Die ING-DiBa AG ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren. Das bedeutet:

Grund­absicherung

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung von maximal 100.000 € pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Dies ist unabhängig davon, wie viele Konten die Person bei uns führt und ob es sich dabei um Einzel- oder Gemeinschaftskonten handelt. Für Gemeinschaftskonten bedeutet das: Jeder Kontoinhaber hat einen separaten Anspruch auf Entschädigung.

Ein Beispiel: Bei zwei Kontoinhabern (z.B. einem Ehepaar) verdoppelt sich die maximale Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in Summe auf 2 x 100.000 € = 200.000 €. Damit abgesichert sind dann jedoch auch gegebenenfalls bestehende Einzelkonten.

Die Einlagen von Geschäftskundinnen und -kunden sind ebenfalls bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesetzlich abgesichert.

Informationsbogen für den Einleger (PDF, 70 KB)


Weitere Informationen finden Sie bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.

Einlagen­sicherungs­fonds

Zusätzlich ist die ING-DiBa AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Das bedeutet für Sie: Bei uns sind Guthaben aktuell bis zu 5 Millionen Euro pro Kundin bzw. Kunde gesichert.  Auch bei Gemeinschaftskonten zählt jede Person einzeln.

Die freiwillige Einlagensicherung für Geschäftskunden und -kundinnen geht sogar über die 5 Millionen Euro hinaus. Die maximale Höhe des Sicherungsumfangs finden Sie online unter Einlagensicherungsfonds.

Die Einlagensicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:

  • Extra-Konto
  • Festgeld
  • Girokonto
  • Sparbrief
  • VL-Sparen
  • Scalable-Konto
  • Business Extra-Konto

Das Sicherungsverfahren bezieht sich nicht auf Wertpapiere im Direkt-Depot. Diese werden von der ING-DiBa AG nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum.

Was bedeuten die Änderungen der Einlagensicherung für mich?

Seit dem 1.1.2023 orientieren sich die Sicherungsgrenzen am Bedarf der Einlegerinnen und Einleger, die den Schutz wirklich benötigen. Der Schutzumfang für natürliche Personen wurde schrittweise abgesenkt – er beträgt seit dem 1.1.2023 maximal 5 Mio. Euro, ab dem 1.1.2025 maximal 3 Mio. Euro und ab dem 1.1.2030 maximal 1 Mio. Euro. Mit dieser Änderung wird die Einlagensicherung grundlegend neu aufgestellt und dauerhaft leistungsfähig ausgerichtet.

Die neuen Inhalte zur Einlagensicherung finden Sie hier (PDF, 33 KB).


Nähere Informationen erhalten Sie vom Bundesverband deutscher Banken e.V., Burgstraße 28, 10178 Berlin oder unter www.bankenverband.de.