Objektbewertung - so gehts ganz einfach
Die Ermittlung von präzisen Marktwerten eines Objekts hat in der Vergangenheit immer wieder zu Fragen rund um die Eingabe geführt. Mit dem Einsatz der neuen Objektbewertung "Sprengnetter One" sind die Marktwerte jetzt auf der Höhe der Zeit.
So können Sie schnell im Vorfeld klären, ob wir das gewählte Objekt und zu welchen Konditionen finanzieren. Wichtig ist: Werten Sie das Objekt vor jedem Pre-Scoring über Five2Click ein und reichen Sie den Darlehensantrag erst anschließend per Upload bei uns ein - das erhöht Ihren Anteil „Grün“-gescorter Anträge.
Alle Arbeitsschritte haben wir übersichtlich in unserem Handout aufgeführt. Außerdem finden Sie ihm Anhang die FAQs zur Objektbewertung. Insbesondere möchten wir Sie an dieser Stelle auf folgende Punkte aufmerksam machen – hier kam es in den letzten Wochen immer wieder zu Nachfragen:
- Wohnflächenberechnung: Nehmen Sie die Bewertung im neuen Tool erst vor, wenn Sie die Originalunterlagen vorliegen haben und übertragen Sie die Werte daraus.
- Angabe von Terrasse, Loggia oder Balkon: Auch wenn der Architekt in der Regel 50 % der Wohnfläche dafür berechnet: Bitte rechnen Sie für eine Terrasse, Loggia oder einen Balkon nur 25 % zur Wohnfläche dazu (siehe Handout Seite 13).
- Wintergarten: Die Wohnfläche des Wintergartens kann nur dann zu 100 % berücksichtigt werden, wenn er beheizt ist. Geben Sie sonst bitte nur 50 % an (siehe Handout Seite 13).
- Modernisierung: Bitte geben Sie nur die Modernisierungen der letzten 15 Jahre an (für Dach und Raumaufteilung die Modernisierungen der letzten 40 Jahre), die Sie auch durch eine bestätigte Aufstellung des Architekten, ein aussagekräftiges Exposé mit Auflistung von Gewerken und Modernisierungszeitpunkt oder durch Rechnungen nachweisen können (siehe Handout Seite 10). Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gleich im Erstgespräch auf eine mögliche Beschaffung dieser Nachweise an.
- Baujahr: Das Baujahr kann nur bei nachgewiesener Kernsanierung angepasst werden (siehe Handout Seite 14).
Zur korrekten Berechnung der Wohnfläche geben Ihnen diese Vorgaben Anhaltspunkte. Kommt es trotzdem dazu, dass der ausgewiesene Marktwert wesentlich von Ihrer eigenen Einschätzung abweicht? Dann handelt es sich vielleicht um ein Liebhaberobjekt, vermietete Häuser, eine Immobilie in einem Neubau- oder Ballungsgebiet oder um eine modernisierte Immobilie (siehe Handout Seiten 20 und 21).