Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!
Mit der Einführung unseres neuen Modernisierungs-Darlehens Baufi-Energy – siehe Newsletter von heute werden wir auch unsere Herauslagekriterien und unser Mindestunterlagen-PDF an der einen oder anderen Stelle anpassen und einige weitere – meist redaktionelle – Änderungen vornehmen.
Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir alle Änderungen in einer Vorabversion der Herauslagekriterien für Sie markiert. Die folgenden Punkte werden ab 27.03.2025 gültig sein:
- Einkünfte von Lohn- und Gehaltsempfängern: Das Gehalt von Schwangeren im Beschäftigungsverbot wird bei den nicht anrechenbaren Einkommen aufgenommen (Ziffer 2.1.1)
- Nicht finanzierbare Objekte: Hier haben wir den Erwerb aus der Zwangsversteigerung ohne Zuschlagsbeschluss (freihändiger Verkauf) und Objekte mit wertmindernden Belastungen in Abt. II ergänzt (Ziffer 3.1.5)
- Modernisierungs-Darlehen Baufi Energy: Integration aller Angaben zu Darlehensarten, Mindestdarlehenssumme, Zinsbindung, nachzuweisende Energieklasse, Bedingungen nach Auszahlung und Kombinationsmöglichkeiten (Ziffer 6)
- Avale/Bankbürgschaften: Es wurde ein Hinweis ergänzt, dass bei Zwischenfinanzierungen die Abgabe einer Finanzierungsbestätigung oder Bürgschaft ausgeschlossen ist (Ziffer 8.6)
Bitte beachten Sie auch die weiteren in der Vorabversion markierten Stellen zum Familienstand getrennt lebend (Ziffer 1.5.4), zur Anforderung an den Arbeitgeber (Ziffer 1.7), zur Beschreibung der Bewirtschaftungskosten (Ziffer 2.2.3), zur Spezifizierung des Denkmalschutzes bei Energieausweisen (Ziffer 3.7) und zum Vermerk bei Individualkrediten (Ziffer 9.1). Hier haben wir an den Formulierungen gearbeitet und die Sachverhalte noch etwas deutlicher dargestellt.
Wie Sie der Vorabversion unseres Mindestunterlagen-PDFs entnehmen können, wurden auch in diesem Dokument zwei Punkte aktualisiert: Unter Punkt I haben wir noch einmal verdeutlicht, dass pro Antragssteller eine individuelle mobile Telefonnummer angegeben werden muss. Unter Punkt II wurde der Hinweis ergänzt, dass die Scheidungsfolgevereinbarung Schwärzungen enthalten darf.
Im Rahmen der technischen Umstellung haben wir auch Änderungen an unseren internen Prüfkriterien livegestellt. Das hat Auswirkungen auf das Antragsscoring. Bitte beachten Sie dazu folgende „Deadlines“: Anträge, die bis Freitag, den 21.03.2025, gescored werden, müssen auch bis 21.03.2025 eingereicht werden. Anträge die ab dem 22.03.2025 eingereicht werden, müssen noch einmal neu gescored werden.
Alle finalen Dokumente sowie die angepassten Dokumente zur Schuldnerveränderung und zum Objektwechsel finden Sie ab 27.03.2025 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal oder bei Ihrer Schnittstelle.
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte mit Ihrer ING.