28.08.2023 - Weniger externe Gutachten
Es gibt gute Neuigkeiten: Wir haben unsere Grenze für die Anforderung von externen Gutachten an die Kleindarlehensgrenze der BelWertV angepasst. Ab dem 01.09.2023 fordern wir externe Gutachten erst ab einem Finanzierungsvolumen von 600.000 Euro (anstatt bisher ab 500.000 Euro) an.
Im Rahmen dieser Änderung haben wir zum 01.09.2023 auch die Volumensgrenze für Individualkredite angehoben. Das heißt für Sie: Ab sofort brauchen wir zusätzliche Unterlagen erst ab einer Kreditgesamtsumme von 600.000 Euro.
Die Änderungen sind bereits in unseren Herauslagekriterien und in unserem Mindestunterlagen-PDF hinterlegt. Beides können Sie sich im Dokumentencenter im Partnerportal oder über Ihre Schnittstelle herunterladen.
Freuen Sie sich auf kürzere Wartezeiten, eine schnellere Kreditabwicklung und weniger Koordinationsaufwand. Nutzen Sie die gewonnene Zeit und investieren Sie sie in Ihr Sommergeschäft.