Einfach durchblicken:
Alles zu den neuen AGB
Hier finden Sie Infos rund um unsere AGB. Sie sind die Basis für unsere Geschäftsbeziehung – mit Ihrer Zustimmung.
Wie erfahre ich von Änderungen für meine Produkte?
Wir informieren Sie immer online oder schriftlich darüber, wenn es neue AGB gibt. Spätestens zwei Monate bevor Änderungen wirksam werden sollen.
- Sie erfahren, was sich bei Ihren Produkten ändern wird.
- In Ihrer Post-Box finden Sie die Erklärung dazu.
- Die neusten Änderungen sind immer auf dieser Website.
Wenn wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, brauchen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung, damit wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen weiterführen können.
Was sich in den Bedingungen und an den Preisen für die einzelnen Produkte ändert, erfahren Sie hier:
Die guten Nachrichten zuerst: Im August haben wir unser Versprechen eingelöst– unsere Kund/-innen zahlen kein Verwahrentgelt mehr bei uns! Die EZB hat den Leitzins um 0,5% erhöht und wir haben diesen Vorteil so schnell wie möglich weitergegeben und das Verwahrentgelt komplett abgelöst. Im August belasten wir letztmalig das Entgelt für Juli, danach fällt keins mehr an. Sie brauchen sich um nichts kümmern – wir passen das automatisch an.
Weitere Informationen zur Abschaffung des Verwahrentgelts finden Sie hier.
Bei der Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen weisen wir darauf hin, dass wir das Verwahrentgelt zum 01.08.2022 auf 0% Zinsen setzen. In unseren AGB steht dann zwar noch der Freibetrag von 50.000 Euro, aber keine Sorge: Sie bekommen direkt nach Ihrer Zustimmung eine Post-Box-Nachricht von uns. Darin bestätigen wir Ihnen, dass wir das Verwahrentgelt zum 01.08.2022 abschaffen.
Alle Fragen und Antworten rund um die aktuelle Berechnung des Verwahrentgelts finden Sie hier.
Diesen Entgelten stimmen Sie neu zu beim Girokonto:
Monatliches Entgelt für die girocard [Debitkarte]
Ab Anfang März 2022 berechnen wir 0,99 Euro pro Monat für die girocard [Debitkarte]. Das gilt auch für die Partnerkarte bei Gemeinschaftskonten und auch, wenn Sie bereits ein Kontoführungsentgelt bezahlen. Die erste Belastung erfolgt im April 2022.
Die VISA Card [Debitkarte] steht weiterhin kostenfrei zur Verfügung und kann in allen Euro-Ländern zum kostenlosen Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie zum Geldabheben genutzt werden.
Sie ist weltweit verwendbar und wird mittlerweile von den meisten Händlern vor Ort akzeptiert, auch fürs mobile Bezahlen. Sie kann außerdem im Gegensatz zur girocard [Debitkarte] uneingeschränkt für Online-Einkäufe eingesetzt werden. Unseren Girokonto-Kundinnen und -Kunden bieten wir außerdem die Möglichkeit, mit der VISA Card [Debitkarte] kostenlos Geld abzuheben. Und zwar an fast allen Automaten in Deutschland und allen Euro-Ländern – ab 50 Euro.
Alle Fragen und Antworten rund um die Bepreisung finden Sie hier.
Verwahrentgelt
Die guten Nachrichten zuerst: Im August haben wir unser Versprechen eingelöst– unsere Kund/-innen zahlen kein Verwahrentgelt mehr bei uns! Die EZB hat den Leitzins um 0,5% erhöht und wir haben diesen Vorteil so schnell wie möglich weitergegeben und das Verwahrentgelt komplett abgelöst. Im August belasten wir letztmalig das Entgelt für Juli, danach fällt keins mehr an. Sie brauchen sich um nichts kümmern – wir passen das automatisch an.
Weitere Informationen zur Abschaffung des Verwahrentgelts finden Sie hier.
Bei der Zustimmung zu unseren neuen Geschäftsbedingungen weisen wir darauf hin, dass wir das Verwahrentgelt zum 01.08.2022 auf 0% Zinsen setzen. In unseren AGB steht dann zwar noch der Freibetrag von 50.000 Euro, aber keine Sorge: Sie bekommen direkt nach Ihrer Zustimmung eine Post-Box-Nachricht von uns. Darin bestätigen wir Ihnen, dass wir das Verwahrentgelt zum 01.08.2022 abschaffen.
Alle Fragen und Antworten rund um die aktuelle Berechnung des Verwahrentgelts finden Sie hier.
Die folgenden Entgeltregelungen haben wir Ihnen bereits in der Vergangenheit angekündigt und umgesetzt – oder bei Kontoabschluss mit Ihnen vereinbart. Wegen der neuen rechtlichen Anforderungen brauchen wir dafür jetzt aber noch mal Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Kontoführung
Girokonten mit weniger als 700 Euro Geldeingang im Kalendermonat kosten monatlich 4,90 Euro. Vermutlich sind Sie hiervon aber gar nicht betroffen. Denn solange Sie mindestens 700 Euro Geldeingang im Monat haben oder mindestens eine Kontoinhaberin oder ein Kontoinhaber unter 28 Jahre alt ist, zahlen Sie kein Kontoführungsentgelt.
Bezahlen und Geld abheben in Ländern mit anderer Währung als dem Euro
Für den Einsatz der girocard zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums mit anderen Währungen als dem Euro (und allen anderen Ländern mit Fremdwährung) berechnen wir ein Auslandseinsatzentgelt von 1,99%, mindestens 1 Euro. Bisher waren das 1,75%, mindestens 1 Euro.
Bei der VISA Card fallen künftig ebenfalls 1,99% Auslandseinsatzentgelt anstelle von 1,75% an – für das Bezahlen und das Geldabheben in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums mit anderen Währungen als dem Euro (und allen anderen Ländern mit Fremdwährung). Sollte der Betreiber zusätzliche Entgelte beim Geldabheben am Automaten im Euro-Ausland berechnen, werden diese nicht mehr von uns erstattet.
Entgelt für den Einsatz der VISA Card bei Glücksspielen
Bei Casinobetrieben, Lotteriegesellschaften und Wettbüros zahlen Sie 3,00% auf den getätigten Umsatz, mindestens 3,90 Euro.
Gebühren für telefonische und schriftliche Überweisungen und Daueraufträge
Jeder Auftrag für das Girokonto kostet 2,50 Euro, wenn Sie uns per Post oder telefonisch über unsere Kundenbetreuer*innen beauftragen. Von Ihnen online erfasste Überweisungen und Daueraufträge bleiben natürlich kostenfrei.
Ablehnung der Einlösung von Lastschriften und Ausführung von Überweisungsaufträgen
Falls Ihr Konto mal nicht ausreichend gedeckt ist und eine SEPA-Basislastschrift dadurch nicht eingelöst werden kann, sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie über diese Ablehnung zu informieren. Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung dieser Lastschrift berechnen wir ein Entgelt von 1,00 Euro. Das Gleiche gilt, wenn wir einen Überweisungsauftrag (einschließlich Dauerauftrag) wegen fehlender Kontodeckung nicht ausführen können.
Scheck einreichen
Wenn Sie einen inländischen Scheck (in Euro) einreichen, berechnen wir Ihnen dafür 3,50 Euro.
Ein- und Auszahlungen über die ReiseBank AG
Wir arbeiten mit der ReiseBank AG zusammen, wenn Sie Bargeld an einem Bankschalter einzahlen oder sich über 5.000 Euro auszahlen lassen wollen. Die Gebühr der ReiseBank geben wir an Sie weiter und übernehmen diese nicht mehr wie bisher. Für Bargeldeinzahlungen berechnet Ihnen die ReiseBank direkt vor Ort 7,50 Euro je angefangene 5.000 Euro. Die ReiseBank AG darf diese Gebühr vom Zahlungsbetrag abziehen. Für Bargeldauszahlungen fallen 0,25% auf Ihren ausgezahlten Betrag, mindestens 19,00 Euro an.
Über die folgenden Entgeltregelungen haben wir Sie bereits in der Vergangenheit informiert. Die Änderungen wurden bereits umgesetzt und bei Kontoabschluss oder Transaktionsabschluss jeweils von Ihnen zur Kenntnis genommen oder bestätigt. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Entgelte, die wir vor nicht allzu langer Zeit geändert haben. In unserem Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie alle weiteren Entgelte. Wegen der neuen rechtlichen Anforderungen brauchen wir dafür jetzt Ihre ausdrückliche Zustimmung.
ETF-Sparpläne gebührenfrei und alle Sparpläne ab 1 Euro
Seit dem 01.04.2021 sind bei uns alle Käufe im Rahmen von ETF-Sparplänen gebührenfrei. Übrigens: Alle Sparpläne können bereits ab 1 Euro angelegt werden.
Automatische Wiederanlage kostenlos
Bei Ausschüttungen von Fonds und ETFs erfolgt ab 75 Euro Ausschüttungsbetrag eine automatische Wiederanlage. Sie können ab dem 22.11.2021 im Internetbanking selbstständig hinterlegen, ob Sie eine automatische Wiederanlage möchten oder nicht. Standardmäßig ist die automatische Wiederanlage bereits für Sie aktiviert. Sollte es zu einer Wiederanlage kommen, führen wir diese für Sie kostenlos durch.
Telefonische und schriftliche Aufträge
Die Servicegebühr beträgt 14,90 Euro, wenn Sie uns per Post oder telefonisch beauftragen.
Orderprovision
Die Orderprovision beträgt 4,90 Euro Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert. Maximal 69,90 Euro (inkl. Grundgebühr).
Handelsplatzgebühren
Dabei handelt es sich um Fremdkosten der jeweiligen Handelsplätze, die wir pauschal weiterbelasten. Für Ausführungen im Direkthandel beträgt die Gebühr 0 Euro. Für Xetra, Stuttgart, Euwax und Frankfurt Zertifikate 1,90 Euro. Für die restlichen inländischen Börsenplätze 2,90 Euro. Für Verkäufe über die Fondsgesellschaft 4,90 Euro und für den ausländischen Handel 14,90 Euro.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur Abschaffung des Verwahrentgelts:
- Ja, das Verwahrentgelt haben wir am 01.08.2022 abgeschafft.
- Das gilt für alle Girokonten und Extra-Konten.
- Für Giro- und Extra-Konten beträgt das Verwahrentgelt 0%.
- Nein.
- Es wird kein Verwahrentgelt berechnet, auch wenn das noch in den alten AGB steht.
Fragen und Antworten zum Zustimmprozess:
Wir informieren Sie:
- Spätestens 2 Monate bevor die neuen AGB wirksam werden.
- Online oder per Post.
- Zum Beispiel, wenn es zu Änderungen bei Entgelten kommt.
- Oder wenn es andere wesentliche Änderungen gibt.
Beim Log-in in die neuste Version der App Banking to go oder ins Internetbanking fragen wir Sie nach der Zustimmung.