Aus für die BEG 262 und abgespeckte BEG 261!

27.07.2022

Einmal mehr als kurzfristig hat uns gestern Abend folgende Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erreicht – mit zwei wichtigen Inhalten für Ihre Kundinnen und Kunden:

1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 262 Einzelmaßnahmen wird zum 28.07.2022 eingestellt.

Das bedeutet für Sie: Ab sofort können Sie keine Anträge zum Programm BEG 262 mehr einreichen – auch wenn dies technisch über unser Portal oder über Ihre Schnittstelle aktuell noch möglich ist. Die Regelung gilt ab sofort und ohne Nachlauffrist.

2. Zum 28.07.2022 gibt es Einschränkungen und Einstellungen beim Programm BEG 261

Auch zum Förderkredit für den Neubau eines Effizienzhauses 40 NH gibt es Änderungen im Programm BEG 261, die ebenfalls ab 28.07.2022 in Kraft treten:

  • Der maximale Kreditbetrag wird von 150.000 Euro auf 120.000 Euro pro Wohneinheit gesenkt – unberührt davon bleibt die Förderung von Kosten für Fachplanung/Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Der Tilgungszuschuss wird von 12,5 % auf 5 % reduziert

Zur Förderung Sanierung zum Effizienzhaus gibt es im Programm BEG 261 mit Wirkung zum 28.07.2022 diese Änderungen:

  • Die Verwendungszwecke EH 100 EE und EH 100 sind nicht mehr förderfähig
  • Die Tilgungszuschüsse werden reduziert – für EH 40, 40 EE, 55, 55 EE, 70, 70 EE, 85 und 85 EE um jeweils 25 %, bei EH Denkmal und Denkmal EE um jeweils 20 %
  • Der iSFP (individuelle Sanierungsfahrplan) wird abgeschafft
  • Gasbetriebene Anlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen werden nicht mehr gefördert

  • Ein neuer Bonus in Höhe von 5 % für „Worst-Performing Building“ wird voraussichtlich zum 22.09.2022 umgesetzt

Was passiert mit Anträgen, die zu den Programmen BEG 262 und 261 bereits vorliegen oder noch eingereicht werden, jedoch heute nicht final genehmigt werden können? Für alle Finanzierungsarten – auch für Neu- und Nachfinanzierung - bieten wir Ihren Kundinnen und Kunden die Finanzierung von BEG-Förderung und ING-Darlehen in einem ING-Darlehen an

  • zum Tilgungssatz aus dem ursprünglichen ING-Darlehen.
  • bei mehreren Darlehen: basierend auf dem Darlehen mit der größten Finanzierungssumme.

Sollten Ihre Kundinnen oder Kunden diese oder eine andere Lösung wünschen, gehen Sie bis spätestens Donnerstag, den 28.07.2022 telefonisch auf Ihr Partner Service Team zu oder informieren uns schriftlich darüber.

Alle bis dato bekannten Details zum Stopp und zu den Änderungen der BEG finden Sie auf der Internetseite der KfW.  Bitte informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden entsprechend.

Sobald wir mehr zu den Plänen von Bundesministerium und KfW wissen, informieren wir Sie per Newsletter.

Es tut uns leid, dass wir auch diese Meldung zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude nur so kurzfristig an Sie weitergeben können.

 

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Autor: ING Sales