Neue KfW-Kriterien für Rechnungen
Die KfW hat kürzlich in Bezug auf ihr Merkblatt noch einmal mitgeteilt, dass Rechnungen der Darlehensnehmerinnen und -nehmer einige Neuerungen bezüglich der Zahlweise und Angabe der Investitionsanschrift erfüllen müssen. Wir haben die relevanten Passagen aus dem Merkblatt hier für Sie notiert:
- Die aufbewahrungspflichtigen Rechnungen müssen den Namen des Antragstellers, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung, den Durchführungszeitraum sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein.
- Rechnungen ausschließlich über Materialkosten müssen den Namen des Antragstellers aufweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
- Rechnungen über förderfähige Maßnahmen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren
Damit es nicht zu Kündigungen des Darlehens oder eines Teilbetrags durch die KfW kommt, weil die Kriterien nicht erfüllt werden, sind die o. g. Punkte ab sofort in allen Kreditverträgen der ING enthalten.
Wir wünschen Ihnen weiterhin erfolgreiche Finanzierungen.