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28.02.2024

Damit Sie auf das aktuell leicht anziehende Geschäft aber auch auf die Zukunft des energieeffizienten Bauens gut vorbereitet sind, werden wir unsere Herauslagekriterien ab 18.03.2024 in diesen Punkten neu aufstellen:

1. Mehr Flexibilität bei der Mindesttilgung

Bereits im letzten Jahr sind wir den ersten Schritt bei der Flexibilisierung der Mindesttilgung gegangen – jetzt folgt wie bereits angekündigt der zweite.

Zum 18.03.2024 bieten wir Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden folgende Mindesttilgungssätze an:

  • 1 % Mindesttilgung für den Finanzierungsauslauf ≤ 85 %
  • 1,25 % Mindesttilgung für den Finanzierungsauslauf > 85 %
  • 1,75 % Mindesttilgung für den Finanzierungsauslauf > 90 %

2. Energieausweis wird bei Antragseinreichung zur Pflicht

Der zunehmende Fokus auf die Reduzierung des CO2-Ausstoßes stellt auch an uns immer wieder neue und höhere Anforderungen. So muss bei der Antragseinreichung die Energieeffizienzklasse der zu finanzierenden Immobilie von uns dokumentiert werden.

Um diese regulatorische Anforderung zu erfüllen, machen wir den gültigen Energieausweis ab 18.03.2024 im Neugeschäft bei nahezu allen Finanzierungsarten zur Mindestunterlage bei Antragseinreichung.

Wann wir den Energieausweis in Zukunft von Ihnen brauchen, haben wir im aktualisierten Infoblatt „Wann brauchen wir einen Energieausweis“ übersichtlich dargestellt. In einigen Fällen akzeptieren wir neben dem Energieausweis auch die Vorabbestätigung . Beide Dokumente finden Sie ab sofort im Dokumentencenter unseres Partnerportals oder Sie erhalten es über Ihre Schnittstelle.

3. Anpassung von Pauschalen und Kosten

Darüber hinaus haben wir noch folgende Punkte zum 18.03.2024 angepasst:

  • Mietbelastung/Eigene Wohnkosten: Der Mindestbetrag wird von 450 € auf 500 € angehoben. An den prozentualen Pauschalen ändert sich nichts. (Ziffer 2.2.5)
  • Private Krankenversicherung: Die Pauschale für Beamte wird von 200 € auf 300 € angehoben. Alle übrigen PKV-Pauschalen bleiben unverändert. (Ziffer 2.2.4)
  • Kapitalanleger: Das Risiko des Mietleerstands wird künftig über eine Sensitivierung geprüft. Im Gegenzug entfällt der bisherige Kapitalanlegeraufschlag in Höhe von 1.000 Euro. (Ziffer 2.2.5)


Bitte beachten Sie den Stichtag 06.03.2024:

Wenn Sie noch schnell von den bisherigen unter Punkt 1, 2 und 3 aufgeführten Regelungen profitieren wollen, reichen Sie den Finanzierungsantrag vollständig mit allen Mindestunterlagen bis 06.03.2024, 23:59 Uhr bei uns ein. Für alle Anträge, die danach bei uns eingehen, können wir die Bearbeitungen zu den aktuell noch gültigen Bedingungen nicht mehr garantieren. Versionierungen werden nicht vorgenommen.

Alle hier genannten Änderungen nehmen wir in die Herauslagekriterien sowie gegebenenfalls in die Mindestunterlagen zur Antragstellung und in die Checkliste Objektwechsel auf. Die angepassten Dokumente finden Sie ab 18.03.2024 im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal oder bei Ihrer Schnittstelle.

Zum Schluss noch ein Thema am Rande, das immer wieder zu Missverständnissen führt: Bitte beachten Sie, dass Festgelder und Sparbriefe bei der ING nicht vorzeitig aufgelöst und daher auch nicht als Eigenkapital eingeplant werden können.

In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam die wichtigen Themen in der Baufinanzierung weiter vorantreiben und unsere Kundinnen und Kunden mit viel Engagement begleiten. 

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Geschäfte mit Ihrer ING.

 

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Autor: ING Sales