Start frei für Sanierungsvorhaben
Genauso schnell wie der Stopp kam, genauso schnell geht es jetzt wieder weiter:
Ab Dienstag, den 22.02.2022, wird die BEG für Sanierungsvorhaben bis auf Weiteres neu gestartet.
Das bedeutet für Sie:
- Ab dem 22.02.2022 können bis auf Weiteres wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden (in BEG 261 enthalten) sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen (BEG 262) gestellt werden.
- Zu Anträgen ohne KfW-Einbindung, die wir bereits zugesagt haben: Wenn die Kundin bzw. der Kunde den Vertrag noch nicht unterschrieben hat, reichen Sie gerne einen neuen Antrag zu den aktuellen ING- und KfW-Konditionen inklusive KfW-Beiblatt und KfW-Bestätigung zum Antrag ein.
- Ist der Antrag älter als 4 Wochen, reichen Sie bitte auch alle Einkommensnachweise erneut mit ein.
Die aktuellen Konditionen der KfW – inklusive die Konditionssenkung zum Programm 124 – finden Sie hier.
Sobald weitere Details und die aktualisierten Merkblätter veröffentlicht werden, informieren wir Sie gerne erneut mit einen Newsletter.