Wichtigste Fragen zur Beratungsdokumentation

Allgemeine Fragen zur Beratungsdokumentation

Die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht ist seit dem 21.03.2016 bindend. Die Beratung muss zukünftig dokumentiert werden, wenn im Sinne des Gesetzes eine Beratung vorliegt. Falls der Interessent explizit keine Beratung wünschte, ist auch dies zu dokumentieren. Die ING-DiBa kann keine Haftung für die gesetzeskonforme Umsetzung durch die Berater/Vermittler übernehmen.

Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam lernen und das Beratungsdokumentationstool durch Ihre Erfahrungen und Ihr Feedback weiter optimieren.

Ziel ist es, das Kundeninteresse in den Fokus zu stellen. Deshalb haben wir folgende Themen und Inhalte für die Dokumentation und auch in unserem Formular berücksichtigt:

Der Gesetzestext stellt aus unserer Sicht folgende Anforderungen an die Beratungsdokumentation:

 

Sie muss:

  • In Schriftform erstellt werden
  • Auf einem dauerhaften Datenträger beim Berater/Vermittler archiviert und dem Kunden übergeben werden
  • Eine individuelle Empfehlung und alle wesentlichen Gesprächsinhalte enthalten, wie insbesondere:
    - Persönliche Situation
    - Finanzielle Situation
    - Finanzierungsbedarf und Dauer
    - Präferenzen und Ziele
    - Chancen und Risiken für den Verbraucher
    - Individuelle Empfehlung
    - Objektbewertung