Jetzt Umsatz anstoßen
und im Sommer feiern!
Sommerfest zu gewinnen!
Reichen Sie im Frühjahr Ihre Anträge ein und feiern Sie den Erfolg auf Ihrer Sommer-Party: Gewinnen Sie ein Event-Paket im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro!
Da kommt Stimmung auf: Noch mehr Chancen zu gewinnen!
Reichen Sie uns in den nächsten 3 Monaten möglichst viele erfolgreiche Baufinanzierungsanträge ein und gewinnen Sie 1 von 15 Event-Paketen. Alle Partner*innen nehmen automatisch teil und haben die Chance zu gewinnen! Es gibt 10 Gewinnkategorien. Der Wettbewerb läuft vom 01.03.2025 bis zum 31.05.2025.
Video-Botschaft
Thomas Hein - unser Leiter für den Vertrieb Immobilienfinanzierung – erzählt Ihnen in diesem kurzen Video mehr zum Wettbewerb.
Erhöhen Sie Ihre Chancen mit den Konsumentenkrediten der ING.
Als Partner*in für ING-Konsumentenkredite haben Sie zusätzliche Gewinnchancen, denn auch die über das ING Partnerportal erfolgreich eingereichten ING Kredit-Verträge kommen in die Wertung und werden je mit dem Faktor 0,5 gezählt. Falls Sie die ING Konsumentenkredite noch nicht anbieten, zählen rein Ihre Baufinanzierungsanträge.
Feiern und genießen!
Gewinnen Sie eins von 15 Event-Paketen für Ihre Sommer-Party: Je nach Gewinn bestehend z.B. aus einem mobilem JBL-Soundsystem, Beachflags, Liegestühlen, Schirmen, Spielen und sommerlichen Accessoires - und einem Gastro-Zuschuss von bis zu 5.000 Euro.
Teilnahmebedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Vertriebswettbewerb „Sommerfest-2025“ (nachfolgend „Vertriebswettbewerb“).
2. Veranstalter
Der Vertriebswettbewerb wird von der ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main (nachfolgend „ING“ oder „Wir“ oder daraus ableitende Bezeichnungen), veranstaltet.
3. Teilnahmeberechtigung
(1) Am Vertriebswettbewerb nimmt jede Vertriebspartnerin und jeder Vertriebspartner der ING teil, mit der oder dem zum 01.01.2025 ein gültiger Kooperations- oder Partnervertrag besteht (nachfolgend „Vertriebspartner*in“ oder „Teilnehmer*in“ oder „Sie“ oder daraus ableitende Bezeichnungen).
(2) Vom Vertriebswettbewerb ausgeschlossen sind alle Eigenvertriebe der ING bzw. der ING-Gruppe (ING Groep N.V., Amsterdam, Niederlande).
4. Aktionszeitraum
Der Zeitraum des Vertriebswettbewerbs ist vom 01.03.2025 bis 31.05.2025 (nachfolgend „Aktionszeitraum“).
5. Ablauf des Vertriebswettbewerbs
(1) Die ING teilt die teilnahmeberechtigten Vertriebspartner*innen in 10 Wettbewerbskategorien (vgl. Nr. 6 dieser Teilnahmebedingungen) ein.
(2) Jeder Antrag auf Abschluss einer Baufinanzierung bei der ING (nachfolgend „ING-Baufinanzierung(en)“), der im Aktionszeitraum (bis zum Stichtag 31.05.2025) von den Vertriebspartner*in eingereicht wird, gilt als erfolgreich eingereicht und wird bei der Zählung innerhalb der jeweils zugeteilten Wettbewerbskategorie mit dem Faktor 1 berücksichtigt.
(3) Darüber hinaus gilt jeder Antrag auf Abschluss eines Konsumentenkredits bei der ING, namentlich ING-Ratenkredite, ING-Wohnkredite und ING-Autokredite (nachfolgend „ING-Konsumentenkredit(e)“), der im Aktionszeitraum (bis zum Stichtag 31.05.2025) von dem/r Vertriebspartner*in über das ING-Partnerportal eingereicht und – ebenfalls im Aktionszeitraum (bis zum Stichtag 31.05.2025) – von uns angenommen wird (Annahme im Sinne des § 147 BGB), als erfolgreich eingereicht und wird bei der Zählung innerhalb der jeweils zugeteilten Wettbewerbskategorie mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt. Für den Vertrieb von ING-Konsumentenkrediten muss eine Freigabe der ING vorliegen. Anträge für ING-Konsumentenkredite, die über einen anderen Vertriebskanal als das ING-Partnerportal eingereicht werden, sind ausgeschlossen und werden bei der Zählung nicht berücksichtigt. Alle Informationen zu den ING-Konsumentenkrediten und deren Vertrieb finden Sie hier.
(4) Es gilt nur das Neugeschäft.
(5) Nach Ablauf des Aktionszeitraums vergleichen wir die Summe Ihrer im Aktionszeitraum erfolgreich eingereichten und mit den o.g. Faktoren in Höhe von 1 (ING-Baufinanzierungen) oder 0,5 (ING-Konsumentenkredite) in Ansatz gebrachten Anträge mit der entsprechenden Anzahl der Anträge der anderen Teilnehmer*innen innerhalb derselben Wettbewerbskategorie (vgl. Nr. 6 dieser Teilnahmebedingungen).
6. Wettbewerbskategorien
(1) Die Vertriebspartner*innen werden in 10 Wettbewerbskategorien – gestaffelt nach den in Absatz 3 geregelten Umsatzschwellen – eingeteilt (Kategorien 1 bis 10).
(2) Die Zuordnung zur jeweils maßgeblichen Wettbewerbskategorie erfolgt anhand der Summe aller von dem/der Vertriebspartner*in im Vorjahreszeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 (nachfolgend „Vergleichszeitraum“) erfolgreich eingereichten Anträge für ING-Baufinanzierungen, die sodann durch vier geteilt wird. Ein Antrag gilt insoweit als erfolgreich eingereicht, wenn dieser im Vergleichszeitraum eingereicht wurde und die ING der Kundin oder dem Kunden – ebenfalls im Vergleichszeitraum (bis zum Stichtag 31.12.2024) – ein entsprechendes Vertragsangebot zum Abschluss einer ING-Baufinanzierung unterbreitet hat (Versanddatum maßgeblich). Im Vergleichszeitraum eingereichte Anträge auf Abschluss eines Konsumentenkredits werden bei der Zuordnung zu einer Wettbewerbskategorie nicht berücksichtigt.
(3) Folgende Kategorien sind Bestandteil des Wettbewerbes:
Kategorie 1 0-1 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 2 2-4 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 3 5-9 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 4 10-14 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 5 15-19 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 6 20-29 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 7 30-39 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 8 40-59 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 9 60-199 erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
Kategorie 10 200 und mehr erfolgreich eingereichte Anträge im Vergleichszeitraum
7. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner*innen
(1) In den Wettbewerbskategorien 1 bis 4 sowie 10 gibt es je eine/n Gewinner*in, in den Wettbewerbskategorien 5 bis 9 gibt es je zwei Gewinner*innen. Wer – nach Maßgabe der in Nr. 5 Absatz 5 dieser Teilnahmebedingungen beschriebenen Zählweise – die meisten erfolgreich eingereichten Anträgen in seiner/ihrer Kategorie erzielt, gewinnt. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
(2) Die Gewinner*innen werden von dem/m regionalen Ansprechpartner/-in bis zum 20.06.2025 per E-Mail über ihren Gewinn informiert.
(3) Die Gewinner*innen sind verpflichtet, der ING innerhalb von 2 Wochen nach Gewinnbenachrichtigung per E-Mail mitzuteilen, ob sie den Gewinn annehmen. Die Mitteilung ist an den/die regionale/n Ansprechpartner/-in zu richten. Der/die regionale/r Ansprechpartner/in wird in der Benachrichtigungsmail auf die Annahmefrist hinweisen. Geht der ING innerhalb dieser Frist keine entsprechende Mitteilung zu, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns. In diesem Fall behält sich die ING vor, aus den verbleibenden Teilnehmer*innen der jeweiligen Wettbewerbskategorie eine/n Ersatzgewinner*in entsprechend der Regelung in Absatz 1 zu ermitteln und zu benachrichtigen.
8. Datenschutzrechtlicher Hinweis
Zum Zwecke der Durchführung des Vertriebswettbewerbs und der anschließenden Gewinnerermittlung verarbeitet die ING folgende personenbezogene Daten der teilnehmenden Vertriebspartner*innen: Vor- und Nachname, Art und Anzahl der vermittelten Anträge. Außerdem wird die E-Mail-Adresse der Gewinner*innen verwendet, um sie über den Gewinn zu benachrichtigen. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO sowie die Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, soweit die Verarbeitung die Gewinnermittlung und -abwicklung betrifft. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen, die keinen Gewinn erhalten, werden unmittelbar nach Abschluss des Vertriebswettbewerbs gelöscht, soweit sie für den Vertriebswettbewerb verwendet wurden. Die Datenverarbeitung im Rahmen des bestehenden Kooperations- oder Partnervertrages bleibt hiervon unberührt.
Die personenbezogenen Daten der Gewinner*innen werden für eine Dauer von drei Jahren aufbewahrt und anschließend gelöscht. Auch hier gilt, dass die Datenverarbeitung im Rahmen des bestehenden Kooperations- oder Partnervertrages hiervon unberührt bleibt. Als teilnehmende/-er Vertriebspartner*in können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke dieses Vertriebswettbewerbs jederzeit widersprechen. Im Falle des Widerspruchs wird Ihre Teilnahme am Vertriebswettbewerb mit sofortiger Wirkung beendet (Ausschluss vom Vertriebswettbewerb gemäß Ziffer 11 Abs. 2 dieser Teilnahmebedingungen), die zum Zwecke des Vertriebswettbewerbs verarbeiteten Daten werden gelöscht. Der Widerspruch ist schriftlich an die ING-DiBa AG, Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main oder in Textform an die E-Mail-Adresse partnerbefragung@ing.de zu richten.
Es wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise der ING https://www.ing.de/datenschutz/ verwiesen und dort auf „Unsere Datenschutzerklärung für Externe (PDF, 195 KB)“.
9. Gewinne
(1) Jeder der 15 Gewinner*innen erhält:
1. Ein Event-Paket für ein Sommerfest im Wert von 50 % des jeweiligen in Absatz 2 geregelten Gewinngesamtwerts (inklusive Umsatzsteuer). Das Event-Paket besteht aus Deko- und Party-Modulen im ING-Branding. Die ING behält sich vor, den konkreten Inhalt des Event-Pakets nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die einzelnen Bestandteile des Event-Pakets gehen mit Übergabe in das Eigentum des Gewinners bzw. der Gewinnerin über. Die ING übernimmt keine Gewährleistung für Mängel an den jeweiligen Produkten. Es besteht kein Umtausch- bzw. Rückgaberecht. Der Gewinner bzw. die Gewinnerin hat alle Folgekosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Sommerfestes (z.B. GEMA-Gebühren, Kosten einer gaststättenrechtlichen Gestattung, Versicherungskosten usw.) selbst zu tragen und hat selbst für ggf. notwendige Anmeldungen zu sorgen.
2. Einen Zuschuss für Gastro-Aufwendungen für das Sommerfest in Höhe von 50 % des jeweiligen in Absatz 2 geregelten Gewinngesamtwerts– (inklusive Umsatzsteuer). Der Zuschuss wird nur aufgrund vorliegender Belege gezahlt. Die Belege des Events sind bis spätestens zum 30.10.2025 bei der ING per E-Mail einzureichen. Die genaue E-Mail-Adresse, an die die Belege zu senden sind, wird in der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Verspätet oder an eine falsche E-Mail-Adresse eingereichte Belege werden nicht erstattet.
(2) Der Gesamtwert der Gewinne beläuft sich – in Abhängigkeit von der jeweiligen Wettbewerbskategorie – auf folgende Beträge (nachfolgend „Gewinngesamtwert“):
Kategorie 1 2.500 Euro
Kategorie 2 5.000 Euro
Kategorie 3 5.000 Euro
Kategorie 4 5.000 Euro
Kategorie 5 7.500 Euro für den Erstplatzierten, 5.000 Euro für den Zweitplatzierten
Kategorie 6 10.000 Euro für den Erstplatzierten, 5.000 Euro für den Zweitplatzierten
Kategorie 7 10.000 Euro für den Erstplatzierten, 5.000 Euro für den Zweitplatzierten
Kategorie 8 10.000 Euro für den Erstplatzierten, 5.000 Euro für den Zweitplatzierten
Kategorie 9 10.000 Euro für den Erstplatzierten, 5.000 Euro für den Zweitplatzierten
Kategorie 10 10.000 Euro
Die ING-DiBa AG übernimmt die Versteuerung der Zuwendungen gemäß § 37b EStG. Eine Auszahlung der Gewinne in bar ist – mit Ausnahme des Zuschusses für Gastro-Aufwendungen (vgl. Absatz 1) – ausgeschlossen.
(3) Der/die Gewinner*in verpflichtet sich, die/den jeweilige/n regionale/n Ansprechpartner/in der ING als Gästin/Gast zum gewonnenen Sommerfest einzuladen.
10. Haftung
Die ING übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Teilnehmer*innen oder Dritten im Zusammenhang mit dem Vertriebswettbewerb, insbesondere durch die Teilnahme am Vertriebswettbewerb, die Veranstaltung des Sommerfestes oder durch die Nutzung bzw. die Verwendung der Produkte des Event-Pakets entstehen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ING, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss
(1) Die ING behält sich vor, den Vertriebswettbewerb jederzeit aus wichtigem Grund und unter Wahrung der berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die ING insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertriebswettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer*innen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die ING zu. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines oder einer der Teilnehmer*innen verursacht wird, kann die ING von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
(2) Die ING behält sich vor, Teilnehmer*innen von der Teilnahme am Vertriebswettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder falls sich Teilnehmer*innen der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
12. Sonstiges:
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Die ING behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen, im Rahmen des rechtlich Zulässigen und unter Wahrung der berechtigten Interessen der Teilnehmer*innen, zu ändern oder zu korrigieren, insbesondere um diese an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
(3) Diese Teilnahmebedingungen und sonstige im Rahmen der Durchführung des Vertriebswettbewerbs bestehende Rechtsverhältnisse zwischen der ING und den Teilnehmer*innen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertriebswettbewerb ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.