Sie haben Fragen zum Girokonto?
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Die häufigsten Fragen
Ihr Girokonto ist kostenlos:
Wenn Sie monatlich eine oder mehrere Gutschriften von insgesamt mindestens 1.000 Euro erhalten.
- Dies können sein: Lohn, Gehalt, Rente, Pension, Kindergeld, staatliche Zahlungen oder andere Überweisungen.
Bei Gemeinschaftskonten beträgt der Mindest-Geldeingang auch 1.000 Euro.
Nicht als Mindest-Geldeingang zählen:
Eigene Überträge, z.B. Bareinzahlungen oder Überweisungen von Konten der ING mit identischen Kontoinhabenden.
Umsätze aus Wertpapieren.
Gutschriften von Rücklastschriften.
Wichtige Info zu Ihren VISA Card Umsätzen:
Falls Sie mal einen Umsatz entdecken, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ihn beanstanden. Bitte warten Sie dazu ab, bis der Umsatz gebucht ist. Das dauert meistens ein paar Tage. Bitte reklamieren Sie den betreffenden Kartenumsatz nach der finalen Buchung schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Kontoauszugs.
Für die VISA Card [Debitkarte] gilt: Bei Unstimmigkeiten zu einer Bestellung (falsche oder nicht erhaltene Leistung) oder zu einem geschlossenen Vertrag versuchen Sie bitte eine Klärung mit dem jeweiligen Anbieter herbeizuführen. Wenn das nicht hilft, beanstanden Sie den Karten-Umsatz in der App Banking to go oder in Ihrem Online-Banking. Gehen Sie dazu einfach auf die Umsatzanzeige Ihres Girokontos, wählen Sie den entsprechenden Umsatz aus und klicken Sie auf „Beanstandung“.
Und für die girocard [Debitkarte]: Einen girocard-Umsatz können Sie beanstanden, wenn Sie ihn mit einer PIN freigegeben haben. Zur Beanstandung eines per PIN freigegebenen Umsatzes einfach das Formular (PDF, 919 KB) ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die ING senden.
Wenn Sie den Umsatz mit einer Unterschrift autorisiert haben, handelt es sich um einen Lastschrifteinzug. Diese Lastschrift können Sie zurückgeben. Zur Rückgabe eines per Unterschrift autorisierten Umsatzes einfach in der Banking to go App oder im Online-Banking den Button „Lastschriftrückgabe“ direkt in den Umsatzdetails nutzen.
Für beide Karten gilt:
Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Karte missbraucht wurde, sperren Sie die Karte bitte sofort. Am schnellsten geht das in der App Banking to go unter dem Menüpunkt „Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Sperren > Karten. Wenn Sie nicht online sind, melden Sie sich telefonisch bei uns.
Wenn Sie Ihre Karte sperren, ist sie nicht mehr einsatzbereit. Wir senden Ihnen aus Sicherheitsgründen eine neue Karte.
Sowohl für Ihre VISA Card [Debitkarte] als auch die girocard [Debitkarte] vergeben Sie sich Ihre Wunsch-PIN einfach selbst in der App Banking to go oder im Online-Banking.
Bargeld bekommen Sie kostenfrei mit der VISA Card [Debitkarte] an jedem Automaten mit VISA Zeichen – ab 50 Euro in Deutschland und allen Euro-Ländern. Das sind so gut wie alle Automaten, in Deutschland über 97%.
Mit der girocard [Debitkarte] können Sie an ING Automaten in Deutschland kostenlos abheben. Davon gibt es in Deutschland ca. 1.000 Stück. Die finden Sie vor allem bei ARAL Tankstellen oder bei Kaufland. Auch hier gilt der Mindestabhebebetrag von 50 Euro.
Und wenn Sie über weniger als 50 Euro verfügen? Keine Sorge, dann können Sie auch kleinere Beträge abheben.
Wo Sie den nächsten Automaten finden, zeigt Ihnen die Geldautomatensuche.
Bargeld bekommen Sie aber nicht nur am Automaten, sondern auch direkt beim Einkaufen. Sie können sich bei einem Einkauf an der Kasse bis zu 200 Euro Bargeld auszahlen lassen. Das geht schon bei vielen Supermärkten, Drogerien oder im Baumarkt in der Regel ab einem Einkaufswert zwischen 5 und 20 Euro: zum Beispiel bei dm, Netto Marken-Discount, ALDI SÜD, REWE, PENNY Markt und toom Baumarkt. Dazu brauchen Sie Ihre girocard und Ihren PIN. Bei den Handelsketten Aldi Süd, dm, Netto, Müller Drogerie und Rossmann geht das auch zusätzlich mit der VISA Card [Debitkarte]. Die Bargeldauszahlung im Handel kostet Sie nichts.
Sie sind weltweit unterwegs? Auch dann können Sie mit Ihren Karten Geld abheben. Dann fällt allerdings ein Auslandseinsatzentgelt für die Währungsumrechnung an. Hier müssen Sie keinen Mindestbetrag beachten. ING-Geldautomaten im Ausland gehören nicht zur ING Deutschland sondern zu den jeweiligen nationalen ING-Gesellschaften und Gebühren werden durch diese festgelegt und erhoben.
Neu: Bargeld ein- und auszahlen ganz ohne Karte mit ING Bargeld, unserem neuen Service, mit dem Sie flexibel Bargeld an der Ladenkasse ein- und auszahlen. Ganz ohne Karte oder Einkauf. Sie brauchen nur die Banking-App und ein ING Girokonto.
Gut zu Wissen:
Mit Ihren Karten können Sie jeweils bis 1.000 Euro pro Tag, maximal 4.000 Euro pro Woche an jedem Geldautomat abheben.
Wenn Sie mal mehr Geld brauchen, können Sie sich an ING Geldautomaten auch bis zu 5.000 Euro am Tag, maximal 15.000 Euro in der Woche pro Karte auszahlen lassen. Passen Sie dazu einfach vorher Ihr Kartenlimit im Internetbanking selbst an im Banking direkt hier oder in der App unter Girokonto > Karten > Bezahlen und abheben > Kartenlimits.
Ab 5.000 Euro bestellen Sie den gewünschten Betrag bitte mindestens 3 Arbeitstage vorher (wir belasten Ihr Konto in diesem Fall sofort). Den gewünschten Betrag können Sie sich dann bei unserem Kooperationspartner mit über 100 Filialen auszahlen lassen (der Höchstbetrag pro Auftrag beträgt 25.000 Euro). Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Preise und Konditionen finden Sie hier.
Tipp:
Achten Sie auf zusätzliche Gebühren. Einige Geldautomatenbetreiber im Ausland, dazu gehören auch ausländische ING-Gesellschaften, erheben eigene Entgelte. Darauf haben wir leider keinen Einfluss und diese Entgelte erstatten wir nicht.
Achten Sie deshalb beim Geldabheben im Ausland auf entsprechende Informationen am Automaten. Sie werden immer am Geldautomaten gefragt, ob Sie mit der Gebühr einverstanden sind und müssen dies direkt bei der Auswahl bestätigen.
Sie sind in Europa oder sogar weltweit unterwegs? Auch dann können Sie mit Ihren Karten Geld abheben. In €-Ländern sogar ab 50 Euro kostenlos an allen Geldautomaten. Außerhalb Europa in Fremdwährung fällt allerdings ein Auslandseinsatzentgelt für die Währungsumrechnung an. Die Höhe des Entgelts entnehmen Sie bitte den aktuellen Konditionen. Hier müssen Sie jedoch keinen Mindestbetrag beachten. ING-Geldautomaten im Ausland gehören nicht zur ING Deutschland sondern zu den jeweiligen nationalen ING-Gesellschaften und Gebühren werden durch diese festgelegt und erhoben.
Gerade bei der Nutzung von Geldautomaten im europäischen Ausland entstehen zusätzliche Entgelte durch die dortigen Geldautomatenbetreiber. Darauf haben wir leider keinen Einfluss und diese Entgelte erstatten wir nicht. Bitte hier immer die entsprechende Informationen am Automaten beachten. Sie werden am Geldautomaten gefragt, ob Sie mit dem Entgelt einverstanden sind und müssen dies direkt bei der Auswahl bestätigen. Mitunter kann sich die Suche nach einem Automatenbetreiber mit keinem oder geringerem Entgelt lohnen.
Zusätzlich können Sie natürlich mit der VISA Card [Debitkarte] weltweit bei mehr als 40 Millionen Akzeptanzstellen bezahlen. In allen Ländern mit Euro-Währung ist das kostenlos für Sie. Die Entgelte für den Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung entnehmen Sie bitte den aktuellen Konditionen.
Bitte beachten Sie beim Einsatz der Karte in Hotels und bei Mietwagenvermietern, dass diese oft die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Diese kann (technisch) mit der VISA Card [Debitkarte] hinterlegt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Kautionsbetrag auf Ihrem Girokonto geblockt wird und somit nicht mehr für Lastschriften oder andere Zahlungen genutzt werden kann.
Einige Autovermietungen akzeptieren laut ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Debitkarten für die Hinterlegung einer Kaution. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob dort Debitkarten akzeptiert werden. Sollte ein Vermieter die Debitkarte ablehnen, informieren Sie ihn bitte darüber, dass die VISA Card [Debitkarte] dieselben Funktionen wie eine Kreditkarte hat.
Geld einzahlen können Sie jetzt auch einfach an der Ladenkasse: mit unserem Service ING Bargeld, ganz ohne Bankkarte oder Einkauf. Sie brauchen nur Ihre App Banking to go und das Girokonto.
Bundesweit wird ING Bargeld von mehr als 12.500 Filialen im Einzelhandel akzeptiert, darunter sind z.B. REWE, Penny, dm, ROSSMANN und viele mehr.
Für Einzahlungen zahlen Sie ein Entgelt von 1,5% des Einzahlungsbetrags.
Bargeldeinzahlung an ausgewählten Geldautomaten der ING:
Die Einzahlung von Bargeld (Scheine) ist auch an einigen unserer Geldautomaten möglich. Hierfür brauchen Sie bitte Ihre girocard [Debitkarte] und Ihre PIN. Sie können täglich bis zu 5.000 Euro einzahlen, es gilt jedoch ein Jahreslimit (Kalenderjahr) von max. 25.000 Euro. Ab dem 01.12.2024 fällt ein Entgelt für die Einzahlung an: 1% des eingezahlten Betrages, mindestens 2,50 Euro, maximal 7,50 Euro.
Ab einem Einzahlungsbetrag von 2.500 Euro sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, nach der Mittelherkunft zu fragen, deshalb werden Sie direkt an unserem Geldautomaten nach den notwendigen Angaben hierzu gefragt. Ob sich ein Automat in Ihrer Nähe befindet, erkennen Sie in unserer Geldautomatensuche unter dem Navigationspunkt "Einzahlmöglichkeiten": Geldautomat finden.
Gut zu wissen:
Bargeldeinzahlungen auf Ihr ING Girokonto sind auch bei vielen Kreditinstituten möglich. Welche Entgelte die jeweilige Bank dafür nimmt, erfragen Sie bitte direkt dort.
Bei der ReiseBank AG können Sie den Maximalbetrag von 25.000 Euro (keine Münzen) einzahlen. Dafür beachten Sie bitte die zusätzlichen Auflagen hinsichtlich einer Nachweispflicht der Mittelherkunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei Einzahlungen über 2.500 Euro muss ein Nachweis gegenüber der Bank erfolgen, woher der Betrag stammt. Dies gilt auch für den Fall, wenn mehrere kleinere Einzahlungsbeträge die Summe von 2.500 Euro überschreiten. Folgende Belege eignen sich als Nachweis: Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Kontoauszug aus der die Auszahlung ersichtlich ist, Sparbuch mit entsprechender Buchung, Verkaufs- und Rechnungsbelege, Testamente und Erbscheine sowie Schenkungsverträge. Dabei gilt, dass diese Nachweise nicht älter als sechs Wochen sein dürfen. Sie benötigen Ihre VISA Card [Debitkarte] oder girocard [Debitkarte] und Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass.
Preise und Konditionen finden Sie hier.
Noch eine Bitte: Schicken Sie uns kein Bargeld! Wir können das nicht verarbeiten und schicken es Ihnen zurück.
Solange Sie Ihr Konto als Gehaltskonto nutzen oder unter 28 Jahre alt sind, kostet es Sie nichts.
Gehaltskonto bedeutet: monatlich mindestens 1.000 Euro Geldeingang, z.B. durch Ihr Gehalt, Rente oder Pension.
Girokonten mit weniger als 1.000 Euro Geldeingang kosten monatlich 4,90 Euro. Belastet wird der Betrag jeweils im nächsten Monat.
Keine Sorge – Sie haben ab Kontoeröffnung 3 Monate Zeit, um Ihr Gehalt umzustellen. Erst wenn im dritten Monat kein Gehalt eingeht, buchen wir das neue Entgelt für diesen Monat zum ersten mal ab.
- Sie sind volljährig und haben eine gute Bonität.
- Sie nutzen das Girokonto privat und nicht gewerblich.
- Sie haben ein regelmäßiges monatliches Einkommen.
- Sie wohnen und arbeiten in Deutschland.
- Wenn Sie selbstständig sind: Sie erzielen Ihre Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb.
- Für ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner müssen Sie denselben Erstwohnsitz haben. Das ist u.a. wichtig für die SCHUFA.
Am schnellsten können Sie Ihre Karten selbst sperren: In Ihrer App beim Girokonto in der oberen Navigationsleiste unter „Karten“ und „Kartenverwaltung - Karte dauerhaft sperren“ oder im Internetbanking direkt hier. Rufen Sie uns alternativ direkt per App-Anruf an. Diesen finden Sie unter Profil (unten rechts) unter der Überschrift ING und dann „Hilfe und Feedback“. Oder telefonisch mit Zugangsnummer und Einmalpasswort unter 069 / 34 22 24.
Alle wichtigen Infos rund um die Kartensperre haben wir Ihnen hier übersichtlich zusammengefasst.
Konto eröffnen
Wie beantrage ich ein Girokonto für mich?
Sie können ein Einzelkonto einfach in wenigen Minuten online eröffnen: Hier nochmal die Details checken und direkt eröffnen. Mit Ihren Angaben machen wir eine sofortige Prüfung. Ohne Ausdruck, ohne Unterschrift, alles online. Auch Ihren Ausweis für die Legitimation können Sie uns einfach per Video-Chat zeigen. Oder Sie erledigen das bei der Post. Sobald wir Ihre Legitimation haben, legen wir Ihr Konto für Sie an.
Gibt es auch ein Girokonto für zwei?
Ja, wenn Sie beide zusammen wohnen (gemeinsamer Erstwohnsitz). Ihr Gemeinschaftskonto können Sie einfach in wenigen Minuten online eröffnen. Hier nochmal die Details checken und direkt eröffnen. Mit Ihren Angaben machen wir eine sofortige Prüfung. Ohne Ausdruck, ohne Unterschrift, alles online. Beide Kontoinhaber müssen sich anschließend legitimieren. Auch Ihren Ausweis für die Legitimation können Sie uns einfach per Video-Chat zeigen. Oder Sie erledigen das bei der Post. Sobald beide Kontoinhaber legitimiert sind, legen wir Ihr Konto für Sie an.
Wenn Sie schon Kunde bei uns sind, können Sie auch im Internetbanking ein Girokonto eröffnen. Das spart Ihnen die Eingabe von bereits hinterlegten Daten und somit Zeit.
Als Inhaber eines Einzelkontos können Sie zusätzlich noch ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Wichtig dabei ist, dass beide Kontoinhaber dieselbe Anschrift haben.
Als Inhaber eines Gemeinschaftskontos können Sie zusätzlich noch ein Einzelkonto eröffnen.
Das Girokonto als Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto kann jeweils auch als Girokonto Future mit Nachhaltigkeitserweiterung eröffnet werden. Wenn Sie bereits ein Girokonto bei uns haben, können Sie dieses jederzeit auf ein Girokonto Future umstellen und die Nachhaltigkeits-Erweiterung aktivieren. Ganz einfach in der App oder im Banking.
Unterkonten bieten wir nicht an.
Wir prüfen natürlich jeden Girokonto Antrag. Dabei lassen wir u.a. unsere langjährigen Erfahrungswerte aus dem Kreditgeschäft einfließen.
Möchten Sie wissen, worauf wir bei Girokonto Anträgen achten?
- Zum Beispiel auf die berufliche Situation, den Tätigkeitsbereich und ein unbefristetes monatliches Einkommen
- Bei Selbstständigen müssen die Einkünfte aus einer freiberuflichen und nicht aus einer gewerblichen Tätigkeit kommen
- Auch Erfahrungswerte aus unserem langjährigen Kreditgeschäft fließen mit ein
Meist gibt es nicht den einen Grund, warum wir einen Antrag ablehnen, sondern das Gesamtbild entscheidet. Dabei spielen die eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit], die girocard [Debitkarte] und VISA Card [Debitkarte] übrigens keine Rolle.
Sie möchten nach der Girokontoeröffnung eine eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] beantragen oder die bereits eingeräumten 500€ erhöhen? Das ist jederzeit möglich:
- Internetbanking: ganz einfach hier
- App Banking to go: unter Girokonto > Info-Zeichen oben rechts > Konto verwalten > Dispokredit ändern
Bitte beachten Sie die einzureichenden Unterlagen in der für Sie zugeschnittenen Checkliste.
Wenn Sie ein Girokonto bei uns eröffnen, bekommen Sie eine vollwertige VISA Card [Debitkarte] – und auf Wunsch eine eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit]. Da wir Ihnen also Geld leihen, prüfen wir kurz, dass Sie es auch zurückzahlen können (Bonität). Dafür arbeiten wir mit der SCHUFA zusammen.
Die SCHUFA gibt uns Auskunft über Ihre Kreditwürdigkeit – das ist so üblich. Die SCHUFA arbeitet mit vielen Banken, Kreditkartengesellschaften, Versandhändlern und Kaufhäusern zusammen. Wenn Sie einen Antrag mit SCHUFA-Erklärung senden, stimmen Sie zu, dass Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und von ihr an andere Vertragspartner weitergegeben werden dürfen.
Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner denselben Erstwohnsitz haben, können Sie das Girokonto als Gemeinschaftskonto beantragen. Sie werden dann erster und zweiter Kontoinhaber, haben beide alle Rechte und bekommen jeweils eine eigene girocard [Debitkarte] und eine VISA Card [Debitkarte].
Die Steuer-ID oder TIN ist Ihre Steueridentifikationsnummer. Sie wurde 2008 eingeführt und besteht aus 11 Ziffern.
Wichtig: Jede Steuer-ID ist persönlich und bleibt ein Leben lang unverändert.
Das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten. Zu diesen Daten gehören:
- Ihr vollständiger Name
- Tag und Ort Ihrer Geburt
- Ihre aktuelle Anschrift.
Wer nach 2008 in Deutschland geboren wurde, hat seine Steuer-Identifikationsnummer direkt nach der Geburt erhalten.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Sie finden die Steuer-ID auf vielen Dokumenten:
- auf Bescheiden des Finanzamts
- auf Ihrem Einkommensteuerbescheid / Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Achtung: Häufig wird die Steuer-ID auch nur als „Identifikationsnummer“ bezeichnet.
Ich bin Kunde – hat die ING meine Steuer-ID bereits?
Nur wenn Sie sie uns bereits mitgeteilt haben.
Haben Sie uns beispielsweise einen Freistellungsauftrag erteilt? Dann lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir haben Ihre Steuer-ID bereits.
Ja, alle Informationen finden Sie im Business Banking.
Sie suchen ein Girokonto für private Zwecke? Dann ist unser kostenloses Gehaltskonto genau das richtige für Sie.
Leider bietet die ING keine Vereinskonten an.
Sie suchen ein Girokonto für private Zwecke? Dann ist unser kostenloses Gehaltskonto genau das richtige für Sie.
Alles rund um unser kostenloses Studenten-Girokonto mit viel Freiheit beim Bezahlen und Bargeld abheben finden Sie unter Girokonto-Student.
Das Girokonto im Alltag
Ihr Girokonto führen Sie einfach online – im Internetbanking oder in der Banking to go App. Da können Sie alles machen: Überweisungen, gerne auch mit einem Wunschtermin oder als Dauerauftrag. Alles, was Sie online erledigen, kostet Sie keinen Cent. Und Sie sehen Tag für Tag Ihre Umsätze: Wer hat von Ihrem Konto abgebucht? Wo waren Sie mit Ihren Karten einkaufen? Was ist als Guthaben eingegangen? Sie haben immer alles im Blick.
Natürlich bekommen Sie auch einen Kontoauszug. Den finden Sie, wenn es Umsätze gab, monatlich in Ihrer Post-Box. Ihre Post-Box kann noch mehr – hier stellen wir Ihnen wichtige Infos rund um Ihr Konto zur Verfügung. Damit Sie nichts verpassen, informieren wie Sie über den Posteingang per Mail.
Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte schriftlich oder am Telefon über einen Kundenbetreuer erledigen wollen, zahlen Sie jeweils 2,50 Euro pro Überweisung, für das Anlegen und Ändern von Daueraufträgen oder für Terminüberweisungen. Alle anderen Fragen oder Anrufe im Notfall bleiben beim Girokonto kostenfrei.
Das bedeutet „Valuta“:
- Valuta ist das Datum, an dem ein Geldbetrag Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
- Oder das Datum, an dem ein Geldbetrag von Ihrem Girokonto abgebucht wird.
- Die Valuta ist Grundlage für die Berechnung der Zinsen.
Das ist der Unterschied zum Buchungsdatum:
Das Valutadatum kann vom Buchungsdatum abweichen.
Das Buchungsdatum ist der Tag, an dem Sie Geld ausgegeben haben.
Zum Beispiel beim Einkaufen mit Ihrer Karte.
Die Valuta ist der Tag, an dem das Geld von Ihrem Girokonto abgebucht wird.
Zum Beispiel der folgende Montag.
Das Geld auf dem Girokonto wird nicht verzinst.
Wenn Sie Ihr Geld anlegen möchten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Einen Puffer für alle Fälle sparen: mit dem Extra-Konto. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
- Geld in Wertpapiere anlegen – als clevere Ergänzung zum Sparen:
Sie können selbst entscheiden, in welche Wertpapiere Sie anlegen möchten – oder Sie lehnen sich entspannt zurück und lassen das einfach Profis machen. Sie wollen langfristig einen bestimmten Betrag anlegen? Dann starten Sie mit einem Wertpapier-Sparplan. Das geht schon ab 1 Euro Sparbetrag.
Egal, wie Sie investieren wollen, bei unserem vielfältigen Angebot ist sicher etwas für Sie dabei.
Bei der Buchung „Abschluss“ in der Umsatzanzeige handelt es sich um die Zinsen der eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] bzw. der geduldeten Kontoüberziehung aus dem letzten Quartal. Die können anfallen, auch wenn Sie Ihr Konto gar nicht aktiv überzogen haben.
Wenn Sie überprüfen möchten, welche Umsätze dazu geführt haben, schauen Sie bitte in Ihre App oder ins Internetbanking. Dort können Sie alle Kontobewegungen bis zu 390 Tage zurückverfolgen und sich den jeweiligen Tagessaldo anzeigen lassen.
Meistens liegt die Überziehung an Wertpapiergutschriften, deren Wertstellung (Valuta) oft 1-2 Tage dauert. Dann sehen Sie das Geld schon in der Umsatzübersicht, haben es aber noch nicht auf dem Konto. So kann Ihr Konto schon mal für kurze Zeit ins Minus geraten, falls Sie die Gutschrift gleich weiterleiten. Der Betrag ist ja noch nicht wertgestellt – und dann fallen Überziehungszinsen an.
Und falls Ihnen trotzdem etwas unklar ist? Dann legen Sie bitte Widerspruch gegen den Rechnungsabschluss ein. Das geht ganz einfach mit einem „Auftrag an die ING“. Die Funktion finden Sie im Internetbanking unter Einstellungen > Kommunikation > Auftrag an die ING > Girokonto & Karten > Keins davon. Oder schreiben Sie uns an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main.
Das P-Konto, ist ein bereits bestehendes Einzel-Girokonto mit eingeschränkten Funktionen, es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags . Damit wir Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Umwandlung bei uns stellen. Wird das Guthaben auf einem P-Konto gepfändet, kann der Schuldner bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO frei verfügen. Sofern Ihr Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist, können Sie z.B. Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge durchführen und somit täglich anfallende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Versicherungen, Strom, etc. begleichen.
- Antrag Umwandlung inkl. allgemeine Infos Kontopfändungsschutz (PDF, 787 KB)
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz (PDF, 66 KB)
Bitte beachten Sie:
Bei Einrichtung oder Umwandlung müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur eines haben. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA zu erfragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Falsche Angaben hierbei können strafbar sein.
Der Kontoinhaber eines Girokontos wird auf Folgendes hingewiesen:
- Das Pfändungsschutzkonto darf ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden, damit der Kontoinhaber den uneingeschränkten Pfändungsschutz in Anspruch nehmen kann. Auch wenn das Girokonto einen Sollsaldo aufweist, kann die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto verlangt werden. Es greift dann das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung nach § 901 ZPO.
- Für Bargeldauszahlungen und zum bargeldlosen Bezahlen steht die eigene Debitkarte [girocard] zur Verfügung. Sofern seine bisherige girocard gesperrt ist, erhält der Kontoinhaber in den nächsten Tagen eine neue girocard.
- Die Nutzung des Internetbanking und des Telebanking wird eingeschränkt. Der Kontoinhaber beachtet bitte die Ausführungen unter Ziffer 15 in der Information „Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz“.
- Die ING wird etwaigen Anträgen auf Aussetzung oder Ruhendstellung von Vollstreckungsaufträgen nicht zustimmen.
Nach der Umstellung wird die ING den Leistungsumfang des Girokontos einschränken:
- Ein zum Zeitpunkt der Umwandlung bestehende eingeräumte Kontoüberziehung [Dispokredit] wird von der ING in der Regel gemäß Ziffer 19 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt, mit der Folge, dass ein bestehender Sollsaldo ausgeglichen werden muss. Die ING bietet dem Kontoinhaber die Möglichkeit an, den Sollsaldo mittels Ratenzahlungsvereinbarung zurückzuführen.
- Sämtliche zum Girokonto ausgegebenen und gegebenenfalls weitere vorhandene VISA Card/s [Debitkarte/n] werden mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt. Das gilt auch für eventuell an Bevollmächtigte ausgehändigte Karten (VISA Card und girocard).
- Für Bargeldauszahlungen und zum bargeldlosen Bezahlen wird nach dem Wirksamwerden der Kündigung nur noch die eigene girocard [Debitkarte] zur Verfügung stehen.
Was passiert, wenn mein Konto gepfändet wird und ich kein P-Konto habe?
- Wenn Sie ein Dispositionslimit haben, wird es per sofort gekündigt.
- Die girocard und die VISA Card werden gesperrt.
- Aufträge per Internet- oder Telefonbanking sind nicht mehr möglich.
- Daueraufträge und Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt.
- Wir müssen Lastschrifteinzüge zurückgeben.
Das können Sie tun:
Sie halten die Pfändung für unberechtigt? Dann setzen Sie sich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung, damit die Pfändung aufgehoben wird.
Sie können uns auch beauftragen, die Pfändung vorzeitig zu bezahlen. Das tun Sie schriftlich, per TAN-autorisierter E-Mail, per Fax – oder Sie rufen uns einfach an.
Wann wird Ihr Konto wieder freigeschaltet?
- Wenn der Gläubiger uns schriftlich oder per Fax informiert, dass die Pfändung aufgehoben ist.
- Wenn wir von Ihnen den Auszahlungsauftrag erhalten und an den Gläubiger überwiesen haben.
Das Girokonto kann jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Die Höhe Ihrer eingeräumten Kontoüberziehung [Dispokredit] sehen Sie im:
- Internetbanking: ganz einfach hier
- App Banking to go: unter Girokonto > Info-Zeichen oben rechts > Konto verwalten > Dispokredit ändern
Übrigens: Der Dispokredit kann höchstens so hoch sein wie das 3-Fache Ihres Nettoeinkommens, maximal 10.000 Euro. Falls Sie Ihren Dispokredit beanspruchen, belasten wir Ihnen die Zinsen zum Ende des Quartals.
Ja. Nutzen Sie am besten dieses Dokument. Das ist der schnellste Weg. Und wir können sicher sein, dass Ihr Anliegen gleich in den richtigen Händen bei uns landet. Füllen Sie es aus und senden Sie es uns bitte an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main.
Wenn Sie ein Girokonto bei uns haben, bekommen Sie einmal im Jahr eine Entgeltaufstellung. Da steht genau beschrieben, welche Kosten wie oft bei Ihnen angefallen sind. Diese Aufstellung wird Ihnen in Ihre persönliche Post-Box eingestellt.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] oder mit der girocard gezahlt oder Geld abgehoben haben, sehen Sie im Internetbanking und in der Banking to go App den Betrag schon im Voraus als vorgemerkten Umsatz.
Direkt bei Genehmigung wird der Betrag für den Händler zunächst reserviert. Wir warten dann auf die Einreichung des Händlers, um den Betrag dem Konto zu belasten.
Widersprechen können Sie diesen Umsätzen nicht und wir können sie weder aufhalten noch löschen. Ab Genehmigung sind sie dem Händler zur Abrechnung garantiert.
Dieser wirkt sich noch nicht auf Ihren aktuellen Kontostand aus – jedoch auf das verfügbare Limit. Sobald der Umsatz gebucht ist, wird die Vormerkung gelöscht. Alternativ passiert das nach Ablauf von 4 Tagen oder zu einem vom Händler mitgelieferten Datum (z.B. Reservierung eines Mietwagens).
Der Betrag des gebuchten Umsatzes kann unter Umständen vom Betrag des vorgemerkten Umsatzes abweichen. Zum Beispiel bei Transaktionen in Fremdwährung, aufgrund der Währungsumrechnung. Oder bei einer teilweisen Stornierung einer Belastung oder einer Gutschrift seitens des Händlers.
In der Vorschau sehen Sie Ihre Lastschriften bis zu 14 Tage im Voraus, Ihre kommenden Terminüberweisungen und Daueraufträge sogar 35 Tage im Voraus. Diese wirken sich noch nicht auf das verfügbare Limit aus. Mehr Informationen finden Sie hier.
An Bankgeschäftstagen können beauftragte Überweisungen nicht korrigiert oder storniert werden. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall zur Klärung mit dem Empfänger in Verbindung.
Daueraufträge oder Terminüberweisungen können Sie bis zum letzten Arbeitstag vor dem Ausführungstermin ändern oder löschen.
Haben Sie am Wochenende oder an Bankfeiertagen eine Überweisung erfasst, die Sie stornieren möchten, können Sie dies im Banking oder in der App direkt unter den Umsatzdetails selbst veranlassen. Einfach die angelegte Überweisung in den Umsätzen auswählen und unter dem Menüpunkt "Optionen" den Punkt "Stornierung" wählen.
Gehen Sie ganz einfach in Ihrem Online-Banking auf „Einstellungen“. Unter „Daten & Bescheinigungen“ im Bereich „Steuern“ können Sie über den Punkt „IBAN-Melden“ Ihre Übermittlung der Kontoverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern anstoßen. Für die Meldung ist Ihre steuerliche Identifikationsnummer notwendig. Sollten Sie diese noch nicht bei uns hinterlegt haben, müssen Sie dies zuerst durchführen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre IBAN über das ELSTER bzw. dem BZSt-Online-Portal (BOP) oder alternativ über Ihren Steuerberater oder Ihre Steuerberaterin zu melden.
Wenn Sie mehr über das Thema erfahren wollen, können Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für Steuern mehr Informationen erhalten.
Sie können nur aktive Zahlungsverkehrskonten an das Bundezentralamt für Steuern für die Auszahlung der öffentlichen Mittel melden. Darunter fallen als Einzel- oder Gemeinschaftskonto geführte Girokonten, und Basiskonten. Sparkonten (Extra-Konten) können nicht gemeldet werden.
Sie können jederzeit einen Ihrer Kontoverbindung erneut melden, auch wenn Sie diesen Service bereits bei der ING genutzt haben. Sollten Sie ihre Kontoverbindung ändern wollen, wird durch die IBAN-Meldung der neuen Kontoverbindung die bestehende beim Bundeszentralamt für Steuern überschrieben.
Wir als Bank sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet Ihre Kontoverbindung beim BZst zu löschen bzw. den Service zur Löschung der Kontodaten bereit zu stellen. Sie können einen Antrag zur Löschung der Kontodaten über das ELSTER bzw. dem BZSt-Online-Portal (BOP) stellen. Alternativ können Sie auch einen Wechsel der Kontodaten veranlassen, indem Sie eine IBAN-Meldung über ein anderes Kreditinstitut durchführen. Ihre Kontodaten der ING werden dann bei der BZSt überschrieben.
Überweisen und Co.
Überweisungen, auch mit Termin, und Daueraufträge erledigen Sie einfach online – im Internetbanking oder in der Banking to go App.
Im Banking können Sie Ihre Überweisung direkt hier tätigen. In Ihrer App klicken Sie in Ihrer Kontenübersicht auf Ihr Girokonto. Oben erscheinen dann verschiedene Optionen wie z.B. „überweisen“.
Den Dauerauftrag finden Sie im Banking direkt hier. In Ihrer App unter Girokonto > Info i (ganz oben rechts) > Extras > Daueraufträge und Terminüberweisungen.
Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte schriftlich oder am Telefon über unsere Kundenbetreuer erledigen wollen, zahlen Sie jeweils 2,50 Euro pro (Termin-)Überweisung oder für das Anlegen und Ändern von Daueraufträgen.
An Bankgeschäftstagen können beauftragte Überweisungen nicht korrigiert oder storniert werden. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall zur Klärung mit dem Empfänger in Verbindung.
Daueraufträge oder Terminüberweisungen können Sie bis zum letzten Arbeitstag vor dem Ausführungstermin ändern oder löschen.
Haben Sie am Wochenende oder an Bankfeiertagen eine Überweisung erfasst, die Sie stornieren möchten, können Sie dies im Banking oder in der App direkt unter den Umsatzdetails selbst veranlassen. Einfach die angelegte Überweisung in den Umsätzen auswählen und unter dem Menüpunkt "Optionen" den Punkt "Stornierung" wählen.
Klicken Sie einfach im Internetbanking + Brokerage auf Ihr Girokonto > Überweisung.
Für die SEPA-Überweisung brauchen Sie:
- Vorname und Nachname des Zahlungsempfängers
- IBAN des Empfängers; das ist die internationale Kontonummer, die Sie auf der Rechnung finden oder bitte vom Empfänger erfragen
- Überweisungsbetrag in Euro
- Optional Verwendungszweck und/oder Referenznummer (siehe Rechnung)
So überweisen Sie Geld innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz (in Euro).
Wenn Sie Ihre Bankgeschäfte schriftlich oder am Telefon über unsere Kundenbetreuer erledigen wollen, zahlen Sie jeweils 2,50 Euro pro Überweisung, für das Anlegen und Ändern von Daueraufträgen oder für Terminüberweisungen.
Gibt es Höchstbeträge für Überweisungen?
Wenn Sie Geld innerhalb Deutschlands überweisen möchten, gibt es keinen Höchstbetrag bei elektronisch oder telefonisch eingereichten Zahlungen. Beleghafte Überweisungen, Daueraufträge, Terminüberweisungen werden bis zu einer Betragsgrenze von 50.000€ angenommen.
Bitte beachten Sie bei Beträgen größer 12.500 Euro die Meldung im Außenwirtschaftsverkehr. Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundesbank.
Die Europäische Kommission hat die Informationen übersichtlich zusammengefasst. Diese finden Sie hier.
Hier geht es direkt ins Banking zur Auslandsüberweisung. Nun brauchen Sie ein paar Daten, die Sie am besten schon vorher vom Zahlungsempfänger bekommen haben:
- Vorname und Nachname des Zahlungsempfängers
- IBAN (internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers; wenn Sie die nicht haben, geben Sie bitte seine Kontonummer und die vollständige Adresse des Empfängers an
- BIC (auch SWIFT-Code genannt) der Bank bzw. des Zahlungsdienstleisters; wenn Sie den BIC nicht kennen, erkundigen Sie sich bitte beim Zahlungsempfänger
- Das Zielland und die Währung
- Die von Ihnen gewünschte Entgeltregelung; die Kosten für Sie und den Empfänger sind abhängig von der gewählten Regelung
- Für Zahlungen in die USA in US-Dollar den 9-stelligen Bank-Code (Fedwire Routing Number) der empfangenden Bank, sofern Sie keinen BIC haben
Bitte beachten Sie die Pflicht zur gesonderten Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Deutschen Bundesbank: 0800 / 1234 111 (entgeltfrei, nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar) oder per E-Mail an statistik-s21@bundesbank.de. Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundesbank.
Ja, andere Personen können Ihnen Geld aus dem Ausland überweisen. Damit das funktioniert, geben Sie dem Zahlungssender bitte diese Informationen:
- Zahlungsempfänger, also Ihren Namen
- Ihre IBAN – die finden Sie im Internetbanking in Ihrer Kontenübersicht
- Empfängerbank, also die ING mit dem BIC „INGDDEFFXXX“
- Verwendungszweck – den können Sie frei wählen
Wichtig für Sie: Abhängig von der Währung und der gewählten Überweisungsart können bei einer Auslandsüberweisung auch Ihnen Kosten entstehen, obwohl Sie die Zahlung nur empfangen. Am besten klären Sie das vorher mit der Person ab, die Ihnen Geld überweisen möchte. Die verschiedenen Varianten und Kosten finden Sie hier.
Wenn jemand Geld von Ihrem Girokonto abbuchen soll, erteilen Sie ihm einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. Früher hieß so etwas mal „Einzugsermächtigung“.
Um einer Abbuchung zu widersprechen, haben Sie nach der Belastung Ihres Girokontos 8 Wochen Zeit. Bei einem nicht erteilten oder fehlerhaften SEPA-Lastschriftmandat beträgt die Rückgabefrist bis zu 13 Monate. Wenn Sie uns mitteilen, dass zum Zeitpunkt der Belastung kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorlag, versuchen wir, Ihre Beanstandung mit der einziehenden Bank zu klären. Das SEPA-Lastschriftmandat gilt aber immer zwischen Ihnen und dem Zahlungsempfänger, egal welche Banken beteiligt sind.
Um eine einzelne Lastschrift zu sperren, erteilen Sie uns den Auftrag schriftlich. Bitte geben Sie in Ihrem Auftrag die IBAN, die Gläubiger-ID und/oder das Mandat an.
Möchten Sie sämtliche Lastschrifteinzüge sperren: Dann rufen Sie unser Serviceteam direkt per App-Anruf mit Banking to go an. Sie brauchen dafür keine weiteren Zugangsdaten und wir kümmern uns gleich um Ihr Anliegen.
Ihre persönliche, 22-stellige IBAN finden Sie:
- auf Ihrer girocard [Debitkarte]
- im Internetbanking auf der Startseite oder in Ihrer Banking to Go App, sie beginnt immer mit DE (Tipp: Unter Ihrer Übersicht "Meine Konten" können Sie Ihre IBAN für die weitere Nutzung einfach kopieren. Durch Anklicken der IBAN unterhalb der Aufstellung des Girokontos wird Ihnen automatisch die Möglichkeit des Kopierens angeboten.)
- rechts oben auf den Kontoauszügen Ihres Girokontos.
Der BIC ist unsere international gültige Bankleitzahl und für alle Kunden der ING in Deutschland gleich. Er lautet: INGDDEFFXXX.
Bitte beachten Sie die Pflicht zur gesonderten Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Deutschen Bundesbank: 0800 / 1234 111 (entgeltfrei, nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar) oder per E-Mail an statistik-s21@bundesbank.de.
Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundesbank.
Die Echtzeitüberweisung (Instant Payment), mit der Sie in Sekundenschnelle auf ein anderes Konto überweisen können, wird derzeit in Deutschland von einigen Banken eingeführt.
Instant Payments können Sie bei der ING bereits empfangen und über giropay versenden.
Auch alle Kunden mit einem Girokonto Future können sich bereits heute bei Nutzung der App Banking to go über diese schnelle Art des Geld versendens oder emfangens freuen.
Gut zu wissen: Der Service ist für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos und das Überweisungslimit pro Tag und Konto beträgt 10.000 Euro.
Noch ein Hinweis – Echtzeitüberweisungen können noch nicht von jeder Bank entgegen genommen werden. Nutzen Sie in diesem Fall einfach die Standardüberweisung.
Rund um das Thema Karten
Ja, die VISA Card [Debitkarte] gibt es kostenlos zum Girokonto dazu. Mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] können Sie ab 50 Euro kostenlos Geld abheben, an 97% aller Automaten in Deutschland und allen Euro-Ländern.
Bitte denken Sie daran, dass einige Geldautomatenbetreiber im Ausland eigene Entgelte erheben, auf die wir leider keinen Einfluss haben und die wir nicht erstatten können.
Eine girocard gibt es auf Wunsch für nur1,49 € pro Monat zum Girokonto. Entweder direkt bei der Girokonto Eröffnung dazubuchen oder auch jederzeit nachträglich im Banking oder in der App bestellen.
Mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] und girocard [Debitkarte] genießen Sie, innerhalb des Verfügungsrahmens Ihres Girokontos, in jeder Situation finanzielle Freiheit. Denn für jede einzelne Ihrer Karten gilt:
- Bis zu 1.000 Euro Bargeld täglich
- Bis zu 4.000 Euro Bargeld und Kartenzahlungen innerhalb einer Kalenderwoche
Erweitern oder senken Sie den verfügbaren Betrag Ihrer Karten einfach selbst direkt in Ihrer App Banking to go unter dem Menüpunkt “Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Karten.
Loggen Sie sich in die App Banking to go ein und legen Sie dort unter Girokonto > Karten > PIN-Verwaltung > PIN ändern Ihre persönliche, 4-stellige Wunsch-PIN fest.
Alternativ loggen Sie sich hier ins Banking ein und legen die PIN dort die PIN fest.
Für Ihre VISA Card [Debitkarte] ist Ihre neue PIN sofort einsatzbereit, ebenso für Ihre neue girocard [Debitkarte], die Sie gerade erst von uns erhalten und noch nicht genutzt haben. Wenn Sie eine Wunsch-PIN für Ihre girocard [Debitkarte] festlegen möchten, die Sie bereits länger besitzen oder schon genutzt haben, müssen Sie diese nach Vergabe der Wunsch-PIN noch aktivieren. Heben Sie dazu bitte einmal an einem beliebigen Geldautomaten mit Ihrer neuen Wunsch-PIN Geld ab. Dies muss kein ING-Geldautomat sein. Beachten Sie bitte, dass bei Automaten anderer Banken Gebühren anfallen können.
Mit der VISA Card [Debitkarte] können Sie weltweit bei mehr als 40 Millionen Akzeptanzstellen bezahlen und sich mit Bargeld versorgen. In Deutschland und allen Ländern mit Euro-Währung ist das kostenlos für Sie. Die Entgelte für den Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Fremdwährung entnehmen Sie bitte den aktuellen Konditionen.
Tipp:
Achten Sie auf zusätzliche Gebühren. Einige Geldautomatenbetreiber im Ausland erheben eigene Entgelte. Darauf haben wir leider keinen Einfluss und diese Entgelte erstatten wir nicht.
Achten Sie deshalb beim Geldabheben im Ausland auf entsprechende Informationen am Automaten. Sie werden immer am Geldautomaten gefragt, ob Sie mit der Gebühr einverstanden sind und müssen dies direkt bei der Auswahl bestätigen.
Alle bis Ende Juni 2023 ausgegebenen girocards [Debitkarte] haben noch eine Geldkarten-Funktion. Mittlerweile wurde diese Technologie vom kontaktlosen Bezahlen überholt und wird zum 31.12.2024 komplett eingestellt.
Aufladen können Sie Ihre GeldKarte mit bis zu 200 Euro – an jedem Geldautomaten mit GeldKarten-Ladefunktion und an speziellen Ladeterminals, die Sie in vielen Parkhäusern und an Haltestellen im öffentlichen Nahverkehr finden. Zum Aufladen brauchen Sie Ihre PIN. Das Aufladen ist an Geldautomaten der ING Deutschland kostenlos. Bei anderen Banken und Ladeterminals können Kosten anfallen.
Entladen können Sie Ihre GeldKarte kostenlos an allen Geldautomaten der ING Deutschland und an vielen Geldautomaten anderer Banken.
Wichtige Info zu Ihren VISA Card Umsätzen:
Falls Sie mal einen Umsatz entdecken, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ihn beanstanden. Bitte warten Sie dazu ab, bis der Umsatz gebucht ist. Das dauert meistens ein paar Tage. Bitte reklamieren Sie den betreffenden Kartenumsatz nach der finalen Buchung schnellstmöglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Kontoauszugs.
Für die VISA Card [Debitkarte] gilt: Bei Unstimmigkeiten zu einer Bestellung (falsche oder nicht erhaltene Leistung) oder zu einem geschlossenen Vertrag versuchen Sie bitte eine Klärung mit dem jeweiligen Anbieter herbeizuführen. Wenn das nicht hilft, beanstanden Sie den Karten-Umsatz in der App Banking to go oder in Ihrem Online-Banking. Gehen Sie dazu einfach auf die Umsatzanzeige Ihres Girokontos, wählen Sie den entsprechenden Umsatz aus und klicken Sie auf „Beanstandung“.
Und für die girocard [Debitkarte]: Einen girocard-Umsatz können Sie beanstanden, wenn Sie ihn mit einer PIN freigegeben haben. Zur Beanstandung eines per PIN freigegebenen Umsatzes einfach das Formular (PDF, 919 KB) ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die ING senden.
Wenn Sie den Umsatz mit einer Unterschrift autorisiert haben, handelt es sich um einen Lastschrifteinzug. Diese Lastschrift können Sie zurückgeben. Zur Rückgabe eines per Unterschrift autorisierten Umsatzes einfach in der Banking to go App oder im Online-Banking den Button „Lastschriftrückgabe“ direkt in den Umsatzdetails nutzen.
Für beide Karten gilt:
Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Karte missbraucht wurde, sperren Sie die Karte bitte sofort. Am schnellsten geht das in der App Banking to go unter dem Menüpunkt „Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Sperren > Karten. Wenn Sie nicht online sind, melden Sie sich telefonisch bei uns.
Wenn Sie Ihre Karte sperren, ist sie nicht mehr einsatzbereit. Wir senden Ihnen aus Sicherheitsgründen eine neue Karte.
Sowohl für Ihre VISA Card [Debitkarte] als auch die girocard [Debitkarte] vergeben Sie sich Ihre Wunsch-PIN einfach selbst in der App Banking to go oder im Online-Banking.
Das hängt davon ab, warum Sie eine neue Karte brauchen.
Ist Ihre Karte kaputt, aber Sie haben sie noch?
Falls Ihre Karte äußerlich nicht beschädigt ist, prüfen Sie bitte zunächst, ob die Karte tatsächlich defekt ist.
- Wurde am Geldautomaten der Mindestabhebebetrag von 50€ eingehalten?
- Ist das tägliche und wöchentliche Kartenlimit für den gewünschten Betrag ausreichend? Falls nicht, können Sie dieses einfach in der App Banking to go unter dem Menüpunkt „Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Karten > girocard oder VISA Card anpassen
- Ist der verfügbare Betrag auf dem Konto noch ausreichend?
- Haben Sie die Kontaktlos-Funktion bereits an der Kasse durch eine gesteckte Transaktion aktiviert?
Das Problem ist noch nicht gelöst?
Dann bestellen Sie einfach eine Ersatzkarte in der App Banking to go unter dem Menüpunkt „Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Karten > girocard oder VISA Card > Ersatzkarten bestellen. Ihre bisherige PIN bleibt weiter gültig.
Haben Sie auf Ihrer GeldKarte noch ein Guthaben, entladen Sie dieses bitte.
Vernichten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die alte Karte, indem Sie sie mehrmals durchschneiden.
Ist Ihre Karte verloren gegangen oder gestohlen worden?
Sperren Sie Ihre Karte sofort in der App Banking to go unter dem Menüpunkt „Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Sperren > Karten.
Wir schicken Ihnen in diesem Fall neue Karten zu. Es können bei der Bestellung einer Ersatzkarte Kosten entstehen. Diese finden Sie unter Konditionen.
Sowohl für Ihre VISA Card [Debitkarte] als auch die girocard [Debitkarte] vergeben Sie sich Ihre Wunsch-PIN einfach selbst in der App Banking to go oder im Online-Banking. Bitte erstatten Sie bei Missbrauch auch sofort Anzeige bei der Polizei.
Für Ihre VISA Card [Debitkarte] und Ihre girocard [Debitkarte] vergeben Sie sich einfach selbst in der App Banking to go unter Girokonto > Karten > PIN Verwaltung > PIN ändern oder im Online-Banking ganz einfach hier.
Für Ihre VISA Card [Debitkarte] ist Ihre neue PIN sofort einsatzbereit. Wenn Sie eine Wunsch-PIN für Ihre girocard [Debitkarte] festlegen möchten, die Sie bereits länger besitzen oder schon genutzt haben, müssen Sie diese nach Vergabe der Wunsch-PIN noch aktivieren. Heben Sie dazu bitte einmal an einem beliebigen Geldautomaten mit Ihrer neuen Wunsch-PIN Geld ab. Dies muss kein ING-Geldautomat sein. Beachten Sie bitte, dass bei Abhebungen mit der girocard bei Automaten anderer Banken Entgelte anfallen können. Alternativ können Sie in der App Banking to go oder im Online-Banking an gleicher Stelle eine kostenpflichtige PIN per Brief bestellen. Diese PIN sollte innerhalb von 5 Tagen bei Ihnen eintreffen und ist nach Erhalt sofort einsatzbereit.
Wenn Sie Ihre Karten-PIN am Geldautomaten zu oft falsch eingegeben haben, wird die PIN automatisch gesperrt. In der App Banking to go unter dem Menüpunkt „Karten“ oder im Online-Banking unter Einstellungen > Karten können Sie diese selbst entsperren. Nach dem Zurücksetzen ist Ihre Karte sofort wieder einsatzbereit.
Wird eine Ihrer Karten am Geldautomaten eingezogen oder funktioniert sie nicht, kann das mehrere Ursachen haben. Z.B. ein Kartendefekt oder ein technischer Fehler am Geldautomaten. Bitte rufen Sie in jedem Fall unsere Kundenbetreuer an.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Bevor Ihre VISA Card oder girocard abläuft, schicken wir Ihnen rechtzeitig eine Neue zu. Üblicherweise erhalten Sie Ihre Folgekarte ein bis zwei Monate vor Ablauf der alten Karte. Ihre bisherige PIN bleibt weiter gültig.
Ihre neue Karte ist sofort einsatzbereit und kann gegen die alte ausgetauscht werden. Alternativ bleibt Ihre alte Karte aber auch noch den vollen Monat gültig, der als Ablaufdatum auf der Karte steht.
Bitte prüfen Sie im Online-Banking unter Einstellungen > Adressdaten, ob Ihre Adresse noch stimmt.
Ja, bei den Handelsketten Aldi Süd, dm, Netto, Müller Drogerie und Rossmann erhalten Sie schon heute Bargeld mit Ihrer VISA Card [Debitkarte].
Wir arbeiten an einer Lösung, damit Sie in Zukunft auch Bargeld mit der VISA Card [Debitkarte] an unseren Automaten einzahlen können.
Ganz ohne Karte können Sie Bargeld mit unserem Service ING Bargeld über Ihre App Banking to go im Handel einzahlen. Sie erstellen einfach einen Barcode in Ihrer App und dieser wird direkt an der Kasse eingelesen. Dafür fällt ein Entgelt von 1,5% des Einzahlungsbetrags an.
Bargeldeinzahlungen bei der ReiseBank sind weiterhin möglich – mit der girocard [Debitkarte], aber auch mit der VISA Card [Debitkarte]. Bei Einzahlungen über 2.500 Euro muss ein Nachweis gegenüber der Bank erfolgen, woher der Betrag stammt. Dies gilt auch für den Fall, wenn mehrere kleinere Einzahlungsbeträge die Summe von 2.500 Euro überschreiten. Folgende Belege eignen sich als Nachweis: Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Kontoauszug aus der die Auszahlung ersichtlich ist, Sparbuch mit entsprechender Buchung, Verkaufs- und Rechnungsbelege, Testamente und Erbscheine sowie Schenkungsverträge. Dabei gilt, dass diese Nachweise nicht älter als sechs Wochen sein dürfen. Sie benötigen Ihre VISA Card [Debitkarte] oder girocard [Debitkarte] und Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass.
Grundsätzlich sind Bargeldeinzahlungen außerdem bei vielen Kreditinstituten möglich. Welche Entgelte die jeweilige Bank dafür nimmt, erfragen Sie bitte direkt dort.
Rund um die girocard [Debitkarte]
Wenn Sie ein Girokonto neu bei uns eröffnen oder die girocard [Debitkarte] neu bestellen, kostet die girocard Karte im Monat der Kontoeröffnung oder der Bestellung noch nichts. Sie bestellen die girocard zum Beispiel im März eines Jahres – dann zahlen Sie im Mai erstmals 1,49 € für den Monat April.
Sie möchten in Zukunft keine girocard [Debitkarte] mehr? Sie können die Karte hier im Internetbanking kündigen.
Alternativ auch ganz einfach in der App unter: Girokonto > Karten > Kartenverwaltung > Karte kündigen.
Ist noch Guthaben auf Ihrem GeldKartenChip? Falls ja, bitte entladen Sie Ihr Guthaben unbedingt vor der Kündigung an einem Geldautomaten der ING. Den nächsten Geldautomat finden Sie in unserer Geldautomatensuche
Sie haben bereits eine neue girocard Folgekarte erhalten?
Wenn Sie diese nicht möchten, dann müssen Sie die neue Karte kündigen. Das geht am einfachsten im Internetbanking oder in der App. Die alte Karte wird automatisch gekündigt.
Sie können die girocard [Debitkarte] für sich selbst im Internetbanking und zukünftig auch in der App bestellen. Haben Sie ein Gemeinschaftskonto? Dann kann jeder Kontoinhaber die Karte für sich selbst im Onlinebanking bestellen.
Ja, der Preis fällt für jede girocard [Debitkarte] an.
Bestellen Sie sich einfach eine neue Karte.
- In der App unter Karten, dann oben rechts +girocard.
- Im Internetbanking unter Einstellungen > Karten > girocard > +girocard.
Haben Sie ein Gemeinschaftskonto? Dann kann jeder Kontoinhaber die Karte für sich selbst im Internetbanking (nicht in der App) bestellen.
Ja, die girocard [Debitkarte] wird als optionale Karte bei der Eröffnung des Girokontos angeboten und Sie können wählen, ob Sie die kostenpflichtige girocard [Debitkarte] auswählen möchten.
Übrigens: Wenn Sie ein Girokonto neu bei uns eröffnen, kostet die girocard im Monat der Kontoeröffnung noch nichts.
Wir belasten das Entgelt monatlich, um die Kosten für Sie monatlich transparent zu halten und weil die Karte jederzeit kündbar bzw. bestellbar ist.
Ja, die 1,49 Euro für die girocard [Debitkarte] fallen zusätzlich zum Kontoführungsentgelt an.
Zum Hintergrund: In ganz Europa wurde die "maestro-Funktion" für Karten aller Banken eingestellt. Seit dem 01.07.2023 werden deshalb nur noch girocards ohne "maestro-Funktion" ausgegeben.
"maestro" ermöglichte den internationalen Einsatz der girocard [Debitkarte]. Im Ausland kann die Karte daher generell nicht mehr eingesetzt werden.
Auch einige deutsche Händler setzen ausschließlich auf den Einsatz von international gültigen Karten bzw. nutzen ein Kartenlesegerät, das auf internationale Karten beschränkt ist. Dies ist bei den Sum-Up Geräten der Fall – hierauf haben wir leider keinen Einfluss, jeder Händler kann frei entscheiden, welche Zahlungsmittel er akzeptiert und welche nicht.
Die Lösung in diesem Fall ist aber ganz einfach: Wenn Ihre girocard [Debitkarte] nicht akzeptiert wird, verwenden Sie für Zahlungen an diesen Geräten einfach Ihre kostenlose VISA Card [Debitkarte] zum Girokonto.
Rund um das kontaktlose Zahlen
Noch schneller und bequemer als mit Bargeld ist das weltweite kontaktlose Zahlen mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] oder girocard [Debitkarte]. Sie halten einfach Ihre Karte an das Bezahlterminal – und fertig! Bei Beträgen bis 50 Euro müssen Sie dafür in der Regel keine PIN eingeben. So dauert die Bezahlung nur eine Sekunde.
So funktionierts:
- Schauen Sie an der Kasse nach dem Kontaktlos-Symbol. Das Kontaktlos-Symbol sieht ähnlich aus wie das WiFi-Wellen-Signal.
- Halten Sie Ihre Karte ein paar Zentimeter vor das Kartenlesegerät.
Jetzt kurz warten, bis ein Signal die Zahlung bestätigt. Und das war‘s auch schon – Sie haben gezahlt. Möchten Sie einen Beleg? Kein Problem, fragen Sie einfach an der Kasse danach.
Und was ist mit der PIN? Die brauchen Sie, wenn Sie mehr als 50 Euro mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] oder girocard [Debitkarte] bezahlen wollen. Manchmal fragt das Terminal auch bei Beträgen unter 50 Euro danach – das liegt daran, dass die Handelspartner unterschiedliche Standards haben.
Ja, hierzu muss die Karte beim ersten Bezahlvorgang in das Bezahlterminal eingesteckt werden. Die nächste Zahlung kann dann kontaktlos erfolgen.
Aus Sicherheitsgründen findet nach einigen Transaktionen die Abfrage der PIN statt. Eine Anzahl können wir nicht nennen, da die Zahlungen systemseitig überwacht werden.
Aus Sicherheitsgründen ist nur eine bestimmte Anzahl an Kontaktlos-Zahlungen bis 50 € möglich. So will es die EU-Richtlinie PSD2. Wir empfehlen daher die Karte in das Bezahlterminal einzustecken, wenn Sie bei einem Betrag unter 50 Euro nach der PIN gefragt werden. Danach ist der Zähler zurückgesetzt und Sie können wieder ohne PIN bezahlen.
Wenn Sie mit der VISA Card [Debitkarte] bezahlen, werden Ihr Name, die Kartennummer, der Kaufbetrag und das Ablaufdatum der Karte übertragen.
Wenn Sie mit der girocard [Debitkarte] bezahlen, werden die für den Bezahlvorgang notwendigen Informationen – wie IBAN, Kartenfolgenummer und Gültigkeitsdatum – übertragen.
Die Kontaktlos-Funktion basiert auf einem hohen Sicherheitsstandard: der EMV-Chip-Technologie. Sie entspricht den internationalen Datenschutzbestimmungen und verhindert zufälliges Bezahlen beim Vorbeigehen am Lesegerät. Die Kommunikation zwischen Karte und Lesegerät erfolgt auf Basis der Near-Field-Communication („NFC“ – Nahfunktechnologie). Da Sie Ihre Karten für eine kontaktlose Transaktion im Abstand von nur wenigen Zentimetern an das Terminal halten müssen, ist ein versehentliches und unbemerktes Bezahlen nicht möglich. Auch wenn Sie Ihre Geldbörse, in der beide Karten mit Kontaktlos-Funktion stecken, an das Terminal halten, erfolgt keine Doppelbelastung, da die Transaktion bei Erkennen von mehreren Karten sofort abgebrochen wird.
Zusätzlich schirmt das Kleingeld im Portemonnaie oder eine Schutzhülle aus Aluminium ungewollte Datenübertragungen ab. Und wenn es doch mal einen unerwünschten Umsatz gibt? Dann können Sie jederzeit Einspruch erheben – und sind somit vor Missbrauch geschützt.
Sie haben die Kontaktlos-Funktion Ihrer Karte noch nicht aktiviert? Sie finden Hilfe unter dem FAQ-Punkt „Muss die Kontaktlos-Funktion bei einer neuen Karte zunächst aktiviert werden?“.
Ihre Karte hat noch gar keine Kontaktlos-Funktion? Das erkennen Sie am Kontaktlos-Symbol auf der Karte. Dann bekommen Sie die Funktion beim nächsten Austausch Ihrer Karte – abwählen oder ausschalten lässt sie sich übrigens nicht. Wenn Sie nicht kontaktlos zahlen wollen, nutzen Sie die Funktion einfach nicht. Kosten entstehen Ihnen nicht.
Sie haben die Karte mehrfach hintereinander oder noch nie kontaktlos eingesetzt? Dann ist es Zeit für eine kontaktbasierte Zahlung. So will es die EU-Richtlinie PSD2. Stecken Sie die Karte deshalb beim nächsten Einkauf bitte direkt ins Lesegerät, ohne eine kontaktlose Zahlung zu versuchen oder Sie heben alternativ damit am Automaten Geld ab. Danach steht Ihrer nächsten kontaktlosen Zahlung nichts mehr im Wege.
Auf dem Display gibt es eine Fehlermeldung? „Lesefehler“ oder so ähnlich? Das deutet darauf hin, dass eine andere Karte in der Nähe stört. Vielleicht liegt es auch an den Einstellungen des Bezahlterminals des Händlers. Legen Sie Ihre Karte dann noch einmal einzeln direkt aufs Lesegerät und sorgen Sie für etwas mehr Abstand zu Ihren anderen Karten.
Fragen speziell zur VISA Card
Sie können Ihre VISA Card [Debitkarte] weltweit an fast allen Geldautomaten mit VISA Logo einsetzen - und auch bei Händlern oder im Internet, achten Sie einfach auf das VISA Logo. Die VISA Card hat keinen eigenen Kreditrahmen. Das heißt, Sie können damit Beträge innerhalb Ihres Verfügungsrahmen auf dem Girokonto bezahlen.
Tipp:
Achten Sie auf zusätzliche Entgelte. Einige Geldautomatenbetreiber im Ausland erheben eigene Entgelte. Darauf haben wir leider keinen Einfluss und diese Entgelte erstatten wir nicht.
Achten Sie deshalb beim Geldabheben im Ausland auf entsprechende Informationen am Automaten. Sie werden immer am Geldautomaten gefragt, ob Sie mit dem Entgelt einverstanden sind und müssen dies direkt bei der Auswahl bestätigen.
Sollte ein Geldautomat oder ein Händler die VISA Card tatsächlich mal nicht akzeptieren, liegt das an einer geschäftspolitischen Entscheidung des Geldautomatenbetreibers oder des Vertragsunternehmens. Beeinflussen können wir das leider nicht. Und wenn ein Vertragspartner die Karte nur wegen des Aufdrucks "debit" ablehnen möchte? Informieren Sie ihn am besten darüber, dass Ihre VISA Card dieselben Funktionen wie eine Kreditkarte hat und es keinen Grund für eine Ablehnung gibt.
Mit Ihrer VISA Card [Debitkarte] haben Sie Ihre Ausgaben immer im Blick. Denn alle Beträge werden direkt mit Ihrem Girokonto verrechnet. Nach erfolgreicher Zahlung sehen Sie im Internetbanking oder in der App Banking to go sofort einen vorgemerkten Umsatz. Dieser wird wenige Tage später gebucht.
Manche Hotels und Mietwagenvermieter verlangen die Hinterlegung einer Kaution. Diese kann (technisch) mit der VISA Card [Debitkarte] hinterlegt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Kautionsbetrag auf Ihrem Girokonto geblockt wird und somit nicht mehr für Lastschriften oder andere Zahlungen genutzt werden kann.
Einige Autovermietungen akzeptieren laut ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Debitkarten für die Hinterlegung einer Kaution. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der Autovermietung, ob dort Debitkarten akzeptiert werden. Sollte ein Vermieter die Debitkarte ablehnen, informieren Sie ihn bitte darüber, dass die VISA Card [Debitkarte] dieselben Funktionen wie eine Kreditkarte hat.
Ihre VISA Card [Debitkarte] hat eine VISA Secure-Funktion für Einkäufe im Internet: Bei einigen Online-Shops öffnet sich ein Verified by VISA-Fenster und Sie sollen den Kauf noch einmal freigeben. Dafür arbeitet VISA Secure automatisch mit dem Freigabeverfahren, das Sie auch für unser Online-Banking gewählt haben. Also zum Beispiel mit der App Banking to go oder dem photoTAN-Verfahren. Nach Ihrer Eingabe wird geprüft und bestätigt, dann ist der Bezahlvorgang abgeschlossen. So sind Sie noch besser vor Kartenmissbrauch geschützt.
Auch wenn ein Händler generell VISA Secure anbietet, heißt das nicht, dass jede Zahlung mit der VISA Card im Internet bestätigt werden muss.
Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Internet-Zahlung:
- Sie benötigen eine stabile Internetverbindung.
- Wenn Sie ein Smartphone benutzen, muss der Energiesparmodus deaktiviert sein.
- Manche Erweiterungen Ihres Browsers können die Weiterleitung zur Zahlungsseite blockieren. Stellen Sie bitte sicher, dass Werbe-Blocker (AdBlocker) ausgeschaltet und Antivirus-Programme kurzzeitig deaktiviert sind.
- Wenn die Zahlung innerhalb von 5 Minuten nicht bestätigt wurde, starten Sie bitte den Bezahlvorgang auf der Website des Händlers neu.
Ihre VISA Card ist automatisch für den weltweiten Einsatz freigeschaltet. Eine separate (telefonische) Freischaltung ist nicht erforderlich.
Fragen zu giropay
Den giropay Geld senden Service haben wir zum 12.12.2024 abgeschaltet. In Zukunft setzen wir auf die europäische Zahlungslösung Wero der European Payments Initiative (EPI). Mehr Infos dazu finden Sie demnächst hier auf der Website oder schon jetzt hier.
Ja. Als Kunde der ING können Sie giropay kostenfrei nutzen.
giropay ist ein Online-Bezahlservice made in Germany, hinter welchem die deutschen Banken und Sparkassen stehen. Im Gegensatz zu einer normalen Überweisung, müssen Sie die IBAN des Empfängers nicht kennen. Es genügt, die Handynummer des Empfängers im Smartphone eingespeichert zu haben. Der Empfänger wird sofort per Push-Nachricht über die Transaktion benachrichtigt und nicht erst bei Erhalt des Geldes. Zudem können Sie von anderen giropay Teilnehmern auch Geld anfordern. Mehr Informationen zu giropay finden Sie hier.
Anders als bei einer Überweisung brauchen Sie bei Zahlungen über Wero die IBAN des Empfängers oder der Empfängerin nicht zu kennen - es genügt, die Handynummer im Smartphone eingespeichert zu haben. Ein weiterer Vorteil: Die Zahlung erfolgt in Echtzeit, sodass es innerhalb von Sekunden möglich ist, Geld zu senden und anzufordern.
Hinter giropay stehen die deutschen Banken mit ihren strengen Sicherheitsstandards. Ihre persönlichen Daten werden mit dem gleichen Sicherheitsniveau verschlüsselt, wie Sie es von Ihrem ING Internetbanking kennen. So sind Ihre Konten gut geschützt und niemand anders kann darauf zugreifen. Zusätzliche Sicherheit erhalten Sie dadurch, dass jede Transaktion mit Ihrer MobilePIN autorisiert werden muss.
In Ihrer App Banking to go können Sie Ihre hinterlegte Handynummer für giropay ändern oder sich von giropay abmelden.
Es ist uns wichtig, Ihre Daten sensibel zu behandeln. Deshalb erheben und verarbeiten wir nur Daten, die unbedingt für die Abwicklung von Transaktionen nötig sind und dem Betrugsschutz dienen. Diese Daten werden dann sofort gelöscht, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Gesetzgeber eine längere Aufbewahrungszeit fordert.
Installieren Sie auf Ihrem neuen Smartphone bzw. Tablet die App Banking to go. Dort ist der Service wie gewohnt zu finden.
Sofern Sie für giropay registriert sind, navigieren Sie in ihrem Konto über Mehr > giropay Geld senden und empfangen. Wählen Sie dann einfach einen Kontakt aus Ihrem Adressbuch aus, an den Sie Geld senden möchten – ganz ohne IBAN.
Um sich für giropay zu registrieren, benötigen Sie nur eine deutsche Handynummer und ein Girokonto bei der ING. Sie haben noch kein Girokonto bei uns? Hier gibts mehr Infos zu unserem kostenlosen Gehaltskonto inklusive gratis VISA Card [Debitkarte].
Da wir giropay zum 12.12.2024 einstellen, bieten wir keine Neuregistrierungen mehr an. Für registrierte Kunden ändert sich bis dahin allerdings nichts.
Sie werden umgehend per Push-Nachricht über eine eingehende Geldsendung oder Geldanforderung benachrichtigt. Sie werden auch via Push-Nachricht an Geldanforderungen erinnert, auf die Sie noch nicht reagiert haben.
Wir bieten das Online-Bezahlen mit giropay nicht an, daher sind Registrierungen mit Ihrem Girokonto bei uns nicht möglich.
Mit giropay können Sie grundsätzlich nicht an der Kasse des stationären Einzelhandel bezahlen.
Sofern ein Smartphone-Kontakt aus Ihrem Adressbuch bei giropay Geld Senden nicht auswählbar ist, ist dieser Kontakt nicht für das Verfahren bei der ING oder einer anderen teilnehmenden Bank registriert.
Bargeld und Schecks
Inländische Schecks einlösen
Wenn Sie einen inländischen Scheck bei uns einreichen, schreiben Sie auf die Vorderseite des Schecks oben rechts die IBAN Ihres Girokontos, auf dem wir das Geld gutschreiben sollen.
Auf der Rückseite unterschreiben Sie als Kontoinhaber / Begünstigter den Scheck und schicken uns den Scheck per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Preise und Konditionen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung innerhalb von 8 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum erfolgen muss. Wird die Vorlagefrist überschritten, schicken wir Ihnen den Scheck zurück. Es erfolgt dann keine Gutschrift auf Ihr Konto.
Wenn Sie den Scheck von uns zurückerhalten, setzten Sie sich am besten mit dem Scheckaussteller in Verbindung.
Auslandsschecks
Wir bieten seit dem 13.01.2018 keinen Service für Auslandsschecks an. Keine Sorge, es gibt eine gute Alternative: Lassen Sie sich das Geld einfach auf Ihr Girokonto überweisen. Das geht schnell und einfach per Auslandsüberweisung – und ist eine sichere Lösung.
Geben Sie Ihrem Zahlungspartner dazu diese Informationen:
- Zahlungsempfänger, also Ihren Namen
- Ihre IBAN – die finden Sie im Internetbanking in Ihrer Kontenübersicht
- Empfängerbank, also die ING mit dem BIC „INGDDEFFXXX“
- Verwendungszweck – den können Sie frei wählen
Reiseschecks einlösen oder ausstellen
Wir stellen keine Reiseschecks aus – und lösen auch keine ein.
Schecks ausstellen
Wir haben keine Scheckformulare. Bitte nutzen Sie andere Zahlungsmöglichkeiten.
Auch wenn wir keine Filialen haben, können Sie Geld in anderen Währungen als dem Euro bekommen – bei unserem Kooperationspartner ReiseBank. Besuchen Sie einfach den Online-Shop der ReiseBank und Sie bekommen Reisegeld schnell, bequem und sicher direkt nach Hause oder an Ihre Firmenanschrift geliefert.
Mit Klick auf den folgenden Link verlassen Sie die Website der ING und werden zum Sortenshop der ReiseBank AG weitergeleitet.
Basiskonto
Das Basiskonto soll sicherstellen, dass auch Menschen, die Schwierigkeiten haben, ein normales Girokonto zu bekommen – z.B. Personen ohne festen Wohnsitz oder Asylsuchende – einen Zugang zum Zahlungsverkehr haben. Gemäß den Vorgaben des Zahlungskontengesetzes bietet es
die grundlegenden Funktionen eines Zahlungsverkehrskontos, das heißt, Gelder können eingezahlt und abgehoben werden. Außerdem kann damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr (z. B. Überweisungsverkehr) teilgenommen werden.
Das Basiskonto muss auf Guthabenbasis geführt werden, eine Überziehungsmöglichkeit besteht grundsätzlich nicht. Zum Basiskonto bei der ING wird ausschließlich die girocard [Debitkarte] ausgegeben.
Allgemeine Informationen zum Basiskonto finden Sie hier. Und ergänzend dazu finden Sie hier (PDF, 244 KB) die Geschäftsbedingungen für das Basiskonto und das Preis- und Leistungsverzeichnis.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Eröffnung erfüllt sein:
- Sie haben kein anderes Zahlungskonto in Deutschland.
- Sie haben zwar noch ein anderes Zahlungskonto in Deutschland. Dieses Zahlungskonto wurde aber bereits gekündigt oder Sie wurden darüber benachrichtigt, dass es geschlossen wurde.
- Sie eröffnen das Konto alleine - als Einzelkonto.
- Sie eröffnen das Konto für sich selbst – nicht im Namen einer anderen Person.
- Sie führen das Konto als Privatperson und auf eigene Rechnung.
- Sie leben in Deutschland oder einem anderen Land der EU.
Die Kontoeröffnung ist ausschließlich schriftlich möglich. Sie können den Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns senden.
Wenn Sie ein Antragsformular in Papierform benötigen, kontaktieren Sie uns unter 069 / 50 50 90 70
Das Basiskonto können Sie online, telefonisch oder per Brief führen. Kontoauszüge stellen wir monatlich in Ihre Post-Box ein.
Zum Basiskonto wird ausschließlich die girocard [Debitkarte] ausgegeben.
Bargeld am Geldautomaten bekommen Sie daher kostenlos mit der girocard an den ca. 1.000 ING Geldautomaten. Alternativ können Sie die Bargeldauszahlung im Einzelhandel nutzen.
Die ING ist eine Direktbank ohne Filialnetz. Deshalb müssen Sie sich als Neukunde einmal ausweisen. Das nennt man legitimieren. Legitimieren können Sie sich entweder persönlich über das PostIdent oder ganz bequem online per Video-Call. Noch schneller gehts mit der Online-Ausweisfunktion (eID). Alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bekommen Sie von uns im Rahmen Ihrer Kontoeröffnung.
Besonderheiten für Minderjährige
Das Basiskonto kann auch für Minderjährige eröffnet werden. In dem Fall ist es erforderlich, dass sich die Erziehungsberechtigten über PostIdent, Video-Call oder Online-Ausweisfunktion (eID) legitimieren – sofern sie noch keine legitimierten Kunden sind. Minderjährige legitimieren sich mit Ihrer Geburtsurkunde.
Ja – für bis zu 2 Bevollmächtigte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dann können Sie das schnell und einfach im Internetbanking + Brokerage erledigen:
- Unter Einstellungen > Vollmachten > Vollmachten erteilen
- Die Daten der zu bevollmächtigten Person eingeben
- Das Vollmachtsformular direkt ausdrucken oder bequem an Ihre E-Mail-Adresse schicken
- Anschließend brauchen Sie nur noch die Unterlagen an den Bevollmächtigten weiterleiten, damit dieser den Antrag unterschreiben kann
Wenn Ihr Bevollmächtigter noch nicht bei uns legitimiert ist, senden wir ihm die notwendigen Legitimations-Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung zu.
Wichtige Information zur Legitimation mit dem PostIdent-Verfahren:
Das PostIdent kann durchgeführt werden mit: Gültigem deutschem Personalausweis oder Reisepass (auch vorläufigem) oder ausländischen Ausweisdokumenten, die mit den akzeptierten deutschen vergleichbar sind. U. a. müssen ein Lichtbild und eine maschinenlesbare Zone enthalten sein. Nur wenn eine Legitimation durch die Deutsche Post oder einen anderen von der ING beauftragen Dienstleister möglich ist, tragen wir die Vollmacht ein. Nach Einrichtung der Vollmacht erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben per Brief.
Wenn Sie ein Vollmachtsformular in Papierform brauchen, kontaktieren Sie uns unter 069 / 50 50 90 70
Das P-Konto ist ein Basiskonto mit eingeschränkten Funktionen, es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags. Damit wir Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Umwandlung bei uns stellen. Wird das Guthaben auf einem P-Konto gepfändet, kann der Schuldner bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO frei verfügen. Sofern Ihr Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist, können Sie z.B. Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge durchführen und somit täglich anfallende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Versicherungen, Strom etc. begleichen.
Ein bei der ING neu eröffnetes oder bestehendes Basiskonto kann auf Wunsch des Schuldners in ein P-Konto umgewandelt werden. Sie können den Antrag auf Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) inklusive Informationen (PDF, 66 KB) ausdrucken und unterschrieben an uns senden.
Wenn Sie ein Antragsformular in Papierform benötigen, kontaktieren Sie uns unter 069 / 50 50 90 70.
Bitte beachten Sie:
Bei Einrichtung oder Umwandlung müssen Sie versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen, denn jede Person darf nur eines haben. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA zu erfragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert. Falsche Angaben hierbei können strafbar sein.
Der Kontoinhaber eines Basiskontos wird auf Folgendes hingewiesen:
- Das Pfändungsschutzkonto darf ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden, damit der Kontoinhaber den uneingeschränkten Pfändungsschutz in Anspruch nehmen kann. Auch wenn das Girokonto einen Sollsaldo aufweist, kann die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto verlangt werden. Es greift dann das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung nach § 901 ZPO.
- Für Bargeldauszahlungen und zum bargeldlosen Bezahlen steht die eigene Debitkarte [girocard] zur Verfügung. Sofern seine bisherige girocard gesperrt ist, erhält der Kontoinhaber in den nächsten Tagen eine neue girocard.
- Die Nutzung des Internetbanking und des Telebanking wird eingeschränkt. Der Kontoinhaber beachtet bitte die Ausführungen unter Ziffer 15 in der Information „Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz“.
- Die ING wird etwaigen Anträgen auf Aussetzung oder Ruhendstellung von Vollstreckungsaufträgen nicht zustimmen.
Was passiert, wenn mein Konto gepfändet wird und ich kein P-Konto habe?
- Die girocard wird gesperrt.
- Aufträge per Internet- oder Telefonbanking sind nicht mehr möglich.
- Daueraufträge und Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt.
- Wir müssen Lastschrifteinzüge zurückgeben.
Das können Sie tun:
Sie halten die Pfändung für unberechtigt? Dann setzen Sie sich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung, damit die Pfändung aufgehoben wird.
Sie können uns auch beauftragen, die Pfändung vorzeitig zu bezahlen. Das tun Sie schriftlich, per TAN-autorisierter E-Mail, per Fax – oder Sie rufen uns einfach an.
Wann wird Ihr Konto wieder freigeschaltet?
Wenn der Gläubiger uns schriftlich oder per Fax informiert, dass die Pfändung aufgehoben ist.
Wenn wir von Ihnen den Auszahlungsauftrag erhalten und an den Gläubiger überwiesen haben.
Google Pay
Nein, mit der Rücksetzung des Telefons in den Auslieferungszustand werden alle auf dem Gerät gespeicherten Daten gelöscht. Installieren Sie Google Pay bitte noch einmal und registrieren Sie Ihre VISA Card neu.
Bevor Sie Ihr Smartphone verkaufen oder anderen überlassen, setzen Sie es zur Sicherheit in den Auslieferungszustand zurück. Dadurch werden Ihre persönlichen Daten gelöscht.
Ihr Gerät muss mit der NFC-Funktion ausgestattet sein und mindestens über Android 5.0 (Lollipop) verfügen. Zusätzlich muss eine Sperre für das Gerät eingerichtet worden sein (Wisch-Muster oder Zahlen-Code oder Fingerabdruck). Außerdem darf das Gerät nicht geroutet sein („Jailbreak“). Mit einem iPhone, Windows Phone oder einem BlackBerry können Sie Google Pay nicht verwenden.
Um Google Pay zum Bezahlen zu nutzen, wird keine aktive Datenverbindung benötigt. Es können bis zu 10 Transaktionen ohne Datenverbindung mit Google Pay durchgeführt werden.
Nein. Die Google Pay Kartendaten weichen aus Sicherheitsgründen von denen Ihrer VISA Card ab.
Loggen Sie sich dazu am PC in Ihr Google-Konto ein. Über den Geräte-Manager (Android Device Manager) können Sie Ihr Smartphone in den Werkszustand zurücksetzen bzw. sperren. Voraussetzung für diese Funktion ist, dass Ihr Telefon mit Ihrem Google-Konto verknüpft und eingeschaltet ist und eine aktive Datenverbindung hat.
Das funktioniert nicht? Dann rufen Sie uns bitte an und wir deaktivieren die Karten für Sie.
Sie können die Karten, die Sie für Google Pay registriert haben, mit dem Android Device Manager deaktivieren und das Smartphone in den Werkszustand zurücksetzen oder sperren. Dafür muss Ihr Telefon mit Ihrem Google-Konto verknüpft und erreichbar sein.
Das funktioniert nicht? Dann rufen Sie uns bitte an und wir deaktivieren die Karten für Sie.
Nein, das ist nicht erforderlich. Die nötigen Daten werden automatisch aktualisiert.
Schauen Sie am besten zuerst, ob die NFC-Funktion Ihres Mobiltelefons deaktiviert ist. Die müssen Sie aktivieren, um Google Pay zu nutzen.
Andere Ursachen können sein:
- Die Höhe des Betrags: Für Zahlungen über 25 Euro muss zusätzlich der Bildschirm entsperrt werden.
- Der Verfügungsrahmen Ihrer Karte: Wenn Ihr Guthaben oder das Limit nicht ausreichen, wird die Zahlung automatisch abgelehnt.
- Eine Karten-Sperrung: Haben Sie Ihre VISA Card [Debitkarte] sperren lassen, jedoch keine Ersatzkarte bestellt? Dann rufen Sie uns bitte an.
Löschen Sie in der App bitte zuerst die registrierten Karten. Dann können Sie Google Pay deinstallieren. Wenn sich das Smartphone nicht mehr in Ihrem Besitz befindet, können Sie die Kartendaten auch mit dem Android Device Manager deaktivieren und das Smartphone in den Werkszustand zurücksetzen oder sperren. Dafür muss Ihr Telefon mit Ihrem Google-Konto verknüpft und erreichbar sein.
Das funktioniert nicht? Dann rufen Sie uns bitte an und wir deaktivieren die Karten für Sie.
Der Aktivierungscode ist nach Anforderung für maximal 30 Minuten gültig. Danach können Sie einen neuen Code anfordern.
Die App können Sie bei Google Play herunterladen. Geben Sie einfach als Suchbegriff Google Pay ein.
Nein, für das kontaktlose Zahlen mit Google Pay benötigen Sie ein aktives Google-Konto. Wenn Sie Ihr Google-Konto löschen, wird auch die mobile Bezahlfunktion deaktiviert.
Nein, um Google Pay nutzen zu können, benötigen Sie eine aktive VISA Card [Debitkarte].
Kein Problem, Sie können Google Pay weiter nutzen.
Sie können VISA Zahlungen wie gewohnt im Internet Banking beanstanden. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten missbraucht? Dann lassen Sie Ihre Karte bitte sperren und löschen Sie zusätzlich die digitale Karte in der Google Pay App.
Ja, Sie können Ihre Karte auf mehreren Geräten hinterlegen – und Sie können auch mehrere Karten auf dem selben Gerät hinterlegen.
Unter dem Menüpunkt "Aktivität".
Sie können VISA Zahlungen wie gewohnt im Internet Banking beanstanden. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten missbraucht? Dann lassen Sie Ihre Karte bitte sperren und löschen Sie zusätzlich die digitale Karte in der Google Pay App.
Lassen Sie Ihre VISA Card bitte sperren und löschen Sie zusätzlich die digitale Karte in der Google Pay App.
Apple Pay
Apple Pay ist die schnelle und kontaktlose Art, zu bezahlen. Im Geschäft oder beim Online-Shopping. Per iPhone, Apple Watch oder mit dem iPad. Dafür brauchen Sie nur unser Girokonto mit der kostenlosen VISA Card. Die Zahlung funktioniert ähnlich der mit einer kontaktlosen Karte, nur mit dem Vorteil, dass Sie Ihr mobiles Gerät immer zur Hand haben - ohne lästiges Kramen nach der Karte. Und sicher ist es auch, denn Ihre Kartendaten sind in dem mobilen Gerät nicht gespeichert.
Je nach Einstieg (App Banking to go oder Wallet) kann es sein, dass Sie die Aktivierung Ihrer Karte freigeben müssen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Per Banking to go App: Sie benötigen keinen Aktivierungscode, sondern werden direkt in die Banking to go App weitergeleitet. Nach der Authentifizierung müssen Sie nur noch den Button „Aktivieren“ klicken. Bitte berücksichtigen Sie ggf. auch die Frage „Wie kann ich die VISA Card für ein weiteres ING-Konto für Apple Pay aktivieren?“
Per Aktivierungscode: Je nachdem welche Kontaktdaten Sie bei uns hinterlegt haben, wird Ihnen der Aktivierungscode per E-Mail oder SMS automatisch zugestellt. Sollten Sie keine Kontaktdaten hinterlegt haben, können Sie dies einfach im Internetbanking selbst tun oder auch diese ändern.
Bevor Sie Ihr Apple-Gerät an das Bezahlterminal halten, muss das Gerät für die Zahlung von Ihnen freigegeben werden. Das geht so:
Für Touch ID drücken Sie zweimal den Home Button und entsperren das Gerät. Halten Sie dann das entsperrte iPhone einfach an das Kartenlesegerät.
Für Face ID drücken sie zweimal die rechte Seitentaste und blicken auf das Gerät, anschließend halten Sie Ihr iPhone an das Lesegerät.
Bei der Apple Watch drücken Sie bitte ebenfalls zweimal die Seitentaste an der Uhr.
Sie können Apple Pay an allen Kartenterminals nutzen, an denen kontaktloses Zahlen möglich ist und die VISA Card akzeptiert wird - zusätzlich ist auch die Nutzung bei verschiedenen Online-Händlern und im iTunes Store möglich. Achten Sie einfach auf das Symbol für das kontaktlose Bezahlen oder das Apple Pay-Logo.
Prinzipiell können Sie jede aktive VISA Card registrieren. Die girocard wird aktuell nicht unterstützt.
Die Registrierung erfolgt am einfachsten innerhalb Ihrer Banking to go App. Unter "Karten" einfach Ihre VISA Card auswählen und den Anweisungen folgen. Die genaue Beschreibung sehen Sie auch auf unserer Apple-Pay Seite. Dort steht auch, wie die alternative Registrierung über die Apple Wallet funktioniert.
Nein, für die Nutzung von Apple Pay bei der ING in Deutschland benötigen Sie eine kompatible Karte. Die bekommen Sie z.B. kostenlos mit unserem Girokonto. Mit der girocard funktioniert dieser Service nicht.
Nein, die Nutzung der digitalen Karte im Wallet ist unabhängig von der Banking to go App.
Nein, mit der Rücksetzung des Telefons in den Auslieferungszustand werden alle auf dem Gerät gespeicherten Daten gelöscht. Richten Sie die Banking to go App bitte erneut ein und registrieren Sie Ihre VISA Card neu.
Bevor Sie Ihr iPhone verkaufen oder anderen überlassen, setzen Sie es zur Sicherheit in den Auslieferungszustand zurück. Dadurch werden Ihre persönlichen Daten gelöscht.
Um Apple Pay nutzen zu können benötigen Sie neben der VISA Card ein geeignetes Gerät (iPhone, Apple Watch, iPad oder Mac) mit der aktuellen iOS Version. Zusätzlich benötigen Sie eine bei iCloud angemeldete Apple-ID und in den Einstellungen muss die Region "Deutschland" hinterlegt sein. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://support.apple.com/de-de/apple-pay
Nein, eine aktive Datenverbindung wird für den Bezahlvorgang nicht benötigt.
Nein. Die Apple Pay-Kartendaten weichen aus Sicherheitsgründen von denen Ihrer VISA Card ab und sind nicht auf dem mobilen Gerät gespeichert. Somit können Kartendaten niemals ausgelesen werden, um eine unberechtigte Transaktion auszuführen.
Bei Verlust des Gerätes sollten sie alle hinterlegten digitalen Karten löschen. Dies können Sie über die Funktion FindMyiPhone von Apple oder über unseren Kundendialog durchführen. Wichtig ist, dass eine Sperrung der Karte nicht automatisch zur Sperrung ihrer digitalen Karten führt.
Bei Verlust des Gerätes löschen Sie bitte alle hinterlegten digitalen Karten. Dies können Sie über die Funktion FindMyiPhone von Apple selbst durchführen. Bitte das entsprechende Gerät in den Modus "verloren" setzen. Alternativ kann die Sperrung auch direkt bei uns durchgeführt werden. Beachten Sie bitte, dass eine Sperrung der VISA Card nicht automatisch zur Sperrung Ihrer digitalen Karten führt.
Nein, das ist nicht erforderlich. Die notwendigen Daten werden automatisch aktualisiert.
Schauen Sie am besten zuerst, ob die NFC-Funktion Ihres Mobiltelefons deaktiviert ist. Die müssen Sie aktivieren, um Apple Pay zu nutzen.
Andere Ursachen können sein:
- Der Verfügungsrahmen Ihrer Karte: Wenn Ihr Guthaben oder das Limit nicht ausreichen, wird die Zahlung automatisch abgelehnt.
Löschen Sie die digitalen Karten in Ihre Apple Wallet. Dazu wählen Sie die Karte aus, klicken auf den Menüpunkt in der rechten oberen Ecke und wählen den Punkt „Diese Karte entfernen“ aus.
Das funktioniert nicht? Dann rufen Sie uns bitte an und wir deaktivieren die Karten für Sie.
Der Aktivierungscode ist nach Anforderung für maximal 30 Minuten gültig. Danach können Sie einen neuen Code anfordern.
Apple Pay
Die Wallet ist auf Ihrem iPhone bereits vorinstalliert.
Kein Problem, Sie können Apple Pay weiter nutzen.
Ja, Sie können Ihre Karte auf mehreren Geräten hinterlegen – und Sie können auch mehrere Karten auf dem selben Gerät hinterlegen.
Die Umsätze werden sowohl wie gewohnt in der Banking to go App oder dem Internet Banking in ihren Umsätzen angezeigt und sie finden die Transaktion auch in der Wallet unter „Letzte Transaktionen“.
Sie können VISA-Zahlungen, wie gewohnt ,im Internet Banking beanstanden. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre Kartendaten missbraucht? Dann lassen Sie Ihre Karte bitte sperren.
Apple Pay ist sicher! Von Apple werden keinerlei Kartendaten auf den Servern oder in der iCloud gespeichert und Apple hat auch keinen Zugriff darauf. Somit erhält auch der Händler bei der Bezahltransaktion niemals Ihre Kartendaten.
So geht Kleingeld Plus
Sie sammeln zu Hause Ihr Kleingeld in einer Spardose? Kleingeld Plus ist die digitale Version davon. Sie zahlen mit Ihren Karten (im Handel oder im Internet), dann werden krumme Beträge automatisch aufgerundet. Entweder auf den nächsten vollen Euro oder auf die nächsten 5 Euro. Das können Sie sich bei Aktivierung der Funktion aussuchen.
Das bedeutet: Wenn Sie sich einen Kaffee für 2,30 Euro kaufen und auf einen Euro aufrunden, sammeln Sie automatisch 0,70 Euro. Beim Aufrunden auf 5 Euro sind es 2,70 Euro.
Die Kleinstbeträge werden dann einmal am Tag automatisch von Ihrem Girokonto auf Ihr Extra-Konto gebucht. Wenn Sie das Girokonto Future besitzen, können Sie alternativ zum Sparen in die eigene Tasche „Gutes Tun“ und mit Ihrem digitalen Wechselgeld soziale und ökologische Projekte unseres Kooperationspartners share fördern.
Sie können Kleingeld Plus in der App Banking to go oder im Online-Banking aktivieren und ändern.
Die Funktion einfach in der App Banking to go im Profil unter "Services" aufrufen oder klicken Sie hier, dann kommen Sie direkt nach dem Einloggen auf die Service-Seite. Sie finden die Seite auch jederzeit unter Einstellungen > Girokonto > Kleingeld Plus.
Kleingeld Plus funktioniert nach der Aktivierung ab dem nächsten Bankarbeitstag (Bankarbeitstage sind Montag bis Freitag).
Sie können die Funktion natürlich jederzeit in der App Banking to go oder im Online-Banking deaktivieren oder die Auswahl für den aufgerundeten Betrag (1 Euro oder 5 Euro) und den Verwendungszweck ändern. Wenn Sie das Girokonto Future besitzen, können Sie außerdem zwischen „Sparen“ und „Gutes tun“ wechseln.
Alle Änderungen der Einstellungen, also auch das Deaktivieren, greifen sofort.
Kleingeld Plus funktioniert nur, wenn Sie ein Girokonto und ein Extra-Konto bei uns haben. Sie haben ein Girokonto, aber noch kein Extra-Konto? Dann können Sie ein Extra-Konto eröffnen. Das geht super fix und ist natürlich kostenlos für Sie. Sobald Sie Ihr Konto in der Übersicht sehen, können Sie die Funktion aktivieren.
Das geht leider nicht. Sie können aber individuell festlegen, ab wie viel Euro Ihnen ein neuer Umsatz angezeigt werden soll. Gehen Sie dazu in Ihrer App unter Einstellungen > Mitteilungen > Girokonto-Umsätze > Manuell festlegen. So können Sie Push-Benachrichtigungen von kleineren Umsätzen umgehen.
Ja, Ihre Ersparnisse auf dem Extra-Konto sind jederzeit verfügbar. Sie können sich Geld vom Extra-Konto auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto überweisen – und es ausgeben.
Bei einem glatten Betrag (z.B. 20 oder 25 Euro) wird nicht gesammelt.
Kleingeld Plus funktioniert bei allen Kartenzahlungen im Handel oder im Internet, klassisch mit PIN oder kontaktlos. Wenn Sie mit der Karte am Automaten Geld abheben, dann greift Kleingeld Plus nicht.
Dafür kann es drei Gründe geben:
- Glatte Beträge werden nicht auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Wenn Sie also 12 Euro bezahlen und „Aufrunden auf den nächsten vollen Euro“ eingestellt haben, dann wird nicht aufgerundet und nichts abgebucht. Ebenso bei einem Betrag von 15 Euro und Auswahl „Aufrunden auf die nächsten 5 Euro“. Hier passiert auch nichts.
- Ihr Girokonto-Guthaben liegt unter 20 Euro. Wir haben eine Sicherheitsgrenze eingebaut, damit Sie nicht versehentlich in den Dispokredit rutschen. Sobald Ihr Konto-Guthaben unter 20 Euro liegt, setzt Kleingeld Plus automatisch aus. Die vorgemerkten Umsätze zählen auch dazu. Kleingeld Plus setzt automatisch wieder ein, sobald Ihr Guthaben wieder über 20 Euro liegt.
- Vielleicht haben Sie versehentlich eine Karte benutzt, die nicht zu dem Girokonto gehört, das Sie für Kleingeld Plus ausgewählt haben.
Alle Fragen zu Gutschrift-Aktionen
Die ING bedankt sich regelmäßig bei Ihren Kunden für die Eröffnung und aktive Nutzung des ersten Girokontos. Im Falle einer solchen Aktion gibt es hier die Antworten auf Ihre Fragen:
Wenige Tage nach der Kontoeröffnung erhalten Sie die kostenlose VISA Card [Debitkarte]. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es für jeden Kontoinhaber automatisch eine eigene, kostenlose Karte. Zahlen Sie dann einfach in den ersten vier Monaten nach der Eröffnung fünf Mal damit: egal ob im Handel, beim Online-Shopping oder mobil per Apple Pay und Google Pay. Nur Abhebungen am Geldautomaten sind ausgeschlossen.
Übrigens: Bei einem Gemeinschaftskonto reichen ebenfalls 5 Transaktionen in Summe – es ist egal, welche der beiden Karten genutzt wurde.
Die ING bedankt sich regelmäßig bei Ihren Kunden für die Eröffnung und aktive Nutzung des ersten Girokontos. Im Falle einer solchen Aktion überweisen wir die Gutschrift automatisch nach der fünften VISA Card [Debitkarte] Transaktion auf Ihr bestehendes Extra-Konto oder Girokonto – das kann bis zu sieben Werktage dauern. Das bedeutet: je schneller Sie die 5 Transaktionen tätigen, desto schneller erhalten Sie Ihre Gutschrift. Wir schicken Ihnen übrigens eine E-Mail und (falls von Ihnen aktiviert) eine Push-Nachricht auf das Smartphone, wenn das Geld angewiesen wird.
Übrigens: Bei einem Gemeinschaftskonto reichen ebenfalls fünf Transaktionen in Summe – es ist egal, welche der beiden Karten genutzt wird.
Die Gutschrift überweisen wir automatisch nach der fünften VISA Card [Debitkarte] Transaktion – das kann bis zu sieben Werktage dauern.
Übrigens: Bei einem Gemeinschaftskonto reichen ebenfalls 5 Transaktionen in Summe – es ist egal, welche der beiden Karten genutzt wurde.
Das kommt darauf an, wie lang die Kündigung zurück liegt. Wenn Sie in den letzten 12 Monaten kein Girokonto / Girokonto Future bei uns geführt haben, können Sie wieder ein Konto eröffnen und an der Aktion teilnehmen.
Ja, bei einem Gemeinschaftskonto reichen 5 Transaktionen in Summe – es ist egal, welche der beiden Karten genutzt wurde.