FAQS Konsumentenkredite – Praxistipps und allgemeine Hinweise
- Das Gesamtobligo für Konsumentenkredite beträgt 75.000 Euro (für Freiberufler*innen 65.000 Euro).
- Die maximale Kredithöhe der einzelnen Produkte bleibt unverändert. Die Baufinanzierung bleibt von der Betrachtung unberücksichtigt.
- Das Gesamtobligo für Konsumentenkredite beträgt 65.000 Euro.
- Die maximale Kredithöhe der einzelnen Produkte bleibt unverändert. Die Baufinanzierung bleibt von der Betrachtung unberücksichtigt.
Eine Aufstockung des bestehenden Darlehens ist möglich, sofern der Kunde weiterhin nur einen Kredit führen möchte. Hier berechnen wir zur Konditionsfindung dann den nach jeweiliger Summe und Laufzeit gewichteten Mischzins aus der alten und der neuen Kondition.
Wichtig: Wählen Sie den Verwendungszweck „Ablösung“ in der Antragstrecke, können Sie den Wohnkredit nicht beantragen, da er laut System „für diesen Verwendungszweck nicht verwendet werden kann“. Scoren Sie daher in solchen Fällen bitte den Ratenkredit und legen Sie einen Zweizeiler inkl. Grundbuchauszug bei.
Es müssen die IBAN, der Name der Kundin oder des Kunden und der Ablösebetrag zum Stichtag ersichtlich sein. Der Nachweis kann als Screenshot aus dem Internetbanking oder als Kopie des Kreditkontoauszugs erfolgen. Dieser sollte allerdings nicht älter als vier Wochen sein. Das hat für Sie als Vertriebspartner*in den Vorteil, dass Ihre Kund*innen nicht auf ihre betreuende Bank zugehen müssen.
Grundsätzlich stehen Ihnen pro Kundin oder Kunde maximal 10 Scoringversuche, innerhalb von 28 Tagen, zur Verfügung. Bitte erfassen Sie vor dem ersten Scoring die vollständigen Kundendaten. Zeigt das Scoring grün, so haben Sie noch weitere Scoringversuche bis die maximale Anzahl erreicht ist. So können Sie die zu beantragende Konstellation (z.B. die Darlehenssumme) noch einmal ändern. Bitte beachten Sie, dass bei einer negativen Schufa oder einem schlechten Scoring, keine weiteren Scoringversuche mehr möglich sind.
Es gibt folgende Ablehnungsgründe: „HHR-Unterdeckung“ bei einer negativen Haushaltsrechnung und „Interne Richtlinie“ bei allen anderen Fällen. Weitere Ablehnungsgründe werden weder persönlich noch über die Schnittstelle mitgeteilt.
Der Vorgang wird bereits durch das System abgelehnt.
Die Kundin oder der Kunde kann in diesem Moment leider keinen Ratenkredit der ING erhalten. Jedoch ist nach vier Wochen und verbesserter Gesamtkonstellation eine erneute Prüfung möglich.
Im Rahmen der Bearbeitung des Kreditvertrags führt die ING eine Kreditprüfung durch. Eine positive Kreditprüfung ist Voraussetzung für die Kontoeröffnung. Maßgeblich für die Kreditentscheidung der ING sind unter anderem die bekannten Daten zur Bonität des Kunden, zu seiner monatlichen Haushaltsbelastung, seinem bisherigen Zahlungsverhalten und allgemeinen Erfahrungswerten, die die ING aus der Vergabe von Krediten bisher gewinnen konnte. In jedem Fall behält sich die ING ausdrücklich die Annahme des Vertrags vor. Die ING wird ihre internen Entscheidungskriterien nicht nach außen weitergeben und daher keine detaillierten Auskünfte über die Gründe ihrer Entscheidung erteilen.
Die Kundin oder der Kunde müssen sich dafür einfach mit den Zugangsdaten im Internetbanking einloggen und ihren Kredit auswählen. Danach stehen Ihnen mehrere Funktionen wie z.B. „Rückzahlung oder Kreditablösung anpassen“ zur Verfügung. Sobald dann der Kundenwunsch geprüft wurde, schicken wir ihm eine neue Zahlungsvereinbarung zu.
Weisen Sie nach der Antragseinreichung Ihre Kunden bitte darauf hin, ihr E-Mail-Postfach im Blick zu haben. Sollten beispielsweise weitere Unterlagen benötigt werden, dann bekommt der Kunde diese Information per Mail und nicht auf dem Postweg.
Die Erwerbsminderungsrente wird als Einkommen voll anerkannt, solange keine Befristung auf dem Rentenbescheid ersichtlich ist. Für die private Erwerbsminderungsrente sind drei aktuelle Kontoauszüge als Nachweis ausreichend.
Das Elterngeld wird für alle Kreditprodukte als Einkommen anerkannt. Jedoch nur, wenn der entsprechende Antragsteller im Antrag auch einen Beruf angegeben hat. Beispiel: Bei der Angabe von Hausfrau und Elterngeldbezug wird dieses nicht angerechnet, da nach Ablauf der Elterngeldzahlung nicht mit Einkommen aus dem vorherigen Beruf gerechnet werden kann. Der Nachweis erfolgt durch den Elterngeldbescheid.
Wenn der Kunde seine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und nicht aus Gewerbebetrieb, Land-/Forstwirtschaft oder Existenzgründungen bezieht, ist ein Ratenkredit möglich. Bitte beachten Sie bei der Erfassung von Freiberuflern und Selbstständigen folgende Eingabefelder: „Einkünfte aus Selbstständigkeit gem. Steuerbescheid“ (dieser Betrag ergibt sich rechnerisch aus Einnahmen abzgl. Ausgaben). Auf einer folgenden Seite müssen dann die „Bruttoausgaben der Selbstständigkeit“ eingegeben werden. Hier tragen Sie bitte 0 ein, da sonst die Ausgaben erneut in Abzug gebracht werden.
Beim Wohnkredit gibt es keine Mindestdauer, seit wann sich die Immobilie im Besitz der Kund*innen befinden soll.
Der Nachweis muss zwingend erfolgen. Der Nachweis ist durch Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid zu erbringen. Eine Auflassungsvormerkung oder die Rechnung für die Zahlung der Grundsteuer reichen nicht aus. Bei Auslandsimmobilien genügt ein landesüblicher Nachweis. Besteht eine Baufinanzierung bei der ING, wird auf den Nachweis verzichtet.
Ihre Ansprechpartner*in für Provisionen, den aktuellen Bearbeitungsstatus oder weitere Fragen sind immer die Partnerbetreuer*innen der Prohyp. Sie erreichen diese Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter 0800 / 200 15 15 98.
Ihre Kredit-Provision erhalten Sie von der Prohyp immer einen Monat nach Abschluss (i.d.R. zum 25.) im Rahmen der Monatsabrechnung zusammen mit der Aufstellung für die abgeschlossenen Prohyp-Baufinanzierungen. Zu Details sprechen Sie bitte mit den Partnerbetreuer-Team von der Prohyp.
Ja, selbstverständlich wird der abgeschlossene Ratenkredit zu Ihrer Prohyp-Superprovision hinzugerechnet.