Fragen und Antworten zu Profil- und Kontoeinstellungen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Ihren Profil- und Kontoeinstellungen. Die Antworten gibts direkt dazu.
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Persönliche Daten
Die Aktualisierung Ihrer Daten brauchen wir in regelmäßigen Abständen.
Dazu sind wir als Bank gesetzlich verpflichtet (§ 154 AO).
Damit wir Ihr Konto reibungslos führen können.
Wichtig:
An Ihren Angaben hat sich nichts geändert? Dann bestätigen Sie uns das einfach.
Wir wissen dann Bescheid und die Sache ist erledigt.
- Jeder Kontoinhabende
- Minderjährige, die ein eigenes Konto haben
- Bevollmächtigte
- Die Adressdaten
- Das Geburtsdatum und den Geburtsort
- Ihre Staatsangehörigkeit
- Die Berufsgruppe und Branche, in der Sie tätig sind
Wahrscheinlich hat sich Ihre Antwort mit unserer Bearbeitung überschnitten. Wenn Sie Ihre Daten gerade erst angepasst bzw. bestätigt haben, brauchen Sie nichts weiter tun.
Das brauchen Sie nicht. Unser Schreiben hat sich sehr wahrscheinlich mit der Nachlassmeldung überschnitten.
Im schlimmsten Fall sind wir gezwungen, Ihnen zu kündigen.
- Deshalb erinnern wir Sie dreimal daran, Ihre Daten zu aktualisieren.
- Danach steht Ihnen die Kontoführung nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
- Wenn Sie Ihre Daten auch dann nicht aktualisieren, müssen wir Ihnen kündigen und Ihre Konten nach Ablauf der Kündigungsfrist löschen.
Nein, es ist keine Spam-Email. Wir sind als Bank gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten regelmäßig zu prüfen.
Nein! Es ist uns sehr wichtig, Ihre Daten zu schützen. Deshalb verbinden wir die Daten-Aktualisierung nicht mit unserer Werbung.
Haben Sie ein eigenes Konto? Oder sind Sie Erziehungsberechtigte/-r mit eigenem Konto?
Dann geht es so:
- Im Internetbanking (IBBR)
- In der ING-App. Schauen Sie sich gerne das passende Erklärvideo dazu an.
- Postalisch über das Formular “Bitte bestätigen Sie Ihre Daten”. Das finden Sie in der Post-Box des oder der Minderjährigen.
- Per Telefon
Sind Sie Erziehungsberechtigte*r ohne eigenes Konto?
Dann geht es so:
- Postalisch über das Formular “Bitte bestätigen Sie Ihre Daten”. Das finden Sie in der Post-Box des oder der Minderjährigen.
Welche Daten können Sie nicht online aktualisieren?
Wenn Sie Bevollmächtigte/-r sind und kein eigenes Konto bei uns haben. Aber keine Sorge, das nötige Formular senden wir Ihnen per Post zu.
Weil es die Funktion in der ING-App nicht gibt.
Sie können sich aber automatisch ins Internetbanking weiterleiten lassen:
- Tippen Sie in der App auf "daten prüfen".
- Dann öffnet sich der Browser Ihres Smartphones.
- Sie werden nun automatisch ins Internetbanking eingeloggt.
- Und kommen direkt zur Datenaktualisierung.
Wichtig! Sie können nur Ihre eigenen Zugangsdaten nutzen. Alle wichtigen Informationen zu den Zugangsdaten erhalten Sie unter https://www.ing.de/hilfe/internetbanking/.
Sie haben Ihre Zugangsdaten für das Internetbanking vergessen?
Dann gehen Sie auf ing.de, klicken oben rechts auf „Log-in Banking“, dann auf „Zugangsdaten vergessen“ und folgen dem Dialog auf dem Bildschirm.
Sie haben genug Zeit, Ihre persönlichen Daten zu aktualisieren.
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, müssen wir Ihre Kontoführung einschränken und Ihnen unter Umständen sogar kündigen.
Denn wir sind als Bank gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Nur so können wir unsere gesetzliche Sorgfaltspflicht erfüllen.
Damit es nicht soweit kommt, erinnern wir Sie mit separaten Schreiben an die Aktualisierung:
- Schreiben: Es ist ausreichend Zeit, um alles zu erledigen. Auf Ihre Konten können Sie uneingeschränkt zugreifen.
- Schreiben: Sie haben immer noch genügend Zeit. Am besten aktualisieren bzw. bestätigen Sie Ihre Daten aber jetzt sofort.
- Schreiben: Jetzt wird es wirklich Zeit! Sie sollten Ihre Daten sofort aktualisieren, wenn Sie weiterhin auf Ihre Konten zugreifen möchten.
Sie haben bis zu diesem Zeitpunkt noch nichts unternommen?
Dann ist Ihre Kontoführung nur noch eingeschränkt möglich. Sie können Ihre Daten aber aktualisieren. Bitte tun Sie das schnellstmöglich. Sonst müssen wir die Geschäftsbeziehung kündigen.
Das Formular “Bitte bestätigen Sie Ihre Daten” liegt in Ihrer Post-Box.
Wollen Sie keine Zeit verlieren? Dann machen Sie einfach folgendes:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Daten prüfen“.
- Bestätigen bzw. passen Sie Ihre Daten an.
- Geben Sie Ihre Änderungen frei.
Kann es zu einer Kündigung der Geschäftsbeziehung kommen, wenn ich meine Daten nicht innerhalb der Frist aktualisiert habe?
Ja, das kann passieren. Davor erhalten Sie aber einige Erinnerungen und genügend Zeit, um Ihre Daten anzupassen bzw. zu bestätigen.
Für Sie als Kontoinhaber:
Dann funktioniert das Internetbanking, die ING-App sowie das Telebanking nur eingeschränkt. Möchten Sie z.B. Geld überweisen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
Für eine bevollmächtigte Person:
Zunächst funktioniert das Internetbanking, die ING-App sowie das Telebanking nur eingeschränkt. Das gilt für Sie und die bevollmächtigte Person. Möchten Sie oder die bevollmächtigte Person z.B. Geld überweisen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.
Erledigt die bevollmächtigte Peron die Aktualisierung ihrer persönlichen Daten weiterhin nicht, löschen wir die Vollmacht.
Für eine bevollmächtigte Person gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Kontoinhabende. Somit sind wir als Bank verpflichtet, auch die Daten von Bevollmächtigten regelmäßig zu prüfen.
Umgekehrt gilt das Gleiche: Sie haben als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber die Daten nicht aktualisiert. Dann funktioniert das Internetbanking, die ING-App sowie das Telebanking - auch für eine bevollmächtigte Person - nur eingeschränkt.
Im Internetbanking + Brokerage unter Einstellungen > Vollmachten sehen Sie schnell und einfach, für wen Sie eine Vollmacht erteilt haben.
Sie kommen nicht weiter? Schreiben Sie uns einfach unter info@ing.de. Wir schicken Ihnen dann eine schriftliche Antwort.
Profil
Im Internetbanking können Sie Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse ändern oder eine abweichende Zustelladresse für Ihre Post von der ING angeben.
Wenn Sie keinen Zugriff mehr auf das Internetbanking haben, erledigen Sie alles einfach schriftlich mit einem von Ihnen unterschriebenen Auftrag.
Darin geben Sie Ihren Namen und Ihre vollständigen Adresse an.
Senden Sie ihn bitte per Brief an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Oder Sie fotografieren oder scannen ihn und ab gehts als Dateianhang an info@ing.de. Bitte die Unterschrift nicht vergessen!
Warten Sie 2-3 Geschäftstage, damit wir Ihre neue Anschrift bei uns hinterlegen können.
Sie benötigen ein Einmalpasswort an die neue Adresse?
Starten Sie nach der Adressänderung erneut den Prozess, für den Sie das Einmalpasswort per Brief anfordern wollten und bestellen Sie das Einmalpasswort nochmal. Es geht automatisch an Ihre neue Anschrift.
Ihren neuen Namen teilen Sie uns am einfachsten per Internetbanking + Brokerage mit:
- Unter Einstellungen > Mein Profil > Name auf "Ändern" klicken.
- Geben Sie Ihren neuen Namen ein und wählen Sie einen Grund für die Namensänderung aus.
- Ausweis mit Ihrem neuen Namen und Ihrer neuen Unterschrift als Datei hochladen (z.B. als Foto) - oder ein anderes amtliches deutschsprachiges Dokument.
Sie haben Ihre Internetbanking PIN vergessen? Kein Problem – erstellen Sie sich einfach selbst eine neue Internetbanking PIN.
Dazu klicken Sie direkt auf der Log-in-Seite zum Internetbanking auf „Zugangsdaten vergessen“ und folgen Sie dann der Anleitung. Nachdem Sie eine neue Internetbanking PIN festgelegt haben, wird Ihre alte Internetbanking PIN automatisch ungültig. Aus Sicherheitsgründen können Sie sie nicht mehr verwenden.
Erklärvideo: Zugangsdaten vergessen? So kommen Sie wieder in Ihr Onlinebanking (YouTube, 1:28 min)
Sie haben Ihre Zugangsnummer vergessen? Auch das ist kein Problem. Bei der Zugangsnummer handelt es sich um die letzten 10 Stellen Ihrer ING IBAN / Depotnummer. Die IBAN haben wir Ihnen im Rahmen der Kontoeröffnung zugeschickt. Bei Eröffnungen in jüngerer Zeit als verschlüsseltem Dateianhang per E-Mail.
Weitere Tipps, wo Sie die IBAN sonst noch finden:
- Wenn Sie ein Girokonto mit girocard bei uns führen, steht die IBAN direkt auf Ihrer girocard.
- Sie haben bei uns einen Kredit oder eine Baufinanzierung? Schauen Sie in der Umsatzanzeige des Kontos nach, von dem die Raten abgebucht werden.
- Und auch bei Sparkonten wie dem Extra-Konto kann ein Blick auf das Referenzkonto helfen. Denn bei einer Umbuchung wird die IBAN des Sparkontos in der Umsatzanzeige angezeigt.
Sie konnten die IBAN nicht finden?
Sie finden die Eröffnungsunterlagen mit der IBAN nicht mehr? Dann schreiben Sie uns. Per E-Mail an info@ing.de oder per Brief an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt am Main. Geben Sie uns dabei bitte Ihren ganzen Namen und Ihre vollständige Adresse an. Wir senden Ihnen Ihre IBAN gern nochmal per Post.
Die Steuer-ID oder TIN ist Ihre Steueridentifikationsnummer. Sie wurde 2008 eingeführt und besteht aus 11 Ziffern.
Wichtig: Jede Steuer-ID ist persönlich und bleibt ein Leben lang unverändert.
Das Bundeszentralamt für Steuern verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten. Zu diesen Daten gehören:
- Ihr vollständiger Name
- Tag und Ort Ihrer Geburt
- Ihre aktuelle Anschrift.
Wer nach 2008 in Deutschland geboren wurde, hat seine Steuer-Identifikationsnummer direkt nach der Geburt erhalten.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
Sie finden die Steuer-ID auf vielen Dokumenten:
- auf Bescheiden des Finanzamts
- auf Ihrem Einkommensteuerbescheid / Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
Achtung: Häufig wird die Steuer-ID auch nur als „Identifikationsnummer“ bezeichnet.
Ich bin Kunde – hat die ING meine Steuer-ID bereits?
Nur wenn Sie sie uns bereits mitgeteilt haben.
Haben Sie uns beispielsweise einen Freistellungsauftrag erteilt? Dann lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir haben Ihre Steuer-ID bereits.
Seit dem 1. Januar 2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Steuer-ID abzufragen. So sieht es das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vor.
Ziel des Gesetzes ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren. Erweiterte Anzeigepflichten sollen für mehr Transparenz sorgen. Deshalb sind Banken dazu verpflichtet die Steuer-ID abzufragen.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, uns Ihre Steuer-ID mitzuteilen. Wenn Sie uns Ihre Steuer-ID nicht direkt beim Kreditantrag mitteilen können, können wir trotzdem ein Kreditkonto für Sie eröffnen.
Wichtig: Teilen Sie uns Ihre Steuer-ID in diesem Fall einfach später mit. Das geht ganz einfach im Internetbanking unter „Einstellungen“ und „Steuern“.
Ihre Mobilnummer für Sicherheitsprozesse können Sie in Ihrem Internetbanking ändern, und zwar unter Einstellungen im Bereich "Sicherheit". Auch in der App finden Sie unter Einstellungen die Option "Mobilnummer für Sicherheitsprozesse ändern". Die Änderung bestätigen Sie ganz einfach mit Ihrem Freigabeverfahren. Sollten Sie keinen Zugriff auf Ihre Freigabeverfahren haben, können Sie die Änderung alternativ auch mit einem Einmalpasswort freigeben. Das Einmalpasswort zur Änderung Ihrer Mobilnummer für Sicherheitsprozesse schicken wir aus Sicherheitsgründen an Ihre bei uns gespeicherte Postanschrift.
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Mobilnummer für den Kontakt mit uns nicht automatisch mitändert. Falls sich also Ihre Mobilnummer geändert hat, aktualisieren Sie bitte sowohl Ihre Mobilnummer in Ihren Kontaktdaten als auch Ihre Mobilnummer für Sicherheitsprozesse.
Wenn Sie jemand anderen als Inhaber Ihres Kontos eintragen möchten, erledigen Sie das einfach online:
- Schnell neues Konto auf den Namen des künftigen Inhabers eröffnen
- Guthaben auf das neue Konto überweisen
- Eigenes Konto auflösen
Legitimation
Bei der Eröffnung fast aller Produkte können Sie sich - bei der Deutschen Post AG - per Video legitimieren. Das geht in wenigen Minuten bequem von zu Hause oder unterwegs.
Dazu benötigen Sie:
Ihren Reisepass oder Personalausweis mit holografischen Merkmalen (die erkennen Sie z.B. am Bundesadler in dreidimensionaler Darstellung)
Ein Smartphone mit PostIdent App. Die PostIdent App können Sie kostenlos bei Google Play oder im AppStore herunterladen.
Eine stabile Internet-Verbindung – am besten per WLAN
So einfach gehts:
- Gehen Sie auf ing.de/legitimation und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
- Starten Sie zwischen 8 und 22 Uhr den Videoanruf - ein Mitarbeiter der Post führt Sie durch alle Schritte.
- Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail oder SMS eine TAN, mit der Sie Ihre Legitimation bestätigen.
Alternativ können Sie sich in einer Postfiliale in Ihrer Nähe legitimieren.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Identität jedes Kontoinhabers durch Überprüfung der Personalien festzustellen. Mit dem PostIdent-Verfahren kann man sich in jeder Filiale der Deutschen Post AG einfach legitimieren. Das schützt Sie als Kunde und gewährleistet eine sichere und solide Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns.
Dafür brauchen Sie:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Den PostIdent-Coupon
So einfach geht’:
- Legen Sie diese Unterlagen in der nächsten Postfiliale einem Postmitarbeiter vor.
- Der Postmitarbeiter füllt ein separates Formular aus, das Sie in seiner Gegenwart unterschreiben. Das PostIdent-Verfahren ist für Sie kostenlos.
Sofort nach erfolgreicher Legitimierung können Sie alle Funktionen Ihres Produkts nutzen und sämtliche Vorteile genießen. Übrigens: Bei der Eröffnung fast aller Produkte können Sie sich auch per Video-Chat legitimieren.
Vollmacht
Pro Kundin oder Kunde können maximal zwei Personen bevollmächtigt werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Minderjährige können nicht bevollmächtigt werden. Für Minderjährigen-Konten kann keine Vollmacht erteilt werden.
Bei unserer Vollmacht handelt es sich um eine Vollmacht für Kundinnen und Kunden. Das bedeutet: Sie gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten und Depots, die Sie als kontoinhabende Person bei der ING führen. Hierzu gehören Anlagekonten (z.B. Extra-Konto, Festgeld, Zinswachstum), das Girokonto, das Direkt-Depot und der Rahmenkredit.
Die bevollmächtigte Person kann über Ihre Konten im Rahmen der Vollmacht verfügen. Allerdings ohne eigene Zugangsdaten zum Internetbanking oder Telebanking PIN. Den definierten Rahmen finden Sie in der nächsten Frage "Umfang der Vollmacht". Die Vollmacht können Sie ganz einfach im Internetbanking beantragen.
So erreichen uns Bevollmächtigte im Telebanking: Per Telefon anrufen, ein Einmalpasswort per SMS anfordern und über die Tastatur eintippen, um die Identität zu bestätigen. Schon kümmern wir uns um sein bzw. ihr Anliegen. Alternativ lässt sich die Identität auch mit einem Einmalpasswort per Brief bestätigen.
Für ein bestehendes Girokonto bei der ING können Sie Partnerkarten zu Ihrer girocard und VISA Card für Bevollmächtigte ebenfalls im Internetbanking beantragen.
Die Vollmacht gilt für sämtliche bestehenden und künftigen Konten und Depots, die Sie als Kontoinhaber bei der ING-DiBa AG führen. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, alle Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Konto- und Depotführung stehen, durchzuführen.
Der Bevollmächtigte kann insbesondere Folgendes:
- Über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge, Schecks) verfügen
- Für den Kontoinhaber weitere Anlagekonten (z.B. Extra-Konto, Festgeld, Zinswachstum) und Depots eröffnen
- Eingeräumte Kredite (außer Ratenkredite und Baufinanzierungen) in Anspruch nehmen
- Von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen Gebrauch machen
- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen sowie die Auslieferung an sich verlangen
- Börsentermin- und Devisentermin- und Wertpapiergeschäfte der "Produktgruppe E" tätigen, sofern er dafür eine Zulassung hat
- Abrechnungen, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen
Diese Vollmacht berechtigt nicht:
- Zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
- Zur Beantragung von girocards und VISA Cards – ausgenommen ist die Nachbestellung von Zugangsdaten und Karten für Fälle des Verlusts, des Diebstahls oder des Defekts
- Zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten
- Zur Entgegennahme von Konto- und Kreditkündigungen
- Zur Erteilung von Untervollmachten
- Zum Erteilen oder Löschen von Freistellungsaufträgen für Kapitalerträge und
- Zum Beantragen des Einbehalts der Kirchensteuer
- Zur Auflösung von Konten und Depots. (Der Bevollmächtigte ist erst nach dem Tod aller Kontoinhaber dazu berechtigt.)
Ganz wichtig: Vollmachten können Sie nur erteilen, wenn der Bevollmächtigte seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Pro Kunde sind dann maximal 2 Vollmachten möglich.
Und so gehts:
Im Internetbanking + Brokerage können Sie schnell und einfach eine Vollmacht erteilen:
- Unter Einstellungen > Vollmachten > Vollmachten erteilen
- Die Daten der zu bevollmächtigten Person eingeben
- Das Vollmachtsformular direkt ausdrucken oder bequem an Ihre E-Mail-Adresse schicken
- Anschließend brauchen Sie nur noch die Unterlagen an den Bevollmächtigten weiterleiten, damit dieser den Antrag unterschreiben kann
Wenn Ihr Bevollmächtigter noch nicht bei uns legitimiert ist, senden wir ihm die notwendigen Legitimations-Unterlagen zur gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsfeststellung zu.
Wichtige Information zur Legitimation mit dem PostIdent-Verfahren:
Das PostIdent kann durchgeführt werden mit: Gültigem deutschem Personalausweis oder Reisepass (auch vorläufigem) oder ausländischen Ausweisdokumenten, die mit den akzeptierten deutschen vergleichbar sind. U. a. müssen ein Lichtbild und eine maschinenlesbare Zone enthalten sein. Nur wenn eine Legitimation durch die Deutsche Post oder einen anderen von der ING beauftragen Dienstleister möglich ist, tragen wir die Vollmacht ein.
Nach Einrichtung der Vollmacht erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben per Brief.
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt für den Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Sobald bei der ING kein Konto mehr geführt wird, erlischt automatisch die erteilte Vollmacht.
Die Vollmacht kann von Ihnen als kontoinhabende Person jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden – das geht schnell und einfach in Ihrem Internetbanking. Bei mehreren Kontoinhabenden führt der Widerruf zum Erlöschen der Vollmacht.
Die Vollmacht können Sie ganz einfach über Ihr Onlinebanking löschen. Wie das genau geht, zeigen wir Ihnen in einem Video auf Youtube (einfach „ING Vollmacht“ in die Youtube-Suche eingeben).
Nach Widerruf der Vollmacht sperren Sie bitte Ihre aktuelle Telebanking PIN, indem Sie im Telebanking anrufen und die PIN dreimal falsch eingeben. Ändern Sie außerdem Ihre Zugangsdaten zum Internetbanking, falls diese der bevollmächtigen Person bekannt sind. Hat Ihr Bevollmächtigter bzw. Ihre Bevollmächtigte auch Karten für Ihr Girokonto? Lassen Sie sich diese bitte zurückgeben und schicken Sie die Karten dann einfach zu uns.
Wir können eine General- oder Vorsorgevollmacht nur berücksichtigen, wenn der Kontoinhaber eines bereits bestehenden Kontos nicht mehr in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbstständig zu erledigen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen). Eine Kontoeröffnung mit einer General- oder Vorsorgevollmacht ist bei der ING-DiBa nicht möglich.
Liegt uns eine General- oder Vorsorgevollmacht vor, ist die Kontoführung ausschließlich schriftlich möglich. Aus Sicherheitsgründen benötigen wir bei jeder Verfügung diese General- oder Vorsorgevollmacht im Original oder eine beglaubigte Kopie, die nicht älter als 14 Tage ist.
Unsere Empfehlung: Leichter ist die Führung Ihrer Bankgeschäfte, wenn Sie rechtzeitig unsere Vollmacht verwenden. Diese Vollmacht können Sie ganz einfach im Internetbanking veranlassen.
Todesfall
Zur Erfassung eines Todesfalls brauchen wir eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Anschrift. Wir verschicken dann alle erforderlichen Unterlagen per Post. Noch einfacher wird es für Mitkontoinhaber*innen, Bevollmächtigte oder Erben mit Erbnachweis. Weitere Informationen haben wir im Folgenden aufgelistet:
Als Erstes sprechen wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aus. Sie haben als Mitkontoinhaber*in eines Nachlasskontos zwei Möglichkeiten:
Sie führen das Konto auf Ihren Namen allein weiter.
Verwenden Sie dafür bitte den Auftrag zur Kontoumschreibung (PDF, 530 KB).Sie lösen das Konto auf.
Verwenden Sie dafür bitte den Auftrag zur Kontolöschung (PDF, 280 KB).
Bitte schicken Sie uns den Vordruck Ihrer Wahl mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu. Nutzen Sie dafür einen dieser Wege:
- Als Scan per Mail
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Als Erstes sprechen wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aus. Bitte schicken Sie uns den Auftrag zur Kontolöschung (PDF, 280 KB) und eine Kopie der Sterbeurkunde zu. Nutzen Sie dafür einfach eine dieser Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Sie sind Erbin oder Erbe des/der verstorbenen Kontoinhaber*in?
Als Erstes sprechen wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aus. Bitte schicken Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde und eine Kopie des Erbnachweises zu. Als Nachweis können Sie eine Kopie des Erbscheins oder eine Kopie des eröffneten Testaments mit Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts nutzen.
Außerdem brauchen wir von allen Erben den Auftrag zur Kontolöschung (PDF, 332 KB) sowie eine Legitimation durch Ausweiskopie oder Kontonummer bei uns.
Wie kommen die Dokumente zu uns?
- Per Mail als eingescannter Anhang
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
Bitte reichen Sie uns hierfür eine Kopie der Sterbeurkunde und den Auftrag für Direkt-Depots (PDF, 519 KB) ein - falls gewünscht mit Auftrag zur Umschreibung. Da zu jedem Depot bei uns ein Verrechnungskonto gehört, brauchen wir auch die Unterlagen zum Konto von Ihnen.
Nähere Informationen dazu finden Sie - passend zu Ihrer Situation - als Mitkontoinhaber*in, Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter oder Erb*in.
Nutzen Sie zum Versenden eine dieser Möglichkeiten:
- Als Scan per Mail
- Oder per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns gerne um alles Weitere für Sie.
In diesem Fall schicken Sie uns bitte fürs erste eine Kopie der Sterbeurkunde.
Sie sind Erbin oder Erbe? Dann sind Sie auch für Verbindlichkeiten verantwortlich und wir brauchen einen Erbnachweis, sobald er Ihnen vorliegt. Als Nachweis reicht eine Kopie des Erbscheins oder eine Kopie des eröffneten Testaments mit Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts.
Das Ganze senden Sie uns dann auf einem dieser Wege zu:
- Als Scan per Mail
- Als Kopie per Post an: ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt
Wir kümmern uns darum und melden uns bei allen Erben.
Vielen Dank, dass Sie uns über den Tod einer Kundin oder eines Kunden informieren möchten. Als Erstes sprechen wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aus.
Damit wir den Nachlass schnell erfassen können, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Sterbeurkunde und den ausgefüllten Vordruck mit Ihren Daten (PDF, 283 KB) zu. Entweder als Scan per Mail oder per Brief an ING-DiBa AG, 60628 Frankfurt.
Sie erhalten dann von uns alle erforderlichen Unterlagen per Post.
Noch einfacher ist es für Sie, wenn Sie bereits Mitkontoinhaber*in,
bei uns eingetragene*r Bevollmächtigte*r oder Erbin oder Erbe mit Erbnachweis sind.
Rechtliche Betreuung
Laden Sie sich dazu unser Merkblatt Allgemeine Informationen zur Betreuung (PDF, 46 KB) herunter.
Wir brauchen dann vom Betreuer/der Betreuerin unseres Kunden:
- Kopie des Betreuerausweises
- Evtl. Kopie des Betreuungsbeschlusses
- Stammdaten vom Betreuer (PDF, 56 KB)
Und vom betreuten Kontoinhaber/der Kontoinhaberin brauchen wir:
- Kopie des Personalausweises (auch wenn dieser abgelaufen ist)
- Ggf. Nachweis über die Befreiung von der Ausweispflicht
Der Betreuerausweis sollte beinhalten:
- Vermögenssorge und/oder
- Alle Angelegenheiten
- Name des Betreuten/der Betreuten
Diese Konten eröffnen wir für Sie:
- Basiskonto
- Sparkonten
Bei diesen Konten ist die Eröffnung leider nicht möglich:
- Girokonto
- Direkt-Depot
- Konsumentenkredite
- Baufinanzierungen
- Gemeinschaftskonten
Zusätzlich zum Auftrag zur Kontoeröffnung brauchen wir:
- Kopie des Betreuerausweises
- Legitimation des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin per PostIdent-Verfahren
- Falls ein PostIdent nicht möglich ist: Eine Kopie des Personalausweises (auch wenn dieser abgelaufen ist) und eine Kopie des Betreuungsbeschlusses. Sensible Daten dürfen selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.
- Ggf. Befreiung von der Ausweispflicht
Rechtliches
Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein weltweit einheitliches Meldeverfahren zum Austausch von Finanzinformationen zwischen teilnehmenden Staaten. Derzeit unterstützen bereits über 100 Staaten das Abkommen und weitere haben dies bereits angekündigt. Durch den Aufbau eines einheitlichen, internationalen Datenaustausches soll die weltweite Steuervermeidung über Auslandskonten bekämpft werden.
Wer ist von CRS betroffen und was ist zu tun?
Bei CRS muss die Bank Ihre Kunden auf vorhandene Indizien zu einer möglichen ausländischen steuerlichen Ansässigkeit prüfen und befragen. Auch bei einer Kontoeröffnung kann die Bank verpflichtet sein, eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland abzufragen. Sie müssen von sich aus nichts tun. Wenn Sie zu dem betroffenen Kundenkreis gehören, werden wir Sie informieren und Sie bitten, uns mitzuteilen, ob Sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Die Unterlagen dafür erhalten Sie von uns zusammen mit einem detaillierten Infoblatt. Diese einfach ausfüllen und zurücksenden oder aber Sie nehmen Ihre Angaben bequem im Internetbanking+Brokerage unter Einstellungen/Steuern/Daten & Bescheinigungen/Steuerlich im Ausland ansässig selbstständig vor.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Steuerstatus - für die steuerliche Behandlung Ihrer Kapitalerträge – hiervon gesondert betrachtet wird. Ihre Angaben im Rahmen von CRS zu einer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland führen nicht automatisch zur Aufgabe Ihrer steuerlichen Ansässigkeit im Inland.
Bei weiteren Fragen zu einer möglichen steuerlichen Ansässigkeit im Ausland wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder informieren Sie sich auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern.
Was ist FATCA?
"Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) ist ein US-Steuergesetz, mit dem die Steuerflucht von US-Personen über Auslandskonten verhindert werden soll. Ausländische Finanzinstitute, die sogenannten „Foreign Financial Institutions“, sind verpflichtet, die Konten von US-Steuerpflichtigen, sowie von Unternehmen, die eine US-Beteiligung haben, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt gibt diese Daten dann an die US-amerikanische Steuerbehörde weiter.
Wen betrifft FATCA und was ist zu tun?
Sie müssen sich über das weitere Vorgehen keine Gedanken machen. Bei FATCA ist die Bank gefragt. Das heißt: Wir prüfen unsere Kundendaten auf US-Indizien. Wenn Sie zu dem betroffenen Kundenkreis gehören, werden wir Sie informieren und Sie bitten, uns zu bestätigen, ob Sie US-steuerpflichtig sind. Die Selbstauskunft dafür erhalten Sie, zusammen mit einem detaillierten Infoblatt, von uns.
- Sie sind nicht US-steuerpflichtig? Dafür brauchen wir von Ihnen eine Kopie Ihres Nicht-US-Ausweises. Diese schicken Sie uns mit der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Selbstauskunft per Post oder Mail.
- Sie sind US-steuerpflichtig? Dann schicken Sie uns einfach die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft per Post oder Mail.
Bei weiteren Fragen zu Ihrer US-Steuerpflicht wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder informieren Sie sich auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.