevor sie sie umgesetzt haben. Bei der Investition muss es sich um ein bewegliches Gut handeln, also etwa um eine Anlage, einen Firmenwagen oder um Büromöbel. Wenn Sie zum Beispiel planen, im nächsten Jahr eine neue Maschine zu kaufen, können Sie bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Anschaffungsbetrags bereits in diesem Jahr gewinnmindernd von den Steuern abziehen.
Dabei ist es nicht nötig, den genauen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungsbetrag zu kennen oder gar schon eine Vorbestellung getätigt zu haben. Stattdessen können Sie die Investitionshöhe schätzen. Die geplante Anschaffung müssen Sie jedoch innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre machen. Außerdem wichtig: dass Sie Ihre Neuerwerbung zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzen (also Vorsicht bei privat genutzten Firmenwagen).
Wenn Sie die Investition am Ende doch nicht tätigen, macht das Finanzamt den steuerlichen Abzug nachträglich rückgängig und verlangt zusätzlich Nachzahlungszinsen. Liegen die Anschaffungskosten unterhalb der ursprünglichen Schätzung, wird der Abzug zu den entsprechenden Teilen rückgängig gemacht.
Wann lohnt sich der Investitionsabzugsbetrag? Durch die vorzeitige Abschreibung sinkt die Steuerlast Ihres Unternehmens sofort, obwohl Sie die Investition noch gar nicht getätigt haben. Das erhöht zwar nicht das gesamte Abschreibungsvolumen, sondern zieht es lediglich teilweise vor. Doch kurzfristig steht Ihnen dadurch mehr Liquidität zur Verfügung.
Der Investitionsabzugsbetrag kann sich vor allem auch dann lohnen, wenn Sie für das aktuelle Jahr mit einem größeren Gewinn rechnen als für die folgenden Jahre. Bei einem progressiven Steuersatz hat die Abschreibung der geplanten Anschaffung dann einen größeren Effekt.
2. Die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
Bei der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EstG handelt es sich um eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit neben der normalen Absetzung für Abnutzung (AfA). Sie kann ebenfalls ausschließlich für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter wie Anlagen, Firmenwagen oder IT-Hardware in Anspruch genommen werden.
Kleine und mittlere Unternehmen können die Sonderabschreibung von 40 Prozent (seit dem 2024 beschlossenen Wachstumschancengesetz; vorher waren es 20 Prozent) entweder vollständig im Anschaffungsjahr oder verteilt auf dieses und die vier folgenden Jahre nutzen. Letzteres kann sich etwa lohnen, wenn im laufenden Jahr kein oder kaum Gewinn zu Buche steht und die Sonderabschreibung keinen nennenswerten Effekt hätte.
Voraussetzung ist wie beim Investitionsabzugsbetrag, dass Sie die Investition zu mehr als 90 Prozent betrieblich verwenden. Außerdem müssen Sie die Neuerwerbung mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres im Betrieb nutzen. Alle Kriterien erfüllt? Dann nutzen Sie die Sonderabschreibung – sie lohnt sich und Investitionen sind schließlich wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Unternehmens.
3. Zinsen für Investitionskredite absetzen
Investitionen in einen Firmenwagen, in eine Produktionsanlage oder in IT-Hardware finanzieren Unternehmen häufig mit einem Firmenkredit. Die Zinskosten für einen solchen Investitionskredit – die im Einkommensteuergesetz in Paragraf 4als Schuldzinsen bezeichnet werden – sind Betriebsausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können.
Folgende kleine Einschränkung sei hiermit erwähnt, auch wenn sie für die allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen irrelevant ist: Wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens drei Millionen Euro überschreiten, kommt die sogenannte Zinsschranke ins Spiel. Diese besagt, dass Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe der Zinserträge voll abzugsfähig sind.
Sie wollen gleich loslegen? Dann haben wir hier genau die richtige Finanzierung für Ihre Investitionen – so bringen Sie Ihr Unternehmen voran und sparen auch noch Steuern.
Und noch ein Tipp: Das deutsche Steuerrecht ist komplex und dieser Artikel kann keine Steuerberatung ersetzen, sondern nur allgemeine Informationen liefern. Damit Sie mit Ihrem Unternehmen optimal Steuern sparen können, lohnt es sich in der Regel, auf die Expertise von Steuerberaterinnen und Steuerberatern zu setzen.