Fehler bei den Herauslagekriterien

04.11.2021

Einige von Ihnen haben es bereits bemerkt: Leider hat sich in den am 02.11.2021 verschickten gelbmarkierten Herauslagekriterien der Fehlerteufel eingeschlichen.

Richtig ist: Die Mindest- und Maximalsummen sind bei den Lebenshaltungskosten-Pauschalen auch weiterhin gültig.

Unter Punkt 2.2.5 muss es deshalb korrekt heißen:

Pauschalen für Lebenshaltungskosten

Diese Beträge müssen dem/den Antragsteller(n) nach Abzug aller Kosten zur freien Verfügung stehen, wobei mindestens 650 Euro und maximal 2.500 Euro anzusetzen sind.

Wir haben den Fehler bereits korrigiert und stellen Ihnen die markierte Version der Herauslagekriterien ((Link zum PDF)) heute noch einmal zur Verfügung. Auch in den Portalen wird am 22.11.2021 die korrekte Version hinterlegt.

Vielen Dank für Ihr Feedback – und Ihr Verständnis.

 

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Autor: ING Sales