Fragen und Antworten zum Festgeld
Hier finden Sie die Fragen rund um unser Festgeld. Die Antworten gibt es direkt dazu.
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Rund um die Eröffnung
Um ein Festgeld-Konto zu eröffnen, müssen Sie bereits Kundin oder Kunde bei uns sein.
Das heißt, Sie haben zum Beispiel schon ein Extra-Konto oder Girokonto bei der ING.
Dann können Sie Ihr Festgeld-Konto im Internetbanking eröffnen.
Und so gehts:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Da schauen Sie unter „Konto eröffnen“.
- Dort finden Sie unter „Sparen“ das Festgeld.
- Legen Sie einen Festgeld-Betrag fest.
- Das Verrechnungskonto ist Ihr Extra-Konto oder Girokonto.
- Wählen Sie die Laufzeit von Ihrem Festgeld.
Insgesamt können Sie bis zu 10 Festgeld-Konten bei uns führen.
- Jede Kundin und jeder Kunde kann alleine 1 bis 5 Festgeld-Konten führen.
- Und zusätzlich 1 bis 5 Gemeinschaftskonten.
- Sie sind Kundin oder Kunde bei uns.
Das heißt, Sie haben zum Beispiel schon ein Extra-Konto oder Girokonto bei der ING. - Sie nutzen das Festgeld-Konto privat, also nicht beruflich.
- Sie handeln auf eigene Rechnung.
Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden. - Sie haben insgesamt noch keine 5 Festgeld-Konten bei uns eröffnet.
Insgesamt können Sie bis zu 10 Festgeld-Konten bei uns eröffnen.
- Jede Kundin und jeder Kunde kann alleine 1 bis 5 Festgeld-Konten führen.
- Und zusätzlich 1 bis 5 Gemeinschaftskonten.
Das Geld auf Ihrem Festgeld-Konto ist fest angelegt.
Das bedeutet, dass Sie während der Laufzeit nicht an Ihr Geld kommen.
Erst wenn die Laufzeit beendet ist, kommen Sie wieder an das Geld.
Die Laufzeit bestimmen Sie selbst.
Sie ist 3 oder 6 Monate.
Ihr Festgeld-Konto ist am nächsten Arbeitstag eröffnet.
Sie sehen es dann im Internetbanking unter „Meine Konten“.
Wichtig für die Eröffnung:
- Wir nehmen das Geld für Ihr Festgeld-Konto von Ihrem Verrechnungskonto.
- Auf Ihrem Verrechnungskonto muss genug Geld sein. Sonst können wir Ihr Festgeld-Konto nicht eröffnen.
- Ist zu wenig Geld auf Ihrem Verrechnungskonto, warten wir 14 Tage.
Nach dieser Zeit probieren wir, es noch mal zu eröffnen.
Ja, das geht, wenn Sie schon ein Gemeinschaftskonto bei uns haben.
Dann ist es ganz einfach:
- Loggen Sie sich ein ins Internetbanking des Gemeinschaftskontos.
- Klicken Sie auf „Konto eröffnen“.
- Im Bereich „Sparen“ finden Sie das Festgeld.
Oder klicken Sie hier auf Festgeld eröffnen.
Für Minderjährige gibt es bei uns kein Festgeld-Konto.
Vielleicht ist aber der Sparbrief für Minderjährige interessant für Sie.
Anlagebetrag und Laufzeit
Sie müssen mindestens 10.000 Euro pro Festgeld-Konto anlegen.
Höchstens können Sie 1.000.000 Euro pro Festgeld-Konto anlegen.
Das können Sie selbst entscheiden.
Sie können Ihr Geld 3 oder 6 Monate auf dem Festgeld-Konto anlegen.
Bitte beachten Sie:
- Ihr Festgeld-Konto wird am Ende der Laufzeit automatisch um die gleiche Dauer verlängert.
- Das gilt für Ihr Geld und die verdienten Zinsen.
- Mit der Verlängerung bekommen Sie die Zinsen, die dann aktuell sind.
- Möchten Sie Ihr Geld und die Zinsen haben, können Sie Ihr Festgeld kündigen.
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie unter „Meine Konten“ auf Ihr Festgeld.
- Neben Ihrem Konto finden Sie ein Aufklappfeld.
- Klicken Sie dieses an und wählen Sie nun „Auszahlen“.
Jetzt wird die Laufzeit des Festgeld-Kontos nicht mehr verlängert.
Wir überweisen Ihre Anlagesumme und die Zinsen nach Laufzeitende auf Ihr Verrechnungskonto.
Das ist Ihr Girokonto oder Ihr Extra-Konto.
Von Ihren Zinsen ziehen wir die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer ab.
Nein, das geht nicht.
Der Anlagebetrag wird am Anfang der Laufzeit fest vereinbart.
Was möglich ist:
- Eröffnen Sie ein weiteres Festgeld-Konto.
Bis zu 5 Stück pro Kundin und Kunde sind möglich. - Nach Laufzeitende können Sie einen neuen Anlagebetrag festlegen.
Sie können den Betrag aufstocken oder reduzieren.
Wichtig sind hierbei die Mindest- und Höchstanlagebeträge.
Ja, das Festgeld verlängert sich automatisch.
Das bedeutet, dass Ihr Geld und die Zinsen nach Laufzeitende wieder fest angelegt werden.
In dieser Zeit können Sie nicht auf Ihr Geld zugreifen.
Die Laufzeit verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer noch mal.
Sie bekommen die Zinsen, die dann aktuell sind.
Möchten Sie Ihr Festgeld nicht automatisch verlängern?
Dann können Sie sich Ihr Festgeld auszahlen lassen.
Das geht immer nach Laufzeitende.
Kontoführung
Sie führen Ihr Festgeld-Konto online:
Das geht über unsere ING App oder im Internetbanking.
Wenn Sie ein neues Festgeld-Konto eröffnen:
Dann stellen wir alle Informationen in Ihre Post-Box.
Sie brauchen diese Zugangsdaten:
- Für die App Banking to go:
Ihren Fingerabdruck/Ihre Face ID oder die Internetbanking PIN - Für das Internetbanking:
Die Internetbanking PIN und die App Banking to go oder die Internetbanking PIN und den photoTAN-Generator
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.
Nein. Für Ihr Festgeld-Konto bekommen Sie keine Kontoauszüge.
Die Zinsen sehen Sie immer im Internetbanking.
Haben Sie eine aktive Post-Box?
Und hatten Sie im Vorjahr Erträge?
Dann finden Sie in Ihrer Post-Box:
- Ihre Jahressteuerbescheinigung
- Und Ihre Erträgnisaufstellung
Die können Sie sich ausdrucken.
Haben Sie noch keine aktive Post-Box?
Aktivieren Sie jetzt einfach Ihre Post-Box.
Dann bekommen Sie Ihre Jahresendbelege automatisch.
So aktivieren Sie Ihre Post-Box:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie auf „Kommunikation“.
- Dort finden Sie die „Post-Box“.
- Kurz aktivieren – fertig!
Vielleicht möchten Sie die Jahressteuerbescheinigung mit der Post bekommen.
Das geht auch.
Dann buchen wir nur die Portokosten von Ihrem Konto ab.
So fordern Sie die Jahresendbelege bei uns an:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie dort unter „Steuern“ auf „Daten & Bescheinigungen“.
- Klicken Sie bei „Jahresendbelege anfordern“ auf „Details“.
So gehts in der App:
- Öffnen Sie unsere ING App.
- Tippen Sie ganz unten rechts auf „Profil“.
- Dann tippen Sie unter „Services“ auf „Freistellungsauftrag“.
- Nun können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
So gehts im Internetbanking:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Da können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
- Es gibt ein Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.).
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:
- Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
- Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
- Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:
- Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet.
Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht.
Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig. - Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns.
Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist. - Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt.
Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
- Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag.
Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch? - Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Internetbanking.
- Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.
Nein, das geht noch nicht.
Wir freuen uns aber, dass Sie zufrieden sind mit dem Festgeld-Konto!
Im Internetbanking geht das so:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie unter „Meine Konten“ auf Ihr Festgeld.
- Ganz rechts sehen Sie einen orangenen Pfeil.
- Klicken Sie diesen an und wählen Sie nun „Auszahlen“.
- Hier können Sie Ihr Verrechnungskonto ändern.
Bitte beachten Sie:
- Das Verrechnungskonto kann man nur alle 30 Tage ändern.
- Es muss dem Inhaber oder der Inhaberin des Festgeld-Kontos gehören.
Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer.
Die Bank zahlt an das Finanzamt:
- 25% Kapitalertragsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer, wenn Sie in der Kirche sind
So können Sie Abgeltungsteuer sparen:
Sie können einen Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) einrichten.
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an Ihre Bank:
Damit werden Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freigestellt.
Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei Einzelpersonen bei 1.000 Euro.
Bei Ehepaaren und eingetragener Lebenspartnerschaften liegt die gemeinschaftliche Grenze bei 2.000 Euro.
So wird der Zinsertrag zum Ende des Jahres nicht weniger.
Mehr zum Freistellungsauftrag.
Ein-/Auszahlung
Bei Eröffnung des Festgeld-Kontos legen Sie einen Anlagebetrag fest.
Dieses Geld muss auf Ihrem Verrechnungskonto vorhanden sein.
Ihr Verrechnungskonto ist Ihr Girokonto oder Ihr Extra-Konto.
Der Anlagebetrag wird bei der Eröffnung des Festgeld-Kontos automatisch umgebucht.
Wichtig für die Eröffnung:
- Ist zu wenig Geld auf Ihrem Verrechnungskonto, wird das Festgeld-Konto nicht eröffnet.
- Wir warten 14 Tage und probieren, es dann noch mal zu eröffnen.
Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Sie bekommen eine Nachricht in Ihre Post-Box.
Wenn Sie Ihr Festgeld-Konto verlängern wollen:
Dann müssen Sie nichts machen.
Das Geld auf dem Konto und die Zinsen werden automatisch verlängert.
Die Laufzeit verlängert sich um dieselbe Dauer noch mal.
Sie bekommen die Zinsen, die dann aktuell sind.
Wenn Sie Ihr Geld ausgezahlt bekommen wollen:
Dann müssen Sie Ihr Festgeld kündigen.
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie unter „Meine Konten“ auf Ihr Festgeld.
- Neben Ihrem Konto finden Sie ein Aufklappfeld.
- Klicken Sie dieses an und wählen Sie nun „Auszahlen“.
- Wir überweisen Ihre Anlagesumme und die Zinsen nach Laufzeitende auf Ihr Verrechnungskonto.
Sie bekommen die Zinsen am Ende der Laufzeit vom Festgeld-Konto.
14 Tage bevor die Laufzeit endet, schreiben wir Ihnen.
In diesem Schreiben stehen Ihre Zinsen drin.
Wichtig:
Wenn Sie Zinsen bekommen, zahlen Sie dafür Steuern.
Die Steuern heißen: Abgeltungsteuer.
Wir ziehen die Steuern von Ihren Zinsen ab.
So können Sie Abgeltungsteuer sparen
Sie können einen Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) einrichten.
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an uns:
Damit werden Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freigestellt.
Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei Einzelpersonen bei 1.000 Euro.
Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die gemeinschaftliche Grenze bei 2.000 Euro.
So wird der Zinsertrag zum Ende des Jahres nicht weniger.
Mehr zum Freistellungsauftrag.
Die Berechnung der Zinsen beginnt einen Tag nach der Eröffnung vom Festgeld-Konto.
Sie endet mit dem Laufzeitende.
Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Sie bekommen eine Nachricht in Ihre Post-Box.
Wenn Sie Ihr Geld ausgezahlt bekommen wollen:
Dann müssen Sie Ihr Festgeld kündigen.
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie unter „Meine Konten“ auf Ihr Festgeld.
- Neben Ihrem Konto finden Sie ein Aufklappfeld.
- Klicken Sie dieses an und wählen Sie nun „Auszahlen“.
- Wir überweisen Ihre Anlagesumme und die Zinsen nach Laufzeitende auf Ihr Verrechnungskonto.
Wenn Sie Ihr Festgeld-Konto verlängern wollen:
Dann müssen Sie nichts machen.
Das Geld auf dem Konto und die Zinsen werden automatisch verlängert.
Die Laufzeit verlängert sich um dieselbe Dauer noch mal.
Sie bekommen die Zinsen, die dann aktuell sind.
Nein, eine Teilauszahlung ist nicht möglich, solange Ihr Festgeld-Konto läuft.
Eine Gesamtauszahlung geht im Ausnahmefall.
Das sind Ausnahmefälle:
- Tod des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin
- Scheidung
- Persönliche Notsituation, wie zum Beispiel Privatinsolvenz.
Das bedeutet, Ihre Schulden sind so hoch, dass Sie diese nicht mehr abbezahlen können.
Haben Sie einen Ausnahmefall? Dann brauchen wir bitte einen Nachweis.
Sparformen im Vergleich unter Sparen-Wissen