Mit Sicherheit ein gutes Gefühl

08.11.2024

Eine persönliche Beratung mit Blick auf den individuellen Lebenszyklus steht bei Ihnen wie bei uns mit Blick auf Konsumentenschutz an erster Stelle. Gerade im Gespräch mit der älteren Generation verlangt das viel Fingerspitzengefühl und Sensibilität.

Wir wollen uns sicher sein, dass der Kredit bis zum Ende der Laufzeit ohne böses Erwachen weitergeführt werden kann – im Interesse unserer Kundinnen und Kunden, deren Familienangehörigen und im Interesse unserer Bank. Doch wer sagt Ihnen eigentlich, bei welchen Kundinnen oder Kunden ein etwas tieferer Blick in die Zukunft erforderlich ist?

Genau dafür haben wir zum 23.11.2024 eine Prüfung implementiert, die im Pre-Scoring anzeigt, ob das Darlehen im Zeitraum einer durchschnittlichen Lebenserwartung abbezahlt werden kann. Sieht es eher nicht danach aus, öffnet sich ein Hinweisfenster – und der Antrag wird vorerst gelb gescored.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, dieses Ergebnis im Nachgang zu kommentieren.

Sprechen Sie Ihre Kundin oder Ihren Kunden direkt auf den Hinweis an und spielen Sie gedanklich durch, wie ein Darlehen im Fall des Ablebens von Antragstellerin oder Antragsteller - ohne große Belastung für alle Beteiligten – zurückbezahlt werden kann. Mögliche Lösungen können sein:

  • Es gibt Erben, die Rate und Tilgung übernehmen können.
  • Es gibt eine (Risiko-)Lebensversicherung.
  • Die Gesamtlaufzeit der Finanzierung kann reduziert werden z. b. durch Erhöhung des Tilgungssatzes oder den Einsatz von mehr Eigenkapital.
  • Es gibt andere Möglichkeiten, die sicherstellen, dass die Darlehenssumme zurückgezahlt werden kann, zum Beispiel …
     

Entwickeln Sie gemeinsam einen Plan B und beschreiben Sie diesen bitte detailliert im Anschreiben zum Antrag bzw. im Übergabeprotokoll der Schnittstelle. Bitte beachten Sie: Sollte diese Erläuterung fehlen, führt dies leider zu einer Ablehnung Ihres Antrags.

Wir wissen, dass dieses Vorgehen vor allem für Sie keine Ideallösung ist, und arbeiten daran, eine entsprechende Fragestellung im Baufinanzierungs-Antrag unter Punkt „7. Einschätzung zur Darlehensrückführung bei unerwartet eintretenden Ereignissen“ zu integrieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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Autor: ING Sales