Beschwerdeverfahren zum
Lieferkettengesetz: Für
Menschen- und Umweltrechte
Über unser Beschwerdeverfahren können Sie uns kontaktieren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Kurz heißt es Lieferkettengesetz.
Es regelt die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltrechten im eigenen Geschäftsbereich und in globalen Lieferketten.
Was sind Menschen- und Umweltrechte in globalen Lieferketten?
Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Mögliche Umweltschäden stehen häufig im engen Zusammenhang mit Menschenrechtsrisiken. Beispiele sind unter anderem schädlicher Lärm, Luftverunreinigungen oder übermäßiger Wasserverbrauch.
Eine Lieferkette fasst alle Unternehmen zusammen, die an der Herstellung eines Produkts oder der Erbringung einer Dienstleistung beteiligt sind. Dazu gehören der eigene Geschäftsbereich, also die ING-DiBa AG sowie auch die direkten und indirekten Zulieferer.
Wann sollten Sie sich bei uns melden?
Wenn es um Probleme mit Menschenrechten oder Umweltrechten nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) geht. Wir prüfen alle Hinweise vertraulich und unvoreingenommen.
Mehr Informationen zum LkSG finden Sie hier:
Informationen zum Beschwerdeverfahren und zum LkSG auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Vollständiger Text des LkSG im Bundesgesetzblatt.
Zu welchen Themen können Sie sich melden?
Menschenrechte:
- Verbot von Kinderarbeit
- Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei
- Arbeitsschutz und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
- Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit
- Verbot der Ungleichbehandlung bei der Arbeit
- Angemessene Bezahlung
- Umweltverschmutzung
- Rechtswidrige Landnutzung
- Einsatz von Sicherheitskräften ohne angemessene Kontrolle
- Handlungen, die Menschenrechte schwerwiegend beeinträchtigen
Umweltrechte:
- Verbot von Quecksilber nach dem Minamata-Übereinkommen
- Umgang mit gefährlichen Stoffen gemäß Stockholm-Konvention
- Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle gemäß Basler Übereinkommen
Wenn es um unsere Produkte oder Dienstleistungen geht, wenden Sie sich bitte an unseren Service.
So geben Sie uns einen Hinweis
Am schnellsten geht’s per E-Mail an LkSG@ing.de. Sie können alternativ auch einen Brief an diese Adresse schicken:
ING-DiBa AG
z. Hd. von CoE Strategy & Sustainability,
Environmental and Human Rights Officer
(vertraulich)
Theodor-Heuss-Allee 2
60486 Frankfurt am Main
Hinweise können selbstverständlich auch anonym abgegeben werden.
Beantworten Sie am besten die fünf W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Das ist eine gute Methode, mit der Sie schnell und einfach einen Überblick geben können. Wenn wir Ihren Hinweis bearbeiten, entstehen Ihnen dabei natürlich keine Kosten.
Hinweis gegeben? So geht’s weiter
Nachdem Sie uns geschrieben haben, prüfen wir Ihr Anliegen. Innerhalb von einer Woche erhalten Sie die Info, wie es weitergeht. Wann leiten wir eine Untersuchung ein? Wenn ein Anfangsverdacht auf ein Risiko besteht oder auf einen möglichen Verstoß gegen die im LkSG genannten Verbote hingewiesen wird. Wir bitten Sie darum, uns bei weiteren Fragen zu unterstützen und einen möglichen Verstoß gemeinsam mit uns zu erörtern.
Was passiert, wenn wir dank Ihrem Hinweis ein Risiko oder eindeutiges Fehlverhalten entdecken? Dann werden wir unverzüglich angemessene Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen. Entweder um das Risiko zu minimieren, auszuschließen oder den Verstoß zu verhindern bzw. zu beenden – oder um das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.
Am Ende informieren wir Sie, wie die Untersuchung ausgegangen ist. Wie lange sie dauert, hängt von dem möglichen Verstoß ab und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Spätestens drei Monate nach dem Eingang Ihres Hinweises informieren wir Sie über den aktuellen Stand.
Wenn Sie Hinweise geben, sind Sie geschützt
Wir behandeln alle Hinweise fair und schützen Ihre Identität. Mobbing oder Diskriminierung gegen Hinweisgebende wird nicht toleriert. Alle Hinweise werden streng vertraulich bearbeitet. Wir geben keine personenbezogenen Daten frei und geben die Daten nicht grundlos weiter.