Fragen und Antworten zum Sparbrief
Hier finden Sie die Fragen rund um unseren Sparbrief. Die Antworten gibt es direkt dazu.
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Rund um die Eröffnung
Das geht so:
- Loggen Sie sich in die ING App ein.
- Gehen Sie auf den Reiter „Produkte“.
- Klicken Sie hier auf „Zum Sparbrief“ und dann auf „Sparbrief eröffnen“.
- Kontrollieren Sie jetzt bitte Ihre hinterlegten Daten.
- Wählen Sie Ihren Betrag zum Sparen und die Laufzeit.
- Prüfen Sie bitte: Hat Ihr Referenzkonto genug Geld?
Das Referenzkonto ist Ihr normales Konto bei einer Bank oder Sparkasse. - Bestätigen Sie Ihren Auftrag.
Das Geld ist in einem Sparbrief fest angelegt.
Das bedeutet, dass Sie während der Laufzeit nicht an Ihr Geld kommen.
Erst wenn die Laufzeit beendet ist, kommen Sie wieder an das Geld.
Die Laufzeit bestimmen Sie selbst.
Sie liegt zwischen 1 und 5 Jahren.
- Sie sind Kundin oder Kunde bei uns.
Das heißt, Sie haben zum Beispiel schon ein Extra-Konto oder Girokonto bei der ING. - Sie nutzen Ihren Sparbrief privat, also nicht beruflich.
- Sie handeln auf eigene Rechnung.
Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden. - Sie haben insgesamt noch keine 5 Sparbriefe bei uns eröffnet.
Insgesamt können Sie bis zu 10 Sparbriefe bei uns eröffnen.
- Jede Kundin und jeder Kunde kann alleine 1 bis 5 Sparbriefe führen.
- Und zusätzlich 1 bis 5 Sparbriefe pro Gemeinschaftskonten.
Das geht nur, wenn das Kind oder der/die Jugendliche schon Kunde oder Kundin bei uns ist.
Dann geht es ganz einfach:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking des Kindes ein.
- Klicken Sie auf „Konto eröffnen“.
- Klicken Sie auf „Sparbrief“ und dann auf „Sparbrief eröffnen“.
Hier kommen Sie ansonsten auch direkt zum Sparbrief für Minderjährige.
Ja, das geht, wenn Sie schon ein Gemeinschaftskonto bei uns haben.
Dann ist es ganz einfach:
- Loggen Sie sich ein ins Internetbanking des Gemeinschaftskontos.
- Klicken Sie auf „Konto eröffnen“.
- Im Bereich „Sparen“ finden Sie den Sparbrief.
Oder klicken Sie hier auf Sparbrief eröffnen.
Kontoführung
Sie führen Ihren Sparbrief online:
Das geht über unsere ING App oder im Internetbanking.
Wenn Sie einen neuen Sparbrief eröffnen:
Dann stellen wir alle Informationen in Ihre Post-Box.
Sie brauchen diese Zugangsdaten:
- Für die ING App:
Ihren Fingerabdruck/Ihre Face ID oder die Internetbanking PIN - Für das Internetbanking:
Die Internetbanking PIN und die ING App oder die Internetbanking PIN und den photoTAN-Generator
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.
Einmal im Jahr bekommen Sie von uns einen Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Darauf sehen Sie, wie viele Zinsen Sie im Jahr bekommen haben.
Aktuelle Informationen über Ihren Kontostand und Ihre Kontoumsätze erhalten Sie kostenlos im Internetbanking und in der ING App.
Haben Sie eine aktive Post-Box?
Und hatten Sie im Vorjahr Erträge?
Dann finden Sie in Ihrer Post-Box:
- Ihre Jahressteuerbescheinigung
- Und Ihre Erträgnisaufstellung
Die können Sie sich ausdrucken.
Haben Sie noch keine aktive Post-Box?
Aktivieren Sie jetzt einfach Ihre Post-Box.
Dann bekommen Sie Ihre Jahresendbelege automatisch.
So aktivieren Sie Ihre Post-Box:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie auf „Kommunikation“.
- Dort finden Sie die „Post-Box“.
- Kurz aktivieren – fertig!
Vielleicht möchten Sie die Jahressteuerbescheinigung mit der Post bekommen.
Das geht auch.
Dann buchen wir nur die Portokosten von Ihrem Konto ab.
So fordern Sie die Jahresendbelege bei uns an:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie dort unter „Steuern“ auf „Daten & Bescheinigungen“.
- Klicken Sie bei „Jahresendbelege anfordern“ auf „Details“.
So gehts in der App:
- Öffnen Sie unsere ING App.
- Tippen Sie ganz unten rechts auf „Profil“.
- Dann tippen Sie unter „Services“ auf „Freistellungsauftrag“.
- Nun können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
So gehts im Internetbanking:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Da können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
- Es gibt ein Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.).
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:
- Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
- Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
- Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:
- Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet.
Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht.
Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig. - Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns.
Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist. - Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt.
Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
- Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag.
Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch? - Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Internetbanking.
- Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.
Zinsen unterliegen der Abgeltungsteuer.
Die Bank zahlt an das Finanzamt:
- 25% Kapitalertragsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer, wenn Sie in der Kirche sind
So können Sie Abgeltungsteuer sparen:
Sie können einen Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) einrichten.
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an Ihre Bank:
Damit werden Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freigestellt.
Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei Einzelpersonen bei 1.000 Euro.
Bei Ehepaaren und eingetragener Lebenspartnerschaften liegt die gemeinschaftliche Grenze bei 2.000 Euro.
So wird der Zinsertrag zum Ende des Jahres nicht weniger.
Mehr zum Freistellungsauftrag.
Ein-/Auszahlung
Bei Eröffnung des Sparbriefs legen Sie einen Anlagebetrag fest.
Dieses Geld muss auf Ihrem Verrechnungskonto vorhanden sein.
Ihr Verrechnungskonto ist Ihr Girokonto oder Ihr Extra-Konto.
Der Anlagebetrag wird bei der Eröffnung des Sparbriefs automatisch umgebucht.
Wichtig für die Eröffnung:
- Ist zu wenig Geld auf Ihrem Verrechnungskonto, wird der Sparbrief nicht eröffnet.
- Wir warten 14 Tage und probieren, es dann noch mal zu eröffnen.
Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Sie bekommen eine Nachricht in Ihre Post-Box.
Darin steht:
- Der Zeitpunkt, an dem wir das Geld und die Zinsen auszahlen
- Auf welches Konto wir das Geld auszahlen
Am Ende der Laufzeit zahlen wir das Geld auf das genannte Konto aus.
- Zinsen gibt es immer am Jahresende sowie am Ende der Laufzeit.
- Ihre Zinsen zum Jahresende landen automatisch auf Ihrem Sparbrief und werden direkt mitverzinst.
- Ihr Sparbetrag wird dadurch höher und Sie bekommen dadurch noch mehr Zinsen.
Das nennt sich der Zinseszinseffekt. - Sie bekommen alles ausgezahlt, wenn die vereinbarte Sparzeit (= Laufzeit) beendet ist.
Wichtig:
Wenn Sie Zinsen bekommen, zahlen Sie dafür Steuern.
Die Steuern heißen: Abgeltungsteuer.
Wir ziehen die Steuern von Ihren Zinsen ab.
So können Sie Abgeltungsteuer sparen
Sie können einen Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) einrichten.
Ein Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an uns:
Damit werden Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freigestellt.
Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei Einzelpersonen bei 1.000 Euro.
Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften liegt die gemeinschaftliche Grenze bei 2.000 Euro.
So wird der Zinsertrag unterhalb der Höchstgrenze zum Ende des Jahres nicht weniger.
Mehr zum Freistellungsauftrag.
Bei einem Sparbrief legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Zeit an.
Sie bekommen dafür einen festen Zins.
Zinsen gibt es immer am Jahresende sowie am Ende der Laufzeit.
- Am Jahresende landen Ihre Zinsen auf Ihrem Sparbrief.
- Ihr Sparbetrag wird also höher.
- Sie erhalten im nächsten Jahr noch mehr Zinsen.
- Das ist der Zinseszinseffekt.
So berechnen sich Ihre Zinsen bei einem Sparbrief über 5 Jahre (Beispiel):
1 Jahr sparen:
- Sie haben 5.000 Euro angelegt und bekommen 2% Zinsen.
- 2% von 5.000 Euro = 100 Euro.
- Nach einem Jahr sind auf Ihrem Sparbrief 5.100 Euro.
2 Jahre sparen:
- Ihr neuer Anlagebetrag mit Zinsen ist nun 5.100 Euro.
- Sie bekommen weiterhin 2% Zinsen, aber jetzt auf 5.100 Euro.
- Das sind 102 Euro Zinsen.
3 Jahre sparen:
- Ihr neuer Anlagebetrag mit Zinsen ist nun 5.202 Euro.
- 2% von 5.202 Euro = 104,04 Euro.
4 Jahre sparen:
- Ihr neuer Anlagebetrag mit Zinsen ist nun 5.306,04 Euro.
- Die Zinsen sind 2% von 5.306,04 Euro.
- Das sind 106,12 Euro.
5 Jahre sparen:
- Ihr neuer Anlagebetrag mit Zinsen ist nun 5.412,16 Euro.
- Die Zinsen sind 2% von 5.412,16 Euro.
- Das sind 108,24 Euro.
Nach 5 Jahren würden wir Ihnen 5.520,40 Euro auszahlen.
Anlagebetrag und Laufzeit
Sie müssen mindestens 2.500 Euro pro Sparbrief anlegen.
Höchstens können Sie 500.000 Euro pro Sparbrief anlegen.
Nein, das geht nicht.
Der Anlagebetrag wird am Anfang der Laufzeit fest vereinbart.
Was möglich ist:
Eröffnen Sie einen weiteren Sparbrief.
Bis zu 5 Stück pro Kundin und Kunde sind möglich.
Nein, eine Teilauszahlung ist nicht möglich, solange Ihr Sparbrief läuft.
Eine Gesamtauszahlung geht im Ausnahmefall.
Das sind Ausnahmefälle:
- Tod des Kontoinhabers bzw. der Kontoinhaberin
- Scheidung
- Persönliche Notsituation, wie zum Beispiel Privatinsolvenz.
Das bedeutet, Ihre Schulden sind so hoch, dass Sie diese nicht mehr abbezahlen können.
Haben Sie einen Ausnahmefall? Dann brauchen wir bitte einen Nachweis.
Sie müssen gar nichts tun.
Wir informieren Sie 14 Tage vor dem Ende der Laufzeit.
Sie bekommen eine Nachricht in Ihre Post-Box.
Darin steht:
- Der Zeitpunkt, an dem wir das Geld und die Zinsen auszahlen
- Auf welches Konto wir das Geld auszahlen
Sparformen im Vergleich unter Sparen-Wissen