Was geht wann und wie?
Nach den Hiobsmeldungen der letzten Tage, gibt es jetzt eine gute Nachricht:
Alle BEG-Anträge, die von uns final genehmigt und bis 23.01.2022 um 23.59 Uhr ans Förderportal der KfW weitergeleitet wurden, werden von der KfW bearbeitet und – nach positiver Prüfung – auch genehmigt.
Wichtig: Eine von Ihnen beantragte KfW-Konditionsreservierung definiert keinen Anspruch auf eine KfW-Förderung – unabhängig davon, ob die Reservierung vor oder nach dem 23.01.2022 eingetragen wurde.
Wir haben die Kundinnen und Kunden, die von der oben genannten Vorgehensweise profitieren, bereits informiert.
Sobald wir wissen, wie es mit der staatlichen Förderung weitergeht, informieren wir Sie direkt per Newsletter. Bis dahin: Lesen Sie zum Thema gerne auch die Mitteilung auf der Internetseite der KfW.