Weiterbildungen für Mitarbeitende finanzieren – So geht’s

Daily Business 4 min Lesedauer 10.09.2024
Ein Schreibtisch auf dem Stifte, Notizblöcke und eine grüne Schreibtischlampe sind.

Keine Frage: Weiterbildungen, die kleine und mittlere Unternehmen ihren Beschäftigten anbieten, gehen ins Geld. Aber es kann sich auszahlen – und es gibt für Firmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Fachkenntnisse auffrischen und erweitern, sich Neues aneignen: In der Arbeitswelt ist lebenslanges Lernen ein Muss. Weiterbildungen sind aber nicht nur für Beschäftigte selbst ein Gewinn, sondern auch für Unternehmen. Insofern bietet es sich an, dass Firmen ihren Mitarbeitenden Workshops, Seminare & Co. auch finanzieren. Unternehmen, die dies tun, gelten als:

  • wettbewerbsfähig: Mitarbeitende, die mit ihren Fachkenntnissen und ihrem Wissen auf dem neuesten Stand sind, können dabei helfen, produktiver als die Konkurrenz zu arbeiten.
  • innovativ: Kleinere und mittlere Unternehmen können sich auf dem Markt profilieren, wenn sie ihre Mitarbeitenden in neuesten technischen Entwicklungen, wie etwa Künstlicher Intelligenz (KI), schulen.
  • attraktiv für Mitarbeitende: „Mitarbeitende fühlen sich in ihrem Wert geschätzt, wenn eine Firma bereit ist, in ihre Weiterbildung zu finanzieren“, sagt Benjamin Schöfer vom Deutschen Mittelstands-Bund.

Zudem kann Weiterbildung dazu beitragen, dass ein Unternehmen effizienter und damit gewinnbringender arbeitet – die investierten Kosten erwirtschaftet eine Firma also wieder zurück.

Weiterbildungspotenzial für Mitarbeitende ausloten

Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren wollen, gehen am besten so vor:

  • Bedarf identifizieren: Zunächst ist auf Leitungsebene zu klären, welche Mitarbeitenden welche Kompetenzen erlernen, auffrischen oder weiterentwickeln sollen, und was sich mit einer Weiterbildung verändern oder verbessern soll. „Die Leitung kann sich bei Mitarbeitenden auch etwa über einen Fragebogen erkundigen, welche Weiterbildungswünsche bestehen“, rät Schöfer.
  • Zum Gespräch einladen: Im nächsten Schritt bespricht die Leitung oder eine Führungskraft mit den Beschäftigten individuell den Weiterbildungsbedarf und wie die Weiterbildung konkret ablaufen soll: Ein Online-Seminar während der Arbeitszeit? Eine Weiterbildungsmaßnahme nach Feierabend oder am Wochenende? Oder eine mehrtägige externe Weiterbildung innerhalb der regulären Arbeitszeit?
  • Recherche betreiben: Schließlich geht es ans Recherchieren. Welcher Anbieter hat die gewünschte Weiterbildung im Angebot? „Anlaufstellen können zum Beispiel fachspezifische Bildungszentren oder IHKs sein“, sagt Schöfer. Weiterbildungsangebote der unterschiedlichsten Art sind auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.

Weiterbildungen finanzieren: Diese Möglichkeiten gibt es für Unternehmen

Die Bundesagentur für Arbeit hilft: Der Arbeitgeber-Service vor Ort berät und gibt Unternehmen Tipps, wie sie Weiterbildungen finanzieren können. Das von der Bundesagentur für Arbeit initiierte nationale Onlineportal zur beruflichen Weiterbildung „mein NOW“ bietet zudem einen Fördernavigator für Unternehmen. Darin sind neben bundesweiten Angeboten auch Förderungen des jeweiligen Bundeslandes zu finden. Allgemeine Infos zu Förderungen gibt es im Bereich„Förderung für Unternehmen bei „mein NOW“.

Es gibt:

  • Die Förderart „Scheck“: Hierüber erhalten Unternehmen finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden.
  • Erstattung für Bildungsurlaub: Sind Mitarbeitende für eine Weiterbildung von der Arbeit freigestellt, fallen für Unternehmen Kosten aufgrund von Personalausfall und Entgeltfortzahlung an. Um diese Kosten zu senken, können Arbeitgebende in einigen Bundesländern einen pauschalen Zuschuss beantragen.
  • Förderung durch Kredit: „Auch über einen Kredit ist es Unternehmen möglich, die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu finanzieren“, sagt Schöfer. Ob ein Unternehmen einen Förderkredit aufnehmen kann, hängt von Faktoren wie etwa der Anzahl der Mitarbeitenden oder dem Jahresumsatz ab.
     

Übrigens: Seit April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld als neue Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit. Ein Anspruch auf die Leistung entsteht, wenn bedingt durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden aber nach gezielten Weiterbildungen weiterbeschäftigen können. Das neue Qualifizierungsgeld ist unabhängig von der Betriebsgröße sowie dem Alter oder der bisherigen Qualifikation der Mitarbeitenden. Das Qualifizierungsgeld ersetzt das Arbeitsentgelt, das durch die Teilnahme an die Weiterbildung entfällt. Es beträgt für Mitarbeitende mit Kind 67% des üblichen Lohns.

Haben Arbeitnehmende einen Anspruch auf Weiterbildung?

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung gibt es nicht. Jedoch gibt es in den meisten Bundesländern (außer in Bayern und Sachsen) Regelungen zu einem „Bildungsurlaub“ oder zur „Bildungsfreistellung“. Dabei wird den Arbeitnehmenden ein Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Weiterbildung gewährt.

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