Tatsächliche Kosten passen – unabhängig von der Höhe
Sie erinnern sich. Anfang August haben wir Ihnen einen Newsletter zum Handling der neuen BEG-Programme geschickt. Im ersten Teil von Punkt 1 hatten wir erklärt, warum wir in manchen Fällen, trotz korrekter Angabe der tatsächlichen Kosten, eine neue BzA (Bestätigung zum Antrag) von Ihnen anfordern mussten.
Heute haben wir eine freudige Nachricht für Sie: Dieser Punkt entfällt künftig. Die KfW hat ihr System zum 21.10.2021 aktualisiert und erkennt ab sofort die tatsächlichen Kosten für die Fachplanung/Baubegleitung und/oder Nachhaltigkeitszertifizierung an – unabhängig davon, ob die förderfähigen Kosten überschritten werden oder nicht.
Wir freuen uns sehr, dass die KfW sowohl Ihnen als auch uns mit der Korrektur ab sofort ein Mehr an Arbeit einspart und einen praxisgerechten Umgang mit diesen Kosten verspricht.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Neuerungen zur Übertragung und Rückzahlung des Kredits (siehe dazu auch 7.1 und 9.4.2 in den unten verlinkten Merkblättern).
Die seit 21.10.2021 gültigen neuen KfW-Dokumente Merkblatt BEG 261, Merkblatt BEG 262 sowie dasInfoblatt zur Antragstellung BEG 261 und das Infoblatt zur Antragstellung BEG 262 sind im Dokumentencenter im Partnerportal oder in dem Portal Ihrer Schnittstelle hinterlegt.
Wertvolle Tipps und Tricks zu den neuen BEG-Programmen finden Sie auch in unserem Podcast.
Nutzen Sie den neuen Prozess der KfW und geben Sie den Zeitvorteil gerne direkt an Ihre energiebewussten Kundinnen und Kunden weiter.