BEG 261 - was und bis wann?
In Vorbereitung auf die künftigen Förderprogramme stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Neubauförderung BEG 261 zum 01.03.2023 ein. Davon betroffen sind der Neubau und Ersterwerb eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse. Für Sie bedeutet das:
Wenn Sie Ihren Kundinnen und Kunden noch den Förderbaustein „Energieeffizienzklasse 40 mit Nachhaltigkeitsklasse“ sichern wollen, reichen Sie bitte die Anträge bis 15.02.2023 um 23.59 Uhr vollständig mit allen Mindestunterlagen bei uns ein. So können wir alles bis Ende Februar noch pünktlich auf den Weg bringen.
Ein Hinweis für alle Käuferinnen und Käufer, die den KfW-Förderkredit bis zum 31.12.2022 vor der Auflassungsvormerkung des Grundstücks beantragt haben: Die fehlende Grundbucheintragung kann bis zur Einreichung der BnD (Bestätigung nach Durchführung) nachgereicht werden.
Die nach dem Stopp gültigen Merkblätter sowie den neuen „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ veröffentlichen wir in unserem Dokumentencenter im Partnerportal sobald uns diese vorliegen. Wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihre Schnittstelle.
Weitere Informationen rund um die neuen KfW-Programme finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Zum Schluss noch ein Wort zur Anbindung der ab 01.03.2023 geplanten neuen KfW-Programme bei der ING: Dazu sind wir aktuell noch in der Analyse. Sobald wir wissen ob und wann wir die Anbindung sicherstellen, informieren wir Sie per Newsletter.