Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!

13.01.2023

Wie wir Sie bereits im Newsletter vom 30.12.2022 informiert haben, senken wir zum 16.01.2023 den maximalen Konditionsauslauf/Finanzierungsauslauf von aktuell 100 % auf künftig 95 %. Die neue Regelung haben wir auch in unseren Herauslagekriterien unter Ziffern 3.1.1, 3.1.4 und 4.1 hinterlegt.

Gleichzeitig haben wir die Gelegenheit genutzt, und weitere – zum Großteil redaktionelle – Änderungen in unseren Herauslagekriterien vorzunehmen. Folgende Punkte sind jetzt noch deutlicher dargestellt:

  • Unterhaltsverpflichtung „Getrennt lebend“:  Da es immer wieder zu Rückfragen kam, haben wir die Berechnungslogik „20 % des Basiseinkommens als Pauschale für mögliche künftige Unterhaltszahlungen“ wieder aufgenommen (Ziffer 1.5.4)
  • Anrechenbare Einkommensnachweise: Hier wurde die Angabe erweitert und dadurch verdeutlicht: Wenn ein Arbeitsverhältnis kurz vor der Beendigung steht (z. B. ersichtlich auf dem Gehaltsnachweis), muss die Folgebeschäftigung bzw. auch Begründung für eine nicht anstehende Folgebeschäftigung im Darlehensantrag unter Punkt 6 „Einschätzung zur Darlehensrückführung bei unerwartet eintretenden Ereignissen“ bei Frage 1 eingetragen werden (Ziffer 2.1). Bitte beachten Sie dazu auch unsere Ausfüllhilfe. Außerdem wurde die Einreichfrist für Einkommensunterlagen bei Freiberuflern und Selbständigen bzw. Geschäftsführenden Gesellschaftern vom 01.07. auf den 01.08. verschoben – so bleibt mehr Zeit (Ziffer 2.1.3 und 2.1.4)
  • Finanzierbare Objekte: Für ein besseres Verständnis wurde ergänzt, dass ein Kauf-/Bauträger-/Werkvertrag immer auf Euro ausgestellt sein muss (3.1.4)
  • Nicht finanzierbare Objekte: Dazu zählen auch Häuser von ausländischen Bauträgern mit Firmensitz und Bankverbindung im Ausland (Ziffer 3.1.5) – deshalb haben wir diesen Punkt ergänzt.
  • Beantragung einer Zwischenfinanzierung: Hier haben wir zwei Themen verdeutlicht. Erstens: Möglich für die Vorfinanzierung des Verkaufs einer bestehenden Immobilie (inklusive Baugrundstück). Und Zweitens: Liegt noch kein Kaufvertrag vor, setzen wir für nicht vermietete Objekte keine fiktive Miete an. (Ziffer 4.5.2)
  • Energieeffiziente Baufinanzierung: Nicht nur der Endenergiebedarf auch der-verbrauch der Immobilie muss unter 50 kWh pro Quadratmeter liegen – auch das ist jetzt in unseren Herauslagekriterien festgehalten (Ziffer 5)
  • Nichtabnahme von Darlehensteilen: Auch hier gilt die Mindestdarlehenssumme – jetzt schwarz auf weiß (Ziffer 7.8)
  • Darlehenszusage zur Beantragung von öffentlichen Mitteln: Konkretisierung des Prozesses und Ausschluss einer vorläufigen Darlehenszusage (Ziffer 8.7)

In den Mindestunterlagen zur Antragstellung wurde die Änderung zur Einreichfrist für die Einkommensunterlagen bei Freiberuflern, Selbstständigen bzw. Geschäftsführenden Gesellschaftern vom 01.07. auf den 01.08. abgeändert. Außerdem haben wir unter Punkt III. Unterlagen zu Ihrer Immobilie den Part für EFH, RHS, DHH, ZFH, MFH, ETW und nach WEG geteilten Objekten zum besseren Verständnis aufgeräumt. Diese Änderungen haben wir – so zutreffend – auch in der Checkliste Schuldnerveränderung und in der Checkliste Objektwechsel umgesetzt.

Die finalen Dokumente finden Sie ab 16.01.2023 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal oder bei Ihrer Schnittstelle. Im Dokumentencenter finden Sie jetzt auch eine Übersicht der Self-Service-Videos, die Sie gerne in Ihren Kundengesprächen einsetzen können.

Zum Schluss noch eine Bitte: Wir wollen, dass auch Darlehensnehmerinnen oder -nehmer, die der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sind, mit uns zufrieden sind. In diesen Fällen fordern wir vor der ersten Auszahlung zum Darlehensvertrag nebst allen Anlagen die Übersetzungsbestätigung eines ausländischen Dolmetschers an (Ziffer 1.1). Um Verzögerung bei der Auszahlung zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass diese Bestätigung – falls erforderlich – zeitnah eingereicht wird.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte mit Ihrer ING.

 

Weitere News

Autor: ING Sales