Ihre Finanzen im April
Geld und Verbraucher-News
Änderungen beim Elterngeld, Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmer*innen, Regeln zum Cannabisbesitz – das ist jetzt neu.
- Elterngeld und Elternzeit: Das ändert sich
- Für Angestellte: neues Qualifizierungsgeld
- Einkommensteuererklärung: frühe Abgabe = frühe Zahlung
- Von Voll- auf Teilzeit wechseln: Die Rente nicht vergessen!
- Und übrigens: Wird Kiffen ab April legal?
- Podcast: Der Immobilienmarkt als Spiegel der deutschen Wirtschaft
- Chart of the Week: Mit dem ersten KI-Gesetz der Welt reguliert die EU den KI-Hype
Elterngeld und Elternzeit: Das ändert sich
Für Eltern, deren Nachwuchs nach dem 1. April 2024 auf die Welt kommt, sinkt die Einkommensgrenze, die den Anspruch auf Elterngeld begründet, von 300.000 Euro auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Diese Grenze ist nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch für Alleinerziehende geplant. Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für Paare sowie voraussichtlich auch für Alleinerziehende ein weiteres Mal auf 175.000 Euro.
Zudem hat der Gesetzgeber bei Geburten ab dem 1. April 2024 die Partnermonate neu geregelt. Nach wie vor ist es möglich, das Basiselterngeld von 12 auf 14 Monate aufzustocken. Allerdings ist ab April der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur noch für einen Monat möglich – und das Kind darf während dieser Zeit höchstens 12 Monate alt sein. Keine Änderungen in Sachen Elterngeld wird es laut Bundesfamilienministerium beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen geben.
Mehr dazu können Sie beim Bundesfamilienministerium erfahren.
Für Angestellte: neues Qualifizierungsgeld
Ab dem 1. April gibt es das Qualifizierungsgeld als neue Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit. Ein Anspruch auf diese Leistung entsteht, wenn bedingt durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, die Arbeitgeber ihre Teams aber nach gezielten Schulungen weiterbeschäftigen können. Das neue Qualifizierungsgeld ist unabhängig von der Betriebsgröße,dem Alter oder der bisherigen Qualifikation der Mitarbeitenden. Das Qualifizierungsgeld ersetzt (zu einem geringeren Prozentsatz) das Arbeitsentgelt, das durch die Teilnahme an einer Weiterbildung entfällt. Weitere Infos gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.
Einkommensteuererklärung: frühe Abgabe = frühe Zahlung
Sich zu Hause an den Schreibtisch setzen und die Einkommensteuererklärung fürs Finanzamt fertig machen? Viele schieben das vor sich her. Doch wer dies schnell erledigt, hat auch eine mögliche Rückerstattung schon früher auf dem Konto. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) an. Von Vorteil ist es zudem, die Einkommensteuererklärung digital einzureichen. Der Aufwand ist für beide Seiten, Steuerzahler*in wie Finanzamt, deutlich geringer als bei einer Einkommensteuererklärung in Papierform.
Wer den Steuerbescheid schnell im Briefkasten haben möchte, sollte auch Quittungen und Belege gut sortiert griffbereit halten. So können Sie bei Nachfragen des Finanzamtes zügig reagieren.
Hinweis: Die Steuererklärung für 2023 müssen alle, die zur Abgabe verpflichtet sind, bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen. Wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater*innen beauftragen, haben Sie ein Dreivierteljahr mehr Zeit.
Sie sind nicht verpflichtet, sondern machen freiwillig eine Steuererklärung, weil Sie mit einer Rückerstattung rechnen? Dann können Sie die Steuererklärung sogar noch vier Jahre rückwirkend einreichen.
Von Voll- auf Teilzeit wechseln: Die Rente nicht vergessen!
Wer von einer Voll- auf eine Teilzeittätigkeit wechselt, hat mehr Zeit – aber weniger Gehalt. Und auch die Rente fällt geringer aus. Um zu wissen, wie hoch das künftige Nettogehalt und die durch Teilzeit entstehende Rentenlücke ist, können Beschäftigte ein Tool auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen. Dabei stellen manche fest, dass trotz reduzierter Arbeitszeit mitunter mehr Geld übrigbleibt als gedacht. Denn wer weniger verdient, muss auch weniger Steuern zahlen. Wenn Sie nun wissen, wie hoch Ihr Verdienst bei einer Teilzeittätigkeit ist, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Dort erfahren Sie mehr über die Auswirkungen auf die gesetzliche Rente.
Und übrigens: Wird Kiffen ab April legal?
Sollte der Bundesrat am 22. März zustimmen, wären für Erwachsene Besitz und Konsum von Cannabis ab dem 1. April mit Einschränkungen straffrei. Frauen und Männer soll es künftig erlaubt sein, bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf zu besitzen. Im privaten Eigenanbau ist der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie von bis zu drei Cannabis-Pflanzen gestattet. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ist allerdings umstritten, Kritik äußern unter anderem Medizinverbände und Rechtspolitiker*innen. Womöglich schicken die Länder das Gesetz am 22. März noch in den Vermittlungsausschuss.
Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Podcast: Der Immobilienmarkt als Spiegel der deutschen Wirtschaft
Belastet von sowohl konjunkturellen Schwierigkeiten wie den Folgen der geldpolitischen Einengung der EZB als auch von strukturellen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel und der grünen Transformation ist zurzeit nicht nur die deutsche Wirtschaft insgesamt, sondern auch der deutsche Wohnimmobilienmarkt. Unser Chefvolkswirt Carsten Brzeski und Franziska Biehl sprechen in Folge 245unseres Podcasts darüber, wie Zinswende und Unsicherheit zur Preiskorrektur am Wohnimmobilienmarkt geführt haben, welchen Einfluss das Energielabel und die Situation im Bausektor für die künftige Preisentwicklung haben dürften, und was all das für die Suche nach einem neuen Gleichgewicht am Immobilienmarkt bedeutet.
Chart of the Week: Mit dem ersten KI-Gesetz der Welt reguliert die EU den KI-Hype
Spätestens seit dem Durchbruch von Chat-GPT Ende 2022 hat sich ein echter Goldrausch rund um das Thema Künstliche Intelligenz (KI) entwickelt. Diese Woche wurde nun das „erste KI-Gesetz der Welt“ in der Europäischen Union verabschiedet. Das EU-Parlament hat sich mit deutlicher Mehrheit, d.h. mit 523 Ja- zu 46 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen, für den „AI Act“ ausgesprochen, also für ein Gesetzespaket zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, das voraussichtlich 2026 in Kraft tritt. Doch warum braucht es Regulierung? Weiterlesen