Warum, weshalb, wieso: Neue Darlehensanträge bei der ING

04.06.2021

Wie wir Ihnen vor wenigen Tagen mitgeteilt haben, geht die KfW zum 01.07.2021 mit einer neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start. Damit Sie schon jetzt zu den neuen Programmen beraten können, haben wir die Darlehensanträge diesbezüglich entsprechend angepasst (siehe S. 3 im Antrag). Bitte reichen Sie die Anträge zu den neuen KfW-Programmen jedoch erst ab 01.07.2021 ein – zuvor eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet und gelöscht. Außerdem neu im Darlehensantrag der ING:

Neue EBA-Guideline

Die „Guidelines on loan origination and monitoring“ der EBA (European Banking Authority – Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die am 30.06.2021 in Kraft treten, fordern alle Banken dazu auf, eine ordnungsgemäße Bewertung von Kreditanfragen sicherzustellen. Dazu gehört auch eine Einschätzung Ihrer Kundinnen und Kunden zu Ereignissen in der Zukunft, die möglicherweise einen negativen Einfluss auf die Rückzahlung des Darlehens haben. 

In Ihrem Beratungsgespräch erörtern Sie mit unseren gemeinsamen Kundinnen und Kunden bereits zukünftige Risiken. Bitte informieren Sie die Kundinnen und Kunden zur „Einschätzung zur Darlehensrückführung bei unerwartet eintretenden Ereignissen“ (siehe S. 4 im Antrag) und lassen Sie die 3 Fragen unbedingt beantworten, damit keine Rückstellung des Antrags erfolgt. Das gilt für erwartete oder unerwartete Ereignisse, die einen Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit der Kundinnen und Kunden haben genauso, wie wenn diese Ereignisse vermutlich nicht eintreffen. Noch ein Hinweis zum Datenschutz: Bitte geben Sie in den Erläuterungen keine spezifischen Informationen zum Beispiel über eventuell vorhandene Versicherungen an (Versicherung, Versicherungsnummer o.ä.). Es genügt eine allgemeine Beschreibung.

Ergänzung Einwilligungserklärung

Wie Sie wissen, gehen wir in regelmäßigen Abständen mit unseren Kundinnen und Kunden „ins Gespräch“ – zum Beispiel bei einer Zufriedenheitsbefragung oder wenn wir sie zu weiteren Produktangeboten informieren wollen. Das können wir im Rahmen der DSGVO nur tun, wenn eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Die  Einwilligungserklärung (siehe S. 5 im Antrag) haben wir entsprechend angepasst. Bitte sprechen Sie Ihre Kundinnen und Kunden im Beratungsgespräch aktiv auf die Zustimmung an.

Den neuen Darlehensantrag finden Sie schon jetzt im Dokumentencenter in Ihrem Partnerportal. Sie können ihn ab sofort einsetzen. Spätestens ab dem 01.07.2021 nehmen wir nur noch die neuen Darlehensanträge an. Bitte entsorgen Sie gegebenenfalls die alten Antragsvorlagen.

Sie sind Schnittstellenpartner? Dann beachten Sie zum neuen Antrag die Informationen Ihrer Schnittstelle.

 

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Autor: ING Sales