GbR will Grundstück kaufen - und jetzt?

17.05.2024

Sie haben es vielleicht schon in der Presse gelesen: Seit 2024 gibt es gesetzliche Änderungen, die die Finanzierungsmöglichkeiten für Personengesellschaften beeinflussen. Eine wesentliche Neuerung betrifft den Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Nach dem neuen Gesetz muss die GbR – und nicht mehr die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter – als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen sein. Dafür wird die Form der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) verwendet. Das wiederum setzt voraus, dass die GbR zuvor im Gesellschaftsregister eingetragen wurde.

Für unsere Geschäftspraxis, die ausschließlich Privatpersonen im Fokus hat, bedeutet das Folgendes:

  • Bisherige Praxis: In der Vergangenheit haben wir in Ausnahmefällen Baufinanzierungen für GbRs ermöglicht, bei denen die Antragstellenden als alleinige Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter im Grundbuch eingetragen waren.
  • Neue Regelung: Diese Ausnahmeregelung ist nun nicht mehr möglich, da die eGbR im Grundbuch eingetragen wird.
  • Was weiterhin möglich ist: Zwei Kreditnehmende gründen eine (nicht rechtsfähige) InnenGbR und kaufen das Objekt nicht durch die GbR, sondern als natürliche Personen, die auch im Grundbuch als Eigentümerinnen bzw. Eigentümer eingetragen sind. In diesem Fall reichen Sie den Antrag zur Finanzierung gerne wie bisher bei uns ein.

Bitte beachten Sie diese Änderungen bei Ihren kommenden Anträgen.

 

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Autor: ING Sales