Ihre Termine zum Jahresende

02.12.2022

Damit Ihre Anliegen zur Baufinanzierung auch zum Jahresende 2022 korrekt und pünktlich von uns abgewickelt werden können, beachten Sie bitte folgende Fristen:

  • Kontoeröffnung: Sollen wir ein Baufinanzierungskonto noch 2022 eröffnen, muss uns die Vertragsannahme bis 16.12.2022 vorliegen.
  • Antragsbearbeitung: Darlehensanträge, die noch in diesem Jahr entschieden werden sollen, müssen uns bis 09.12. 2022 vollständig vorliegen. Selbstverständlich können Sie uns auch nach dem Stichtag Anträge einreichen. Diese werden dann innerhalb der gültigen Zeiten bearbeitet.
  • Auszahlung: Auszahlungen, die noch in diesem Jahr erfolgen sollen, müssen bis zum 23.12.2022 von Ihren Kund*innen per Online-Banking angewiesen werden. Sofort verfügbare Beträge, die im Online Banking ausgewiesen sind, lassen sich dagegen jederzeit abrufen.
  • Auszahlung bei Zwischenfinanzierung: Wünscht Ihre Kundin oder Ihr Kunde noch eine Auszahlung in 2022, ist die Auszahlungsanweisung unter Berücksichtigung aller Auszahlungsvoraussetzungen bis zum 16.12.2022 einzureichen. Senden Sie uns dazu einfach einen vollständig ausgefüllten und von mindestens einer bzw. einem der Darlehensnehmer*innen unterschriebenen Auszahlungsauftrag zu oder laden Sie ihn im Portal beziehungsweise über Ihre Schnittstelle hoch.
  • Sondertilgung: Damit Sondertilgungen trotz der Feiertage noch für 2022 gebucht werden, sollte die Überweisung Ihrer Kund*innen bis spätestens 30.12.2022 auf dem Darlehenskonto eingegangen sein.
  • Prolongationen und KfW-Umwandlungen: Für Prolongationen und KfW-Umwandlungen mit Prolongations-Termin/Umwandlungstermin 30.12.2022 gilt: Ihre Anforderungen müssen bis spätestens 09.12. 2022, die KfW-Umwandlungen und Konditionsvereinbarungen bis spätestens 27.12. 2022bei uns eingehen.

Ebenfalls wichtig für Ihre Kunden: Die Jahreskontoauszüge 2022 erhalten Ihre Kund*innen ab 12.01.2023 in ihre Postbox im Internetbanking.

Zum Schluss noch eine topaktuelle Information der KfW: Wegen einer technischen Anpassung steht das KfW-Online-Prüftool vom 15.12. bis 31.12.2022 für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) nicht zur Verfügung. Für Anträge, die ab dem 02.01.2023 erstellt werden, ist eine neu erstellte BzA einzureichen. Bis zum 14.12.2022 erstellte BzAs verlieren zum 31.12.2022 ihre Gültigkeit und können nicht mehr für eine Antragstellung in 2023 genutzt werden. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen auf den Internetseiten der KfW.

Wir wünschen Ihnen am Ende dieses ereignisreichen Jahres einen erfolgreichen Ausklang.

 

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Autor: ING Sales