Fragen und Antworten zu Abrechnungen und Steuern bei Wertpapieren
Hier finden Sie alle Fragen rund um Ihre Wertpapier-Abrechnungen sowie zu steuerlichen Themen. Die Antworten gibts direkt dazu.
Wertstellung (= Valuta) für in Deutschland gehandelte Wertpapiere ist grundsätzlich 2–3 Bankarbeitstage nach der Transaktion. Im Direkthandel nach 20 Uhr, im Auslandshandel gilt eine Frist von 3 Bankarbeitstagen.
Die Abbuchung oder Gutschrift auf dem Verrechnungskonto findet also immer erst 2 bzw. 3 Bankarbeitstage nach der Ausführung des Auftrags statt – selbst wenn Sie den Umsatz bereits auf Ihrem Konto sehen. Achten Sie also darauf, dass Sie bei vorzeitiger Weiterverwendung nicht Ihr Konto überziehen.
Über Verkaufserlöse können Sie aber schon direkt nach der Ausführung verfügen.
Ihre Wertpapier-Abrechnung bekommen Sie über Ihre Post-Box. Ein Versand per Post ist nur auf ausdrücklichen Wunsch möglich und kostet Porto.
Der Abwicklungskurs Ihrer Order ist immer der Kurs, der zum Zeitpunkt der Ausführung der Order notiert. Dieser Kurs kann vom Kurs bei Orderaufgabe abweichen, da sich Kurse zwischen Anzeige, Aufgabe und Abschluss ständig verändern. Um dies auszuschließen, setzen Sie einfach ein Limit.
Zu zwei oder mehreren Teilausführungen kommt es, wenn eine Order nicht in einer einzelnen Transaktion ausgeführt werden kann. Die Order muss dann in mehreren Teilen ausgeführt werden, bis sie komplett erfüllt ist. Es kann also zu mehreren Teilausführungen am gleichen Börsentag kommen.
Welche Kosten fallen an?
- Für Teilausführungen berechnen wir keine zusätzliche Orderprovision – Sie zahlen nur einmal für Ihre Order.
- Eine eventuelle Handelsplatzgebühr wird bei Teilausführung nur einmal pro Ausführungstag berechnet (In- und Auslandshandel).
- Von Börsen in Rechnung gestellte Börsenentgelte/Courtage werden pro Ausführung weitergegeben.
Zur Abrechnung von Zahlungen in Fremdwährungen (z.B. Kapitalmaßnahmen, Fälligkeiten, Fondsgeschäften oder Ertragsabrechnungen) ist eine Umrechnung in Euro notwendig. Die Umrechnung wird einmal am Tag von einem Dienstleister durchgeführt. Maßgeblich für die Ermittlung des Devisenkurses ist der Tag, an dem wir die Zahlung erhalten. Dieser kann von der eigentlichen Wertstellung (Valuta) abweichen.
Auf den ermittelten Devisenkurs wird ein Aufschlag (Verkauf) bzw. ein Abschlag (Ankauf) von 0,25% berechnet.
Bei Käufen oder Verkäufen über einen deutschen Handelsplatz wird der Devisenkurs vom Händler*in oder Makler*in vorgegeben. Darauf haben wir keinen Einfluss. Bei diesen Geschäften entfällt der oben genannte Auf- bzw. Abschlag. Die Höhe des Devisenkurses können Sie auf Ihren Abrechnungsbelegen nachverfolgen.
Wir informieren Sie über alle Depotbestände am Jahresende in einem Jahresdepotauszug. Internetbanking-Nutzerinnen und -Nutzer finden ihren Depotauszug in ihrer persönlichen Post-Box. Sie erhalten einmal im Quartal Ihre Depotauszüge mit Ihren Depotbeständen – und dann am Ende des Jahres Ihre Jahresendbelege. Alle Belege stellen wir Ihnen in Ihrer Post-Box zur Verfügung.
Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den Jahresendbelegen.
Über das Internetbanking können Sie sich jederzeit selbst Saldenbestätigungen ausdrucken. Das geht rückwirkend für die letzten 12 Monate.
Gehen Sie einfach auf „Einstellungen“ und wählen Sie dort im Bereich „Depot“ das gewünschte Direkt-Depot aus. Unter Kontosaldo finden Sie den Punkt „Saldenbestätigung“ und können dort diese einfach anfordern.
Sie haben Wertpapiere von ausländischen Unternehmen in Ihrem Depot? Dann kann es sein, dass Sie Quellensteuer auf die Erträge wie z.B. die Dividenden zahlen müssen. Hier finden Sie alles Wichtige rund um das Thema Quellensteuer.