BEG-Förderung beantragen: So funktioniert's
Neubau oder Sanierung nachhaltig finanzieren
Ein freistehendes Haus am Stadtrand: So sieht er aus, der Traum der Deutschen vom Eigenheim – nach einer Studie der Interhyp aus dem Jahr 2021. Äußerlich darf es dabei gern ein Altbau sein, am liebsten im Bauhausstil. Innen sollte das Haus aber mit modernsten Standards glänzen – und energetisch top in Schuss sein. Wollen Sie Ihr Wohnhaus oder auch ein Gebäude, das Sie wirtschaftlich nutzen, sanieren? Dann haben Sie die Möglichkeit, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern zu lassen.
Was ist die BEG?
Hinter der Abkürzung BEG verbirgt sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Gemeint ist damit die Energieeffizienz. Die BEG ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Sie vereint verschiedene Förderprogramme, die Sanierende bisher in Anspruch nehmen konnten. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Die Leistungen kommen Bauherren wie auch Menschen zugute, die bestehende Gebäude sanieren. In beiden Fällen sollten Sie die Förderungen von Beginn an mitdenken und die entsprechenden Anträge stellen, bevor die Bauarbeiten beginnen – denn die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie noch nicht umgesetzt sind.
Bei wem beantrage ich die BEG?
Eine der großen Neuerungen durch die BEG ist, dass Sie weniger Aufwand bei der Antragstellung haben. Seit dem 28.07.2022 gilt: Wenn Sie einen Zuschuss für die Einzelmaßnahmen laut BEG beantragen möchten, können Sie das beim BAFA tun. Die Antragsstellung können Sie über das entsprechende Antragsformular vornehmen. Wenn Sie einen Kredit für Sanierung oder Neubau von Gebäuden fördern lassen möchten, beantragen Sie dies bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
So läuft ein Antragsverfahren für die BEG ab
Bevor Sie sich konkret mit der Antragsstellung befassen, sollten Sie die Maßnahme zunächst einmal planen und Angebote einholen. Denn nicht alles können Sie selbst machen. Doch alles Schritt für Schritt, der Reihe nach:
1. Schritt – Lassen Sie sich beraten
Je nachdem, was Sie vorhaben, können Sie Ihr Vorhaben mit einem Fachbetrieb planen und umsetzen. Bei größeren Sanierungen benötigen Sie Unterstützung durch einen Energieeffizienzexperten (EEE). Menschen mit entsprechender Kompetenz finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Website. Der Energieeffizienzexperte berät Sie nicht nur, sondern fertigt auch die technische Projektbeschreibung (TPB) an und erstellt dafür auch eine ID. Diese Nummer brauchen Sie später im Antragsverfahren der BEG/BAFA. Die Energieberatung können Sie wiederum fördern lassen – fragen Sie bei der ausführenden Person nach. Achten Sie bei der Auswahl des EEE auf dessen Unabhängigkeit. „Nur wenn ich als Energieberater kein Interesse an der Lieferung oder dem Einbau von Baustoffen, Bauprodukten oder technischen Komponenten habe, kann ich objektiv beraten“, erklärt Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
2. Schritt – Stellen Sie Ihren Antrag
Mit Ihrer Planung oder auch der TPB können Sie nun das Antragsverfahren der BEG offiziell in die Wege leiten. Stellen Sie Ihren Antrag zur Förderung bei der BAFA selbst, erhalten Sie zunächst einen Zugang zum Portal mit Aktivierungslink. Hier können Sie sich über den Fortschritt Ihres Antrags informieren. Anträge bei der KfW stellt in der Regel Ihr Energieeffizienzexperte.
3. Schritt – Lassen Sie Ihre Unterlagen prüfen
Ob BAFA oder KfW – Ihre Unterlagen im Antragsverfahren der BEG werden zunächst geprüft, bevor der Förderbescheid zugeht.
4. Schritt – Führen Sie die Maßnahmen durch
Sobald die Zusage bei Ihnen im Briefkasten liegt, können Sie offiziell den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme oder zum Neubau erteilen. Sollten Sie Maßnahmen schon vor dem Erhalt eines Förderbescheides in Auftrag geben und dieser abgelehnt werden, müssen Sie die Ausgaben allein tragen.
5. Schritt – Lasen Sie die Durchführung bestätigen
Wenn Sie mit einem EEE zusammengearbeitet haben, erstellt dieser nach der Durchführung der Maßnahme einen sogenannten technischen Projektnachweis (TPN). Sie ahnen es – auch hierfür muss eine ID existieren, damit Sie einen Verwendungsnachweis erbringen können und abschließend die Summe für die Förderung ausgezahlt bekommen. Der Nachweis heißt auch „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Diese Vorteile bietet eine Energieberatung
Selbst wenn Sie gemäß den Vorgaben keine Energieberatung in Anspruch nehmen müssen: Lohnen kann sich diese auf jeden Fall. „Die qualifizierten Energieberaterinnen und Energieberater sind entsprechend ausgebildet und verfügen über die Erfahrung, auch ‚Kleinigkeiten‘ festzustellen und Verbesserungen herauszuarbeiten“, sagt Klaus-Jürgen Edelhäuser. Im besten Fall erstellt der Energieeffizienzexperte oder die -expertin auch einen Fahrplan. „Oftmals ist es beispielsweise sinnvoll, erst die Gebäudehülle zu verbessern und danach die Heizungsanlage zu erneuern. So kann die Leistung der neuen Heizung optimal entsprechend der Qualität des verbesserten Gebäudes ausgelegt werden“, schildert Edelhäuser. Im Hinblick auf die steigenden Energiekosten rät der Ingenieur, einmal die Fensterdichtungen zu prüfen. Diese zu erneuern, sei nicht aufwändig und könne in Eigenleistung passieren. Mehr zum nachhaltigen Hausbau und zur fachgerechten Sanierung lesen Sie hier.