Wichtige Neuerungen zur Tilgungssatzsenkung

08.08.2022

Wie Sie wissen, werden unsere Prozesse mit Blick auf die steigenden regulatorischen Anforderungen immer wieder überprüft – und gegebenenfalls, wie jetzt bei der Tilgungssatzsenkung – auch angepasst. Bitte haben Sie diese beiden Punkte im Hinterkopf, wenn Ihre Kundinnen oder Kunden die Senkung ihres Tilgungssatzes bei uns beantragen wollen:

1. Der Änderungszeitpunkt entscheidet, wann die Senkung umgesetzt wird.

Damit eine Änderung bis zum 30. des laufenden Monats umgesetzt werden kann, muss die Beauftragung zur Senkung des Tilgungssatzes vor dem 15. des Monats erfolgen – also z. B. am 10.08., wenn die Änderung noch im August umgesetzt werden soll. Liegt eine Beauftragung ab dem 16. des laufenden Monats vor, wird die Senkung im Folgemonat umgesetzt. Ist dagegen eine Tilgungssatzsänderung zum 15. eines Monats gewünscht, dann muss die Senkung vor dem 01. des jeweiligen Monats beantragt werden.

2. Eine Tilgungssatzsenkung wird nach Antragseingang durchgeführt – erfordert aber in bestimmten Fällen zusätzliche Unterlagen.

Wünschen Ihre Kundinnen oder Kunden eine Senkung des Tilgungssatzes auf ≤ 4 % oder wird eine Senkung von ≤ 4 % auf beispielsweise die Mindesttilgung beantragt – also z. B. von 3 % auf 2 % oder 1 % –  dann fordern wir im Bestätigungsschreiben folgende Unterlagen nachträglich an:

  • die letzten drei Gehaltsnachweise aller Darlehensnehmer*innen
  • eine Selbstauskunft

Außerdem möchten wir auf zwei „Spezialfälle“ besonders hinweisen, in denen die Vorlage der Gehaltsnachweise nicht möglich ist:

  • Tilgungssatzsenkung wegen Arbeitslosigkeit: Hier reicht uns die Arbeitslosenbescheinigung und sicherheitshalber auch ein kurzes Begleitschreiben, in dem eine sichere Bedienung der Raten entsprechend der EBA-Anforderungen beschrieben ist.
  • Tilgungssatzsenkung bei Selbstständigkeit: Hier sollten die Einkommensunterlagen gemäß Neugeschäft eingereicht werden.

In jedem Fall ist es sinnvoll, ein Begleitschreiben zu ergänzen, in dem die durchschnittlichen monatlichen Einkünfte dargestellt sind.

Sollte also das Thema Tilgungssatzsenkung in Ihren Gesprächen auftauchen, informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden bitte entsprechend. Vielen Dank.

 

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Autor: ING Sales