Anlegerschutz – für Nachhaltigkeit
Wenn Sie in nachhaltige Wertpapiere investieren, möchten Sie sicher sein, dass Ihr Investment tatsächlich einen Unterschied macht. Deshalb sorgt der Gesetzgeber dafür, dass für Anlegerinnen und Anleger die Transparenz und der Anlegerschutz bei Wertpapieren erhöht werden. Das geschieht u.a. durch die MiFID-Regulatorik (seit 2004) und eine Gesetzesnovelle zum Beratungsprotokoll im WpHG (2009). Seit 2021 sind weitere Regelungen bzw. Gesetzesänderungen in Kraft getreten, bei denen die Nachhaltigkeit in der Anlageberatung im Mittelpunkt steht.
Nachhaltiges Investieren? Hilfe bei der Einordnung
Zum einen kann die
Die Filtermöglichkeit nach SFDR finden Sie in unserer Web Suche.
Des Weiteren können Sie in der Wertpapier-Suche unserer App Banking to go nach Wertpapieren filtern, die bestimmte nachhaltigkeitsbezogene Merkmale haben. Außerdem finden Sie diese Nachhaltigkeitsmerkmale (z.B. Treibhausgas-Emissionen) in den Wertpapier-Porträts.
Diese nachhaltigkeitsbezogenen Daten zu Aktien, Fonds und ETFs können Ihnen einschätzen helfen, ob eine Investition Ihren persönlichen Werten und Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Die Nachhaltigkeitsinformationen beziehen sich auf das Unternehmen, dessen Aktie angezeigt wird, bzw. auf die Unternehmen im Fonds oder ETF. Anhand dieser Daten können Sie einschätzen, inwiefern das Unternehmen einen positiven oder negativen Einfluss auf Umwelt und Menschen hat.
Die Daten kommen von Drittanbietern. Dabei liefert Sustainalytics die Informationen für Aktien. Morningstar nutzt diese Unternehmensdaten von Sustainalytics und berechnet sie für Fonds und ETFs. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und wir verwenden jeweils die zuletzt zur Verfügung gestellten Daten. Die ING selbst erhebt keine nachhaltigkeitsbezogenen Daten von Wertpapieren.
Da es derzeit noch unterschiedliche Methoden und verschiedene Anbieter zur Bewertung von Nachhaltigkeit im Finanzsektor gibt, können sich die Daten, die Sie in unserer App sehen, von Informationen an anderen Stellen unterscheiden. Die bereitgestellten Daten lassen sich 4 Themenbereichen zuordnen: Umstrittene Geschäftsaktivitäten, Negative Umwelteinflüsse, Soziales & Unternehmensführung und Beitrag zum Klimaschutz (für Aktien) bzw. Nachhaltige Investitionen (für Fonds/ETFs).
Wichtige Begriffe einfach erklärt:
Erklärung einiger Begriffe rund um das Thema Nachhaltigkeit
Die Abkürzung ESG steht für die drei Begriffe Umwelt (E= Environment), Soziales (S) und Unternehmensführung (G= Governance). Diese drei Themenbereiche der Nachhaltigkeit werden in der Regulatorik auch als Nachhaltigkeitsfaktoren bezeichnet (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung).
Die sogenannten PAI-Indikatoren sind standardisierte Kriterien, die verwendet werden, um zu messen, inwieweit sich die (wirtschaftlichen) Tätigkeiten eines Unternehmens oder Staats negativ auf dessen Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG) auswirken. Im Annex der Offenlegungsverordnung wurden 18 verpflichtende Indikatoren festgelegt (Tabelle 1). Darüber hinaus wurden weitere, freiwillige Zusatzindikatoren (Tabelle 2 und 3) definiert.
Indikatoren für Investitionen in Unternehmen (umweltbezogen)
- Treibhausgasemissionen
- CO²-Fußabdruck
- Treibhausgasintensität der Unternehmen, in die investiert wird
- Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- Anteil des Energieverbrauchs und der -erzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen
- Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren
- Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
- Emissionen in Wasser
- Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle
Indikatoren für Investitionen in Unternehmen (Soziales, Beschäftigung, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption)
- Verstöße gegen die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) und gegen die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
- Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle
- Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen
- Engagement in kontroversen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen)
Indikatoren für Investitionen in Staaten und supranationale Organisationen
- Treibhausgasintensität
- Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen
Indikatoren für Investitionen in Immobilien
- Engagement in fossilen Brennstoffen durch die Investition in Immobilien
- Engagement in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Umstände aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation und damit auf den Wert einer Investition haben können.
Die im Rahmen der Agenda 2030 von den Vereinten Nationen beschlossenen 17 nachhaltigen Entwicklungsziele berücksichtigen gleichermaßen alle drei Dimensionen von Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – und gelten für alle Staaten der Welt: Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer. Sie sollen deutlich machen, dass wir eine gemeinsame Verantwortung für die Welt tragen.
- Keine Armut
- Kein Hunger
- Gesundheit und Wohlergehen
- Hochwertige Bildung
- Geschlechtergleichheit
- Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
- Bezahlbare und saubere Energie
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- Industrie, Innovation und Infrastruktur
- Weniger Ungleichheiten
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Nachhaltiger Konsum und Produktion
- Maßnahmen zum Klimaschutz
- Leben unter Wasser
- Leben an Land
- Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
- Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen nennt fünf Kernbotschaften, die den 17 nachhaltigen Entwicklungszielen als Handlungsprinzipien vorangestellt sind:
- Die Würde des Menschen im Mittelpunkt (People)
- Den Planeten schützen (Planet)
- Wohlstand für alle fördern (Prosperity)
- Frieden fördern (Peace)
- Globale Partnerschaften aufbauen (Partnership)
Eine Investition, die zur Erreichung eines Umwelt- oder eines sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wird und die Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Eine Investition in eine oder mehrere Wirtschaftstätigkeiten die einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrere Umweltziele leistet, nicht erheblichen Beeinträchtigung einesoder mehrerer Umweltziele führt, die Einhaltung des Mindestschutzes gewährleistet wird und den technischen Bewertungskriterien der EU-Kommission entspricht.
Verfahren, die von einem eine Wirtschaftstätigkeit ausübenden Unternehmen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, einschließlich der Grundprinzipien und Rechte aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind, und aus der Internationalen Charta der Menschenrechte befolgt werden. Bei der Umsetzung der Verfahren haben sich die Unternehmen an den Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ zu halten.
- ESG Screened (MSCI)
- ESG Leaders (MSCI)
- ESG Focus (MSCI)
- SRI (MSCI)
Der Begriff SRI („Socially Responsible Investing“ oder auch „Sustainable and Responsible Investing“) wird im Kontext Nachhaltigkeit ebenfalls gerne verwendet und ist im deutschen am ehesten mit (gesellschaftlich) verantwortungsvollem Investieren zu übersetzen. Allerdings ist der Begriff hinsichtlich der Kriterien nicht einheitlich definiert, „Socially Responsible Investing“ widmet sich primär / ausschließlich dem Thema Soziales wohingegen „Sustainable and Responsible Investing“ neben dem Kriterium Soziales ebenfalls Umweltthemen miteinschließt.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind negative Einflüsse von Unternehmen oder Staaten auf Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG). Investitionsentscheidungen von Anlegern können eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft fördern (positive Effekte auf Nachhaltigkeitsfaktoren), aber auch nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Eine Investition (direkt in eine Aktie oder indirekt über einen Investmentfonds)
- in ein Unternehmen, das Windparks betreibt, hätte positive Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
- in ein Unternehmen, das Kohlekraftwerke betreibt, hätte negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichtspflichten von Unternehmen, die im Jahr 2014 vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten verabschiedet wurde. Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz über Aspekte der Nachhaltigkeit, u.a. Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, zu erhöhen. Die Umsetzung der NFDR in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG).
Im Rahmen des European Green Deals bzw. des EU Action Plan Sustainable Finanace wurde die NFRD überarbeitet, um die Transparenz und die Bereitstellung von Informationen über nachhaltige Geschäftsaktivitäten zu stärken. Die überarbeitete Richtlinie trägt künftig den Namen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und ist ab 2023 anwendbar.
Der EU Standard für grüne Anleihen ist ein freiwilliger Standard, der an die EU-Taxonomieverordnung geknüpft ist und der allen privaten und öffentlichen Emittenten innerhalb und außerhalb der EU zur Verfügung steht. Die Emittenten dürfen die eingesammelten Mittel ausschließlich für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten und damit verbundene Vermögenswerte oder Projekte verwenden. Die EU verfolgt damit mehrere Ziele, u.a. die Erleichterung der Finanzierung von Vermögensgegenständen oder Projekten für einen Übergang in eine kohlenstoffärmere Wirtschaft und die Sicherstellung von mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei grünen Anleihen, da derzeit mehrere Standards für grüne Anleihen bestehen (z.B. Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA Green Bond Principles) oder dem Climate Bonds Standard der Climate Bonds Initiative (CBI)).
Das 1992 eingeführte EU-Umweltzeichen ist das offizielle Zeichen der Europäischen Union für hervorragende Umweltleistungen. Es kennzeichnet Produkte mit geringen Umweltauswirkungen, die von unabhängiger Seite überprüft werden. Um das EU-Umweltzeichen zu erhalten, müssen Waren und Dienstleistungen während ihres gesamten Lebenszyklus hohe Umweltstandards erfüllen (von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und den Vertrieb bis hin zur Entsorgung) ohne dass dabei die Sicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte verringert wird.
Mit dem EU Ecolabel soll der Verbraucher in die Lage versetzt werden, umweltfreundlichere und gesündere Produkte sowie Dienstleistungen zu identifizieren und fundierte Entscheidungen treffen zu können, um eine aktive Rolle beim ökologischen Wandel zu spielen.
Die Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UNPRI) sind eine Finanzinitiative, die sich der praktischen Umsetzung der sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren widmet. Die Prinzipien wurden von einer internationalen Gruppe institutioneller Anleger entwickelt, um die Bedeutung von ESG-Themen für Anlagepraktiken widerzuspiegeln und zur Entwicklung eines nachhaltigeren globalen Finanzsystems beizutragen.
Mit der Unterzeichnung verpflichten sich Investoren öffentlich, diese Grundsätze zu übernehmen und umzusetzen, sofern dies mit deren treuhänderischen Verantwortung vereinbar ist.
Prinzipien:
- Wir berücksichtigen ESG Kriterien in unserer Investmentanalyse und dem Entscheidungsprozess.
- Wir sind aktive Eigentümer und berücksichtigen ESG Kriterien in unseren Eigentümerrichtlinien und unseren Tätigkeiten.
- Wir suchen nach angemessenen Offenlegungen von ESG Kriterien der Geschäftseinheiten, in die wir investieren.
- Wir fördern die Akzeptanz und Umsetzung der Prinzipien innerhalb der Investment-Industrie.
- Wir arbeiten zusammen, um die Effektivität bei der Implementierung der Prinzipien zu verbessern.
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Implementierung der Prinzipien berichten.
Der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) ist mit 19.000 Unternehmen und Organisationen aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft in mehr als 170 Ländern die weltweit größte Nachhaltigkeitsinitiative. Dabei versteht sich die Initiative nicht als zertifizierbarer Standard oder als Regulierungsinstrument, sondern als ein offenes Forum, um Veränderungsprozesse anzustoßen und Ideen zu teilen. Der UN Global Compact unterstützt Unternehmen dabei:
- Auf Grundlage der 10 Prinzipien verantwortungsvoll zu handeln.
- Innovative Lösungen zur Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) voranzutreiben.
Prinzipien:
Menschenrechte (Human Rights)
1. Unternehmen sollten die international verkündeten Menschenrechte respektieren und unterstützen und
2. sicherstellen das sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeit (Labour)
3. Unternehmen sollen die Versammlungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen aufrechterhalten,
4. alle Formen der Zwangsarbeit beseitigen,
5. Kinderarbeit abschaffen und
6. die Beseitigung von Diskriminierung bei der Anstellung und Beschäftigung fördern.
Umwelt (Environment)
7. Unternehmen sollen einen vorsorgenden Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen unterstützen,
8. Initiativen zur Förderung eines größeren Verantwortungsbewusstseins gegenüber der Umwelt ergreifen und
9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung (Anti-Corruption)
10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellen einen Handlungsrahmen für international tätige Unternehmen zur Verfügung und geben Empfehlungen für verantwortungsbewusstes Unternehmerverhalten bezüglich Transparenz, Arbeitsbeziehungen, Umwelt, Korruption, Verbraucherschutz, Technologietransfer, Wettbewerb und Steuern. Sie legen unter anderem fest, dass Unternehmen die Menschenrechte in jedem Land achten sollen, in welchem sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Sie beschreiben außerdem, was von Unternehmen im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung und der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird. Dies betrifft u.a. Fragen wie die Zahlung angemessener Löhne, die Bekämpfung von Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung sowie die Förderung eines nachhaltigen Konsums. Die Leitsätze sind damit ein umfassender jedoch nicht rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für Unternehmen. Darüber hinaus verpflichtet sich jede unterzeichnende Regierung zur Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle (NKS). Die Kontaktstellen sollen die Umsetzung der Leitsätze fördern und sind vor allem für die Information über die Leitsätze sowie für die Bearbeitung von Beschwerdefällen zuständig.
Bei der EU-Offenlegungsverordnung handelt es sich um einen Katalog von Vorschriften für Hersteller (sog. Finanzmarktteilnehmer) und Vertriebsstellen (sog. Finanzberater) von Finanzprodukten zur Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Informationen gegenüber Endanlegern. Die Verpflichtung zur Offenlegung soll dazu beitragen, Transparenz zu schaffen, die Nachhaltigkeitsleistung von Finanzprodukten vergleichen zu können, den Anlegerschutz zu stärken und Greenwashing zu reduzieren.
Transparenzverpflichtungen gelten u.a. hinsichtlich
- der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsprozess oder der Anlageberatung
- nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
- der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und nachhaltiger Investitionen
- der Klassifikation von Finanzprodukten:
- Artikel 6 („Graue Produkte“): Legen offen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen des Produktes einfließen und welche Auswirkung auf die Rendite zu erwarten sind. Werden Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachtet, so muss dies begründet werden.
- Artikel 8 („Hellgrüne Produkte“): Erfüllen die Anforderung aus Artikel 6 und legen zusätzlich offen, wie ökologische und/oder soziale Merkmale (unter Voraussetzung einer guten Unternehmensführung) im Produkt berücksichtigt werden.
- Artikel 9 („Dunkelgrüne Produkte“): Erfüllen die Anforderungen aus Artikel 6 und legen zusätzlich offen, wie das angestrebte Ziel a) einer nachhaltigen Investition oder b) einer Reduzierung von CO₂ Emissionen gewährleistet wird.