Fragen und Antworten zum VL-Sparen
Hier finden Sie alle Fragen rund ums VL-Sparen. Die Antworten gibts direkt dazu.
Anleitung zur Eröffnung
Sie können VL-Sparen online eröffnen.
Das ist ganz einfach.
Sie bekommen im Anschluss eine E-Mail von uns.
In der E-Mail sind enthalten:
- Unterlagen für die Kontoeröffnung
- Eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber
- Informationen, wie es weitergeht
Ganz wichtig:
Nutzen können Sie VL-Sparen erst, wenn Sie sich legitimiert haben.
Wenn Sie eine neue E-Mail-Adresse haben:
Vielleicht funktioniert Ihre alte E-Mail-Adresse auch noch.
Dann ist die E-Mail wahrscheinlich an die alte E-Mail-Adresse gegangen.
Geben Sie uns einfach Ihre neue E-Mail-Adresse:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Gehen Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie unter „Mein Profil“ auf „Kontaktdaten“.
- Klicken Sie auf „Ändern“.
Wenn Ihre E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert:
Dann schicken wir Ihnen einen Brief.
Warten Sie einfach auf den Brief.
Wenn Sie schon bei uns im Internetbanking sind:
Dann finden Sie die Unterlagen auch in Ihrer Post-Box.
Schauen Sie dort bitte mal nach.
- Sie müssen eine natürliche Person sein, also keine Firma.
- Sie wohnen in Deutschland.
- Sie führen VL-Sparen nur für sich selbst und für Ihre eigene Rechnung.
Das bedeutet: Das Konto darf nicht ohne unser Wissen von anderen genutzt werden.
Das geht nur, wenn das Kind oder der/die Jugendliche schon Kunde oder Kundin bei uns ist.
Dann geht es ganz einfach:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking des Kindes ein.
- Klicken Sie auf „Konto eröffnen“.
- Klicken Sie auf „VL-Sparen“ und dann auf „VL-Sparen eröffnen“.
Hier kommen Sie ansonsten auch direkt zum VL-Sparen für Minderjährige.
Für VL-Sparen Junior gilt:
- VL-Sparen für Minderjährige gibt es ab 14 Jahren
- Der Minderjährige muss erwerbstätig sein
- Und vermögenswirksame Leistungen erhalten
- Zum Beispiel in einer Ausbildung
Kontoführung
Sie führen Ihr VL-Sparen online:
Das geht über unsere App Banking to go oder im Internetbanking.
Es ist einfach und kostenlos.
Wenn Sie VL-Sparen neu eröffnen:
Dann stellen wir alle Informationen in Ihre Post-Box, zum Beispiel die Kontoauszüge.
Sie brauchen diese Zugangsdaten:
- Für die App Banking to go:
Ihren Fingerabdruck/Face ID oder die Internetbanking PIN - Für das Internetbanking:
Die Internetbanking PIN und die App Banking to go oder die Internetbanking PIN und den photoTAN-Generator
Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben.
Sie bekommen zum Start der Laufzeit eine Bestätigung der Kontoeröffnung.
Zum Jahresabschluss bekommen Sie zusätzlich einen Kontoauszug:
Da sehen Sie die Umsätze und die Zinsgutschrift.
Sie bekommen den Kontoauszug in Ihre Post-Box.
Das ist kostenlos.
Oder Sie bekommen den Kontoauszug mit der Post.
Dann bezahlen Sie die Portokosten.
Haben Sie eine aktive Post-Box?
Und hatten Sie im Vorjahr Erträge?
Dann finden Sie in Ihrer Post-Box:
- Ihre Jahressteuerbescheinigung
- Und Ihre Erträgnisaufstellung
Die können Sie sich ausdrucken, wenn Sie von Ihrem Finanzamt zur Vorlage aufgefordert werden.
Haben Sie noch keine aktive Post-Box?
Aktivieren Sie jetzt einfach Ihre Post-Box.
Dann bekommen Sie Ihre Jahresendbelege automatisch.
So aktivieren Sie Ihre Post-Box:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Klicken Sie auf „Kommunikation“.
- Dort finden Sie die „Post-Box“.
- Kurz aktivieren – fertig!
So gehts in der App:
- Öffnen Sie unsere ING App.
- Tippen Sie ganz unten rechts auf „Profil“.
- Dann tippen Sie unter „Services“ auf „Freistellungsauftrag“.
- Nun können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
So gehts im Internetbanking:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Da können Sie Ihren Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen.
- Es gibt ein Erklärvideo: So richten Sie Ihren Freistellungsauftrag ein (YouTube, 1:54 Min.).
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern:
- Ihr Freistellungsauftrag muss mindestens so hoch bleiben wie bisher.
- Ändern kann man den Freistellungsauftrag nur im laufenden Jahr.
- Ist das Jahr vorbei, können Sie alles nachträglich regeln mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag löschen:
- Vielleicht haben Sie dieses Jahr schon Zinserträge erwirtschaftet.
Dann wird der Freistellungsauftrag nicht sofort gelöscht.
Zuerst wird der Freistellungsauftrag reduziert bis zur Höhe des bereits ausgeschöpften Sparerpauschbetrags.
Diese Änderung ist befristet bis zum Jahresende. Wenn das Jahr zu Ende ist, löschen wir Ihren Freistellungsauftrag endgültig. - Vielleicht löschen Sie alle Konten und Depots bei uns.
Dann löschen wir Ihren Freistellungsauftrag automatisch, wenn das Jahr vorbei ist. - Vielleicht haben Sie Ihren Freistellungsauftrag dieses Jahr nicht genutzt.
Dann können Sie ihn noch zum 1. Januar dieses Jahres widerrufen. Das müssen Sie bitte schriftlich machen.
Wenn Sie einen Freistellungsauftrag zu zweit einreichen:
- Vielleicht hat einer von Ihnen schon einen einzelnen Freistellungsauftrag.
Dann prüfen Sie bitte den Einzel-Freistellungsauftrag. Gibt es da schon einen Verbrauch? - Wenn nicht, löschen Sie den Einzel-Freistellungsauftrag bitte im Internetbanking.
- Wenn ja, gilt für den neuen Freistellungsauftrag: Er muss mindestens so hoch sein wie der bisherige Verbrauch.
Das ist kein Problem.
Sie können Ihr VL-Sparen fortführen.
Geben Sie Ihrem neuen Arbeitgeber einfach einen Nachweis:
- Loggen Sie sich ins Internetbanking ein.
- Klicken Sie auf „Einstellungen“.
- Unter „Produkteinstellungen“ und „Sparen“ finden Sie Ihr VL-Sparen.
- Da finden Sie den „Nachweis für den Arbeitgeber“.
Nein, es gibt keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage.
Darum gilt:
- Es gibt keine „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen“ zur Vorlage beim Finanzamt.
- Die ING-DiBa AG besitzt keinen Institutsschlüssel.
Ein- / Auszahlung
Zuerst müssen Sie ein VL-Sparen-Konto eröffnen.
Wir senden Ihnen dann:
- Ihre Kontoeröffnungsunterlagen
- Eine Mitteilung für Ihren Arbeitgeber
Bezahlen Sie einen Teil der Sparraten selbst?
Dann ergänzen Sie diese Information auf der Mitteilung für Ihren Arbeitgeber.
Danach geben Sie die Mitteilung Ihrem Arbeitgeber.
Ihr Arbeitgeber überweist dann die Sparraten direkt auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Jeden Monat.
Für vermögenswirksame Leistungen gilt:
Es dürfen höchstens 480 Euro jährlich eingezahlt werden.
Oder 40 Euro monatlich.
Vielleicht zahlt Ihr Arbeitgeber weniger ein.
Dann können Sie Geld von Ihrem Lohn oder Gehalt dazuzahlen:
bis insgesamt 480 Euro jährlich erreicht sind.
Oder 40 Euro monatlich.
Wenn Sie selber Geld dazuzahlen:
- Eröffnen Sie zuerst das Konto für VL-Sparen.
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dann mit, wie viel Geld Sie freiwillig dazuzahlen.
Ein Beispiel:
- Ihr Arbeitgeber zahlt 26 Euro monatlich ein.
- Sie können bis 14 Euro monatlich dazuzahlen.
Spätestens 2 Wochen vor Ende der Laufzeit melden wir uns:
- In Ihrer Post-Box
- Oder per Brief
Vielleicht möchten Sie sich Ihr Geld dann auszahlen lassen.
Das geht im Internetbanking:
- Beauftragen Sie uns, das Geld auszuzahlen.
- Nennen Sie uns dafür ein Konto.
- Wir zahlen das Geld auf das Konto aus.
Das Geld kommt bei Fälligkeit, wenn das neue Jahr beginnt:
am ersten Tag, an dem wir in der Bank arbeiten.
Meist ist das der 2. Januar.
Jedes Jahr zum Jahresende schreiben wir Ihrem VL-Sparen Zinsen gut.
Dadurch bekommen Sie Zinseszinsen.
Ihr Vorteil vom Zinseszinseffekt:
- Mit den Zinsen haben Sie mehr Geld auf Ihrem VL-Sparen-Konto.
- Sie bekommen also im folgenden Jahr Zinsen für das eingezahlte Geld.
- Und Sie bekommen Zinsen für die Zinsen aus dem letzten Jahr.
Schauen Sie mal auf Ihrem nächsten Kontoauszug.
Da sehen Sie die Zinsgutschrift.
Und noch etwas zu den Steuern:
- Sie können die Zinsen von der Steuer freistellen lassen.
- Mit einem Freistellungsauftrag.
Anlagedauer
Insgesamt 7 Jahre.
6 Jahre zahlt Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf Ihr VL-Sparen-Konto.
Danach kommt oft eine Ruhezeit.
Die Ruhezeit dauert höchstens ein Jahr.
In dieser Zeit bekommen Sie auf Ihr Geld Zinsen.
Sie sparen aber kein neues Geld an.
In diesem Jahr schicken wir ein Angebot für ein neues VL-Sparen-Konto.
In bestimmten Fällen können Sie den Vertrag kündigen.
Dann können Sie das Geld früher bekommen.
Das ist möglich bei:
- Heirat
- Erwerbsunfähigkeit
- Tod
- Arbeitslosigkeit
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Senden Sie uns einen Nachweis.
Dann können wir das Geld auszahlen.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Und der Vertrag wurde vor dem 18.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie sich das Geld auszahlen lassen.
Dafür bezahlen Sie eine Vorfälligkeits-Gebühr.
Die Gebühr beträgt 25 Prozent vom Habenzinssatz für die Restlaufzeit des Vertrags.
Vielleicht haben Sie andere Gründe.
Aber der Vertrag wurde nach dem 17.04.2023 geschlossen.
Dann können Sie das Geld nicht früher bekommen.
Das ist eine Teilauszahlung:
- Sie bekommen einen Teil von dem Geld.
- Und der VL-Vertrag läuft weiter.
Grundsätzlich ist das also möglich.
Wenn Ihr Arbeitgeber weiter vermögenswirksame Leistungen überweist.
Wichtig für eine Teilauszahlung:
- Der VL-Vertrag muss vor dem 21.05.2021 geschlossen worden sein.
- Sie müssen mindestens 1 Euro stehen lassen.
Wurde der Vertrag nach dem 20.05.2021 geschlossen?
Dann ist keine Teilauszahlung möglich.
Wir schreiben Ihnen rechtzeitig per Post-Box Nachricht oder Brief.
Das machen Sie dann:
- Sie entscheiden, auf welches Konto wir Ihr Geld auszahlen.
- Sie nennen uns das Konto im Internetbanking.
- Und Sie beauftragen uns, das Geld auszuzahlen.
Mehr müssen Sie nicht machen.
Wir zahlen dann das Geld auf das Konto aus.