Fragen und Antworten zum Sparbrief

Hier finden Sie die Fragen rund um unseren Sparbrief. Die Antworten gibt es direkt dazu.

Rund um die Eröffnung

Wie kann ich einen Sparbrief eröffnen?

Das geht so: 

  1. Loggen Sie sich in die ING App ein.
  2. Gehen Sie auf den Reiter „Produkte“.
  3. Klicken Sie hier auf „Zum Sparbrief“ und dann auf „Sparbrief eröffnen“.
  4. Kontrollieren Sie jetzt bitte Ihre hinterlegten Daten.
  5. Wählen Sie Ihren Betrag zum Sparen und die Laufzeit.
  6. Prüfen Sie bitte: Hat Ihr Referenzkonto genug Geld?
    Das Referenzkonto ist Ihr normales Konto bei einer Bank oder Sparkasse.
  7. Bestätigen Sie Ihren Auftrag.

Was muss ich bei der Eröffnung eines Sparbrief-Kontos beachten?

Das Geld ist in einem Sparbrief fest angelegt.
Das bedeutet, dass Sie während der Laufzeit nicht an Ihr Geld kommen.
Erst wenn die Laufzeit beendet ist, kommen Sie wieder an das Geld.
Die Laufzeit bestimmen Sie selbst.
Sie liegt zwischen 1 und 5 Jahren.

Was sind die Voraussetzungen für einen Sparbrief?

  • Sie sind Kundin oder Kunde bei uns.
    Das heißt, Sie haben zum Beispiel schon ein Extra-Konto oder Girokonto bei der ING.
  • Sie nutzen Ihren Sparbrief privat, also nicht beruflich.
  • Sie handeln auf eigene Rechnung.
    Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden.
  • Sie haben insgesamt noch keine 5 Sparbriefe bei uns eröffnet.

Wie viele Sparbriefe kann ich eröffnen?

Insgesamt können Sie bis zu 10 Sparbriefe bei uns eröffnen.

  • Jede Kundin und jeder Kunde kann alleine 1 bis 5 Sparbriefe führen.
  • Und zusätzlich 1 bis 5 Sparbriefe pro Gemeinschaftskonten.

Kann ich einen Sparbrief zusammen mit meinem Partner oder meiner Partnerin eröffnen?

Ja, das geht, wenn Sie schon ein Gemeinschaftskonto bei uns haben.

Dann ist es ganz einfach:

  1. Loggen Sie sich ein ins Online-Banking des Gemeinschaftskontos.
  2. Klicken Sie auf „Konto eröffnen“.
  3. Im Bereich „Sparen“ finden Sie den Sparbrief.

Oder klicken Sie hier auf Sparbrief eröffnen.

Kontoführung

Wie führe ich meinen Sparbrief?

Sie führen Ihren Sparbrief online:
Das geht über unsere ING App oder im Online-Banking.


Wenn Sie einen neuen Sparbrief eröffnen:
Dann stellen wir alle Informationen in Ihre Post-Box.

Sie brauchen diese Zugangsdaten:

  • Für die ING App:
    Ihren Fingerabdruck/Ihre Face ID oder die Internetbanking PIN
  • Für das Online-Banking:
    Die Internetbanking PIN und die ING App oder die Internetbanking PIN und den photoTAN-Generator


Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.

Bekomme ich einen Kontoauszug für meinen Sparbrief?

Einmal im Jahr bekommen Sie von uns einen Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Darauf sehen Sie, wie viele Zinsen Sie im Jahr bekommen haben.

Aktuelle Informationen über Ihren Kontostand und Ihre Kontoumsätze erhalten Sie kostenlos im Online-Banking und in der ING App.

Wie komme ich an meine Jahresendbelege?

Haben Sie eine aktive Post-Box?
Und hatten Sie im Vorjahr Erträge?
Dann finden Sie in Ihrer Post-Box:

  • Ihre Jahressteuerbescheinigung 
  • Und Ihre Erträgnisaufstellung

Die können Sie sich ausdrucken, wenn Sie von Ihrem Finanzamt zur Vorlage aufgefordert werden. 

Haben Sie noch keine aktive Post-Box?
Aktivieren Sie jetzt einfach Ihre Post-Box.
Dann bekommen Sie Ihre Jahresendbelege automatisch.
So aktivieren Sie Ihre Post-Box:

Im Online-Banking:

  1. Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
  2. Gehen Sie auf „Einstellungen“.
  3. Klicken Sie auf „Kommunikation“.
  4. Dort finden Sie die „Post-Box“.
  5. Kurz aktivieren – fertig!                                                                                                                                     

In der ING App:

  • Möchten Sie die Jahresendbelege anfordern?                                                                                              
  1. Loggen Sie sich in die ING App ein.
  2. Tippen Sie unten in der Leiste auf "Service".
  3. Wählen Sie unter "Meine Daten und Einstellungen" den Punkt "Persönliche Daten" aus.
  4. Unter "Weitere Optionen" finden Sie "Steuer und Belege".
  5. Hier finden Sie "Jahresendbelege anfordern", wodurch Sie zum Online-Banking geleitet werden.

 

  • Wo finde ich die angeforderten Jahresendbelege?

Sie können Ihren Jahresendbeleg in Ihrer Post-Box in der ING App finden. 

  1. Loggen Sie sich in die ING App ein.
  2. Gehen Sie unten in der Leiste auf "Service".
  3. Dort finden Sie "Post-Box" mit einem Brief-Symbol.

 

Wenn Sie Ihre Postbox noch nicht aktiviert haben, müssen Sie dies zunächst tun, indem Sie die Nutzungsbedingungen akzeptieren.

Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen – wie geht das?

In der ING App:

  1. Öffnen Sie unsere ING App und gehen Sie unten rechts auf „Service“.
  2. Dann klicken Sie auf „Persönliche Daten“.
  3. Wählen Sie „Steuer und Belege“ aus.
  4. Tippen Sie auf „Freistellungsauftrag verwalten“.
  5. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.

 

Im Online-Banking:

  1. Loggen Sie sich ins Online-Banking ein.
  2. Klicken Sie oben rechts auf „Einstellungen“.

  3. Wählen Sie „Steuer“ und „Freistellungsauftrag“.

  4. Hier können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.

Tipp: Schauen Sie sich unser kurzes Erklärvideo an:
Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.)

 

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:

  • Darf der neue Betrag nicht kleiner sein als der bereits genutzte Betrag für das laufende Jahr.

  • Ist das nur im laufenden Jahr möglich. Nach Jahresende geht das nur noch über das Finanzamt.

 

Freistellungsauftrag löschen? Das müssen Sie wissen:

  • Sie haben schon Zinserträge erwirtschaftet? Dann löschen wir den Auftrag nicht sofort. Wir senken ihn auf den bereits genutzten Betrag für das laufende Jahr. Diese Senkung gilt bis 31.12. Danach löschen wir den Auftrag endgültig.
  • Sie haben alle Konten oder Depots gelöscht? Dann löschen wir den Auftrag automatisch am Ende des Jahres.
  • Sie haben den Freistellungsauftrag nicht genutzt? Dann können Sie den Auftrag noch bis 01.01. schriftlich widerrufen.

 

Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:

  • Prüfen Sie zuerst: Gibt es bereits Einzelaufträge für eine oder beide Personen?

  • Wenn ja, löschen Sie diese im Online-Banking.

  • Nun können Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten.

  • Wichtig für den neuen gemeinsamen Auftrag: Der Betrag muss mindestens so hoch sein wie die Summe, welche im laufenden Jahr schon durch die bisherigen Aufträge genutzt wurde.

Was muss ich bei der Steuer beachten?

Auf Ihre Zinsen müssen Abgeltungsteuern gezahlt werden. Wir ziehen diese direkt von Ihren Zinsen ab und leiten sie für Sie ans Finanzamt weiter:


So können Sie Abgeltungsteuer sparen:

Richten Sie einen Freistellungsauftrag ein.
Damit bleiben Ihre Zinsen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei.

Die gesetzliche Höchstgrenze gilt pro Jahr und liegt bei:

  • 1.000 Euro für Einzelpersonen
  • 2.000 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften

So wird der Zinsertrag zum Ende des Jahres nicht weniger.


Mehr zum Freistellungsauftrag

Ein-/Auszahlung

Wie zahle ich beim Sparbrief den Anlagebetrag ein?

Bei Eröffnung des Sparbriefs legen Sie einen Anlagebetrag fest.
Dieses Geld muss auf Ihrem Verrechnungskonto vorhanden sein.
Ihr Verrechnungskonto ist Ihr Girokonto oder Ihr Extra-Konto.
Der Anlagebetrag wird bei der Eröffnung des Sparbriefs automatisch umgebucht.

Wichtig für die Eröffnung:

  • Ist zu wenig Geld auf Ihrem Verrechnungskonto, wird der Sparbrief nicht eröffnet.
  • Wir warten 14 Tage und probieren, es dann noch mal zu eröffnen.

Wie wird das Geld beim Sparbrief ausgezahlt?

Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Sie bekommen eine Nachricht in Ihre Post-Box.

Darin steht:

  • Der Zeitpunkt, an dem wir das Geld und die Zinsen auszahlen
  • Auf welches Konto wir das Geld auszahlen

Am Ende der Laufzeit zahlen wir das Geld auf das genannte Konto aus.

Wann bekomme ich die Zinsen für den Sparbrief gutgeschrieben?

  • Zinsen gibt es immer am Jahresende sowie am Ende der Laufzeit.
  • Ihre Zinsen zum Jahresende landen automatisch auf Ihrem Sparbrief und werden direkt mitverzinst.
  • Ihr Sparbetrag wird dadurch höher und Sie bekommen dadurch noch mehr Zinsen.
    Das nennt sich der Zinseszinseffekt.
  • Sie bekommen alles ausgezahlt, wenn die vereinbarte Sparzeit (= Laufzeit) beendet ist.


Wichtig:
Wenn Sie Zinsen bekommen, zahlen Sie dafür Steuern.
Die Steuern heißen: Abgeltungsteuer.
Wir ziehen die Steuern von Ihren Zinsen ab.

So können Sie Abgeltungsteuer sparen
Sie können einen Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) einrichten.
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an uns:
Damit werden Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freigestellt.
Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei Einzelpersonen bei 1.000 Euro.
Bei Ehepaaren und einge­tragenen Lebenspartnerschaften liegt die gemeinschaftliche Grenze bei 2.000 Euro.
So wird der Zinsertrag unterhalb der Höchstgrenze zum Ende des Jahres nicht weniger.

Mehr zum Freistellungsauftrag.

Wie berechnen wir die Zinsen für Ihren Sparbrief?

Bei einem Sparbrief legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Zeit an. 
Sie bekommen dafür einen festen Zins.

Zinsen gibt es immer am Jahresende sowie am Ende der Laufzeit. 

  • Am Jahresende landen Ihre Zinsen auf Ihrem Sparbrief.
  • Sie erhalten im nächsten Jahr noch mehr Zinsen.
  • Das ist der Zinseszinseffekt.


So berechnen sich Ihre Zinsen bei einem Sparbrief über 5 Jahre (Beispiel):

1 Jahr sparen:

  • Sie haben 5.000 Euro angelegt und bekommen 2% Zinsen.
  • 2% von 5.000 Euro = 100 Euro.
  • Nach einem Jahr sind auf Ihrem Sparbrief 5.100 Euro.


2 Jahre sparen:

  • Ihr neuer Anlagebetrag mit Zinsen ist nun 5.100 Euro.
  • Sie bekommen weiterhin 2% Zinsen.
  • 2% von 5.100 Euro = 102 Euro.


3 Jahre sparen:

  • Ihr neuer Anlagebetrag mit Zinsen ist nun 5.202 Euro.
  • 2% von 5.202 Euro = 104,04 Euro.

 

Nach 3 Jahren würden wir Ihnen 5.306,04 Euro auszahlen.

Anlagebetrag und Laufzeit

Wie hoch ist der Mindest-/Maximalanlagebetrag pro Sparbrief?

Sie müssen mindestens 2.500 Euro pro Sparbrief anlegen.
Höchstens können Sie 500.000 Euro pro Sparbrief anlegen.

Kann ich meinen Anlagebetrag beim Sparbrief erhöhen?

Nein, das geht nicht.
Der Anlagebetrag wird am Anfang der Laufzeit fest vereinbart.

Was möglich ist:
Eröffnen Sie einen weiteren Sparbrief.
Bis zu 5 Stück pro Kundin und Kunde sind möglich.

Ist eine Teil- oder Gesamtauszahlung (vor Laufzeitende) beim Sparbrief möglich?

Nein, eine Teilauszahlung ist nicht möglich, solange Ihr Sparbrief läuft.

Eine Gesamtauszahlung geht im Ausnahmefall.
Das sind Ausnahmefälle:

  • Tod des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin
  • Scheidung
  • Persönliche Notsituation, wie zum Beispiel Privatinsolvenz.
    Das bedeutet, Ihre Schulden sind so hoch, dass Sie diese nicht mehr abbezahlen können.


Haben Sie einen Ausnahmefall? Dann brauchen wir bitte einen Nachweis.

Was muss ich tun, wenn mein Sparbrief endet?

Sie müssen gar nichts tun.

Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Sie bekommen eine Nachricht in Ihre Post-Box.
Darin steht:

  • Der Zeitpunkt, an dem wir das Geld und die Zinsen auszahlen
  • Auf welches Konto wir das Geld auszahlen