Ganz oben steht: Mehr Sicherheit!
Die letzten Monate haben gezeigt: Mit der Verteuerung der Immobilien steigt die Aufnahme von Fremdkapital und damit auch das Verschuldungsrisiko für unsere gemeinsamen Kundinnen und Kunden. Um dieses Risiko zu reduzieren, setzen wir zum 23.07.2022 gleich zwei neue Maßnahmen um.
1. Anpassung des Mindesttilgungssatzes
Schon in der Vergangenheit haben wir bei der Antragsprüfung mindestens 3 % Tilgung zur Kalkulation angesetzt.
Um die Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden auch in Zukunft zu gewährleisten, passen wir zum 23.07.2022 den Mindesttilgungssatz für die Baufinanzierungen der ING auch auf dem Papier entsprechend an:
- Für Finanzierungsausläufe größer 80 % ist ein Tilgungssatz von mindestens 2 % verpflichtend.
- Für Darlehen mit Finanzierungsausläufen bis zu 80 % haben Ihre Kundinnen und Kunden auch weiterhin die Möglichkeit, den Tilgungssatz ab 1 % zu wählen.
- Der bei der Neufinanzierung vereinbarte Mindesttilgungssatz gilt auch für eine anschließende Prolongation.
- Die neue Regelung gilt auch für die Sparraten bei einem Tilgungsersatzprodukt.
- Für die Haushaltsrechnung legen wir mindestens die 10-Jahres-Kondition sowie die Mindesttilgung bzw. Mindestsparrate plus 2 % Zinspuffer zu Grunde.
2. Prozessoptimierung bei hohem Tilgungssatz
Nach der o.g. Haushaltsrechnung bekommen Sie einen Beratungshinweis bei einer Haushaltsunterdeckung, sofern Ihre Kundin oder Ihr Kunde die gewünschte, höhere Annuität nicht leisten kann. Dies erkennen Sie das ab dem 23.07.2022 an einen Beratungshinweisim Partnerportal beziehungsweise an einem entsprechenden Hinweis Ihrer Schnittstelle. Sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden gegebenenfalls auf einen niedrigeren Tilgungssatz oder auf weitere „Reserven“ an und vermerken Sie das Gesprächsergebnis im Baufinanzierungsantrag auf Seite 3 im Feld „Anmerkungen“.
Alle Änderungen zur Mindesttilgung haben wir in unseren Herauslagekriterien hinterlegt. Sie finden diese ab 23.07.2022 bei uns im Dokumentencenter oder im Portal Ihrer Schnittstelle.
Und noch eine wichtige News:
Ebenfalls zum 23.07.2022 haben wir eine Anpassung im Scoring vorgenommen. Dadurch kann es in Einzelfällen zukünftig bei gewissen Gesamtkonstellationen zu einem Rotscoring kommen.
In diesen Fällen reichen Sie den Antrag über das Partnerportal bei einer von über 400 Banken ein. Sie sind Schnittstellenpartner*in? Dann nutzen Sie gerne das Angebot Ihres Portals.
Wichtig: Damit Sie für Ihre Kundinnen und Kunden noch die bisherigen Bedingungen sichern, reichen Sie den Finanzierungsantrag bitte vollständig mit allen Mindestunterlagen bis spätestens 06.07.2022 bei uns ein. Für Anträge, die uns nach dem 06.07.2022 erreichen, können wir das - wenn die Bearbeitungszeiten gegebenenfalls über dem Servicelevel liegen - nicht garantieren.
Bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft ein Höchstmaß an Finanzierungssicherheit – gehen Sie auf Nummer Sicher und beraten Sie zu Zinssatz, Laufzeit und Tilgung so, dass es auch bei späteren Zinsänderungen nicht zu einem Liquiditätsengpass kommt.