So sparen Selbstständige Steuern – Tipps und Tricks

Finanzen 5 min Lesedauer 28.06.2024
Junge Frau telefoniert und sitzt an einem Tisch auf dem vor ihr ein Laptop steht.

Wer beruflich selbstständig ist, hat viele Ausgaben – doch viele davon lassen sich beim Finanzamt geltend machen. Wir erklären, wie Selbstständige sowie und Kleinunternehmer und -unternehmerinnen jede Menge Steuern sparen können – und zwar ganz legal.

Tipp 1: Abschreibungen

Ein Firmen-Laptop oder ein Firmenwagen – solche und andere Anschaffungen, die für den eigenen Betrieb notwendig sind, gehen zumeist erst einmal richtig ins Geld. Doch Selbstständige können Abschreibungen nutzen und so Steuern sparen. Bei digitalen Wirtschaftsgütern wie Computer, Drucker oder Software ist es möglich, sie im Jahr der Anschaffung in voller Höhe sofort abzuschreiben. „Kosten für weitere Anschaffungen bis höchstens 800 Euro netto plus 19% Mehrwertsteuer können Selbstständige ebenfalls im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben“, sagt Benjamin Schöfer vom Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) in Düsseldorf.

  • Sonderabschreibungen: Mit Sonderabschreibungen für bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter wie zum Beispiel Möbel fürs Arbeitszimmer oder Maschinen können Selbstständige bis zu 40% auf einmal abschreiben. Allerdings: „Sonderabschreibungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn der Betrieb zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung vorausgeht, die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschreitet“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland in Berlin.

Tipp 2: Arbeitszimmer

Viele Selbstständige arbeiten im Homeoffice. Ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich von der Steuer absetzen, wenn Sie den Raum überwiegend beruflich nutzen. Auf diese Weise lassen sich jährlich bis zu 1.250 Euro von der Steuer absetzen.

  • Übrigens: Die private Mitbenutzung des Arbeitszimmers darf sich auf maximal 10% belaufen.

Tipp 3: Firmenwagen

Steuern sparen können Selbständige auch mit einem Firmenwagen. Ein Fahrzeug, das Sie zu über 50% betrieblich nutzen, zählt zum notwendigen Betriebsvermögen – Sie können dann alle Fahrzeugkosten wie beispielsweise Benzin, Versicherung, Wartung und Reparaturen steuerlich geltend machen. „Den geldwerten Vorteil der privaten Nutzung des Firmenwagens versteuern Selbstständige entweder mit der 1%-Regelung oder Fahrtenbuch-Methode“, erläutert Schöfer.

Tipp 4: Kosten im Voraus zahlen

Zu den völlig legalen Steuertricks für Selbstständige gehört auch, Kosten im Voraus zu bezahlen. So ist es möglich, die Beiträge für die Krankenkasse schon für die nächsten zweieinhalb Jahre im Voraus zu begleichen. Auf diese Weise mindern Selbstständige ihren Gewinn und damit ihr zu versteuerndes Einkommen. Gleichzeitig sinken ihre monatlichen Fixkosten.

Tipp 5: Geschäftsessen

Geschäftliches besprechen Selbstständige mit Kundinnen und Kunden gerne bei einem Mittag- oder Abendessen in einem Restaurant. Bis zu 70% der Bewirtungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

  • Wichtig zu wissen: Eine einfache Quittung des Restaurants erkennt das Finanzamt nicht an. Achten Sie darauf, dass Ihnen das Personal im Restaurant einen Bewirtungsbeleg ausstellt – nur damit können Sie diesen Steuertrick für Selbstständige nutzen.

Tipp 6: Weihnachtsfeier

Ebenfalls Steuern sparen Selbstständige, wenn Sie die Kosten für eine Weihnachtsfeier mit Mitarbeitenden beim Finanzamt geltend machen. Das ist möglich, wenn Sie die Feier komplett finanzieren und die Kosten pro teilnehmende Person nicht höher als 110 Euro sind.

Tipp 7: Kleinunternehmerregelung

In die Kategorie „Steuertricks für Selbstständige“ fällt auch die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Wer sie nutzt, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt zahlen. Die Regelung können Sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn Sie im vergangenen Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro hatten und der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt.

  • Achtung: „Maßgeblich für die genannten Grenzen ist immer der Jahresumsatz zuzüglich einer an sich anfallenden Umsatzsteuer“, erklärt Karbe-Geßler. Wer nur während eines Teils des Jahres tätig war, muss den Umsatz zur Ermittlung der Grenzen auf den Jahresumsatz hochrechnen. Nehmen Selbstständige eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr auf, ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Kalenderjahres maßgebend.

Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung: Bei Unterschreiten der Grenzen ist eine an sich anfallende und auszuweisende Umsatzsteuer nicht in Rechnung zu stellen und abzuführen, sodass Unternehmerinnen und Unternehmer insoweit einen höheren Gewinn erzielen. Der Nachteil: Sie können dann auch keine Vorsteuer geltend machen.

Tipp 8: Altersvorsorge

Wenn Selbstständige Steuern sparen und gleichzeitig für ihren Lebensabend Vorsorge treffen möchten, können sie gegenüber dem Finanzamt eine Sonderzahlung in die Altersvorsorge geltend machen. „Es ist möglich, bis zu 27.566 Euro der Basisrente in der Steuererklärung als Sonderzahlungen anzugeben“, sagt Schöfer. Das mindert den Gewinn – und Sie zahlen weniger Steuern.

Tipp 9: Steuerberater einschalten

Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Damit Selbstständige und Kleinunternehmer und -unternehmerinnen ihr Steuereinspar-Potenzial wirklich optimal ausnutzen, sollten sie immer auf die Expertise von Steuerberatern oder Steuerberaterinnen setzen. Schließlich kann es um viel Geld gehen.