So sparen Unternehmen Steuern
Viele kleine und mittlere Unternehmen ächzen unter der hohen Steuerlast. Doch es gibt für Firmen ganz legal Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
Entlastungen und Bürokratieabbau für Firmen sind auch im sogenannten Wachstumschancengesetz vorgesehen, das nach langem Ringen im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde.
Wie Sie Steuern sparen können, erfahren Sie in diesen Beispielen:
Investitionen tätigen und Abschreibungen nutzen
Mit Investitionen wie etwa dem Kauf von teuren Maschinen lässt sich die steuerliche Belastung Ihres Unternehmens effektiv mindern. So gibt es etwa den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Er liegt bei maximal 50% der voraussichtlichen Investitionskosten. Diesen Betrag können Sie bei beweglichen Wirtschaftsgütern wie etwa Maschinen abschreiben, die Sie zwar noch nicht angeschafft haben, aber dies in den folgenden drei Jahren vorhaben.
Im Rahmen des IAB nach Paragraph 7g Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es auch die Sonderabschreibung, die Sie geltend machen können, wenn Sie bereits investiert haben. „Hier ist es möglich, 40% der Kosten steuerlich abzusetzen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Vor Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes waren es lediglich 20% der Kosten.
Der IAB mindert außerbilanziell den zu versteuernden Gewinn und ermöglicht es schon in den Jahren vor der Investition, Rücklagen dafür zu bilden. Eine Einschränkung gibt es allerdings: „In Anspruch nehmen dürfen den IAB nur Unternehmen, deren Bilanzgewinn sich auf maximal 200.000 Euro beläuft“, so Karbe-Geßler.
- Übrigens: Dass sich Investitionen in Ihr Unternehmen lohnen, können Sie auch in diesem Beitrag nachlesen.
Mit Abschreibungen haben Unternehmen die Möglichkeit, die Kosten für hochpreisige Anschaffungen auf mehrere Jahre verteilt abzusetzen – so können sie Jahr für Jahr Steuern sparen. Mit der Sonderabschreibung ist es machbar, 40% (bisher 20%) der Investitionskosten sofort abzuschreiben; diese Neuregelung greift für Investitionen ab dem 1. Januar 2024.
Rückstellungen prüfen
Rückstellungen in einer Bilanz sind Verbindlichkeiten, deren genaue Höhe noch unklar ist. Darunter fallen beispielsweise mögliche Nachbesserungen, die ein Unternehmen bei Mängeln auf Kundenseite vornehmen muss. Hierfür kann eine Firma Kosten kalkulieren und die entsprechende Summe auf der Passivseite ausweisen. Das wirkt sich steuermindernd aus.
- Achtung: Rückstellungen sollten immer nachvollziehbar sein. Oft verlangt das Finanzamt Nachweise, aus denen plausibel die Gründe für die Rückstellung hervorgehen.
Betriebsausgaben absetzen
Betriebsausgaben anzugeben mindert die Steuerlast. Zu den Betriebsausgaben zählen beispielsweise Ausgaben für Büroräume oder Gewerbeflächen wie Lager oder Produktionshallen. Diese Kosten können Sie zum Beispiel absetzen:
- Miete
- Versicherungen
- Strom
- Wasser
- Heizung
- Internet
Ist das Firmengebäude Ihr Eigentum, können Sie auch Grundsteuer und Darlehenszinsen absetzen.
Auch ein Firmenwagen gehört zu den Betriebsausgaben und alle Aufwendungen hierfür sind abzugsfähig. „Dazu gehören die Aufwendungen beispielsweise für Treibstoff, Reparaturen, Ersatzteile, Wagenpflege, Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer“, sagt Karbe-Geßler.
Fahren Unternehmer und Unternehmerinnen den Firmenwagen auch in ihrer Freizeit, müssen sie diese Privatnutzung versteuern. Liegt der Anteil der betrieblichen Nutzung über 50%, haben Steuerzahlende die Wahl: Sie können die Privatnutzung entweder via Fahrtenbuch oder via der sogenannten 1%-Regelung versteuern. „Die bloße Behauptung, der Pkw werde nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten erfolgten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen, erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an“, so Karbe-Geßler.
- Übrigens: Gewährt eine Firma Mitarbeitenden Benefits wie etwa einen Firmenwagen oder ein Jobrad, sind die Ausgaben hierfür als Betriebsausgaben absetzbar und mindern somit die Steuerlast.
Auf Ist-Besteuerung setzen
Unternehmen können von der Soll-Besteuerung auf die Ist-Besteuerung wechseln und so ihren Cashflow erhöhen. Ist-Besteuerung bedeutet: Die Umsatzsteuer fällt erst an, wenn Kunden ihre Rechnungen beglichen haben. Bei der Soll-Besteuerung indes führen Firmen die Umsatzsteuer auf Basis der Umsatzsteuervorausmeldung an das Finanzamt ab. Das kann jedoch zu Liquiditätsproblemen führen, falls sich Kundinnen oder Kunden mit dem Bezahlen von Rechnungen Zeit lassen. Die Umstellung auf die Ist-Besteuerung können Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 800.000 Euro nutzen – vor der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes lag die Grenze bei 600.000 Euro.
- Übrigens: Einen Überblick, welche Erleichterungen das Wachstumschancengesetz vorsieht, können Sie auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) nachlesen.
Verluste angeben
Nicht immer läuft es für ein Unternehmen wirtschaftlich blendend. Verluste aus den Vorjahren lassen sich aber mit künftigen Gewinnen verrechnen – über den sogenannten Verlustvortrag. Das mindert die Steuerlast in Jahren, in denen das Unternehmen viel Gewinn abwirft.
Steuerberater einschalten
Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Damit Unternehmen ihr Steuereinspar-Potenzial wirklich optimal ausnutzen, sollten sie immer auf die Expertise von Steuerberatern oder Steuerberaterinnen setzen. Schließlich kann es um viel Geld gehen.