Weitere wichtige Infos zur KfW-Förderung
wie uns die KfW gerade mitteilte, werden auch die BEG-261-Anträge wieder vollautomatisch geprüft. Sie erhalten also die KfW-Verträge zu allen Förderungen wieder zeitgleich mit den ING-Verträgen. Natürlich kann es sein, dass wie bisher auch vereinzelte Vorgänge nach Kreditentscheidung an die KfW ausgesteuert werden.
Beachten Sie bitte auch, dass zur Bewilligung der Förderungen BEG 261 und BEG 262 die Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Nur wer im Grundbuch steht, wird als Antragstellerin oder -steller bei der KfW anerkannt. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kommune genügt auch die Vorlage einer verbindlichen Kaufoption zur Antragsberechtigung der zukünftigen Eigentümerin bzw. des zukünftigen Eigentümers.
Ein Update zu der sich aktuell doch sehr schnell ändernden Förder-Lage finden Sie auch auf der Internetseite der KfW. Wir informieren Sie weiter per Newsletter, wenn es größere Änderungen gibt.
Bitte beachten Sie auch die folgende Änderung zur KfW-Zinsreservierung:
Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung sind Zinsänderungen an Freitagen, Brückentagen sowie vor Feiertagen nicht mehr ausgeschlossen. Auch behält sich die KfW vor, die Konditionen in Zukunft außerhalb unserer Geschäftszeiten zu verändern.
Das führt dazu, dass Sie die Zinsreservierung für eine KfW-Förderung ab sofort selbst vornehmen müssen - und zwar wie folgt:
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie sich gleich heute bei der KfW als Partnerin oder Partner der KfW - so sind Sie für eine kommende Zinsänderung gut vorbereitet.
- Nach erfolgreicher Registrierung können Sie die aktuellen KfW-Zinsen sofort im KfW-Portal reservieren.
- Füllen Sie anschließend das KfW-Beiblatt zur Baufinanzierung inklusive Zinsreservierung vollständig aus.
- Laden Sie das Beiblatt mit Ihrem Baufinanzierungsantrag und allen Mindestunterlagen an uns hoch.
Sowohl die Registrierung als auch die Zinsreservierung haben wir in einem Zinsreservierungs-Handout übersichtlich für Sie zusammen gefasst. Das KfW-Beiblattzu Ihrer Baufinanzierung erhalten Sie im Dokumentencenter im Partnerportal oder über Ihre Schnittstelle.
Auch das ist wichtig: Wie auch bei der bisherigen Zinsreservierung durch uns kann es bei der Reservierung durch Sie dazu kommen, dass wir den Baufinanzierungsantrag nicht innerhalb der Zinsreservierungsfrist bearbeiten können - z. B. bei einem hohen Bearbeitungsrückstand oder wenn das Gutachten länger dauert. In diesen Fällen gelten dann die zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der KfW gültigen KfW-Konditionen.
Nutzen Sie den Zeitvorteil und reservieren Sie die KfW-Zinsen für Ihre Kundinnen und Kunden auf dem schnellsten Weg - direkt bei der KfW.