Was und bis wann?
Das neue Jahr wirft erste Schatten voraus. Wie wir Ihnen bereits in unserem Newsletter vom 15.11.2021 mitgeteilt haben, stellt die KfW den Förderstandard „Energieeffizienzklasse 55“ zum 01.02.2022 ein.
Davon betroffen ist auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 261 Wohngebäude für den Neubau und Ersterwerb eines Effizienzhauses. Folgende Bausteine werden ab 01.02.2022 nicht mehr gefördert:
- Effizienzhaus/-gebäude 55
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit
Das hat Konsequenzen für die Annahme von Finanzierungen. Wenn Sie Ihren Kundinnen und Kunden noch die Förderbausteine „Energieeffizienzklasse 55“ sichern wollen, reichen Sie bitte die Anträge bis 14.01.2022 um 23.59 Uhr vollständig mit allen Mindestunterlagen bei uns ein. So können wir alles bis Ende Januar noch pünktlich auf den Weg bringen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin ein gutes, nachhaltiges Geschäft.