Ab 01.07.2021 gelten die EBA-Guidelines:

28.06.2021

Wie Anfang Juniangekündigt, gelten ab dem 01.07.2021 die Guidelines der EBA (European Banking Association) als neue Vorgabe, wie Sie Kundinnen und Kunden zur „Einschätzung zur Darlehensrückführung bei unerwartet eintretenden Ereignissen“ informieren und dies dokumentieren. Um Rückstellungen zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass diese unbedingt die 3 Fragen darin beantworten. Außerdem haben wir die Verwendung der neuen „Einwilligung zur Kontaktaufnahme“ platziert. Hierzu haben wir alles für Sie vorbereitet.

Sie nutzen die ING-Formulare in der Antragsstrecke im Partnerportal? Dann erhalten Sie die „Einschätzung zur Darlehensrückführung“ und die neue Einwilligungserklärung schon integriert in den ING-Anträgen.

Sie nutzen neutrale Anträge für Ihre Kundinnen und Kunden? Dazu haben wir Ihnen die entsprechenden Vordrucke im Finanzierungsvorschlag als auch am Ende der Antragsstrecke als Pdf hinterlegt. Darüber hinaus erhalten Sie die beiden neuen Formulare als beschreibbare PDFs zusätzlich im ING-Dokumentencenter. Zudem haben wir dort auch den Multilending-Antrag (Prohyp-Antrag) für Sie hinterlegt. Wenn Sie die 3 Dokumente vor dem 01.07.2021 benötigen, können Sie sie jetzt schon dort herunterladen.

Um keine Rückstellung zu erhalten, senden Sie uns bitte zukünftig beim Upload des Multilending-Antrags immer das EBA- und Einwilligungsdokument mit. Demnächst wird der Upload dann nur durchführbar sein, wenn beide Dokumente beiliegen.

 

Autor: ING Sales