Ihre Finanzen im April
Hier können Sie sparen
Ab dem 1. April gilt eine Neuregelung beim Elterngeld. Die Lohnersatzleistung, die Eltern vom Staat erhalten, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, geht nur noch an Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt für alle Kinder, die am oder nach dem 1. April 2025 auf die Welt kommen. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro.
Weitere Infos zum Elterngeld gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Höhere Löhne und Gehälter im Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe erhöhen sich ab dem 01. April 2025 tarifliche Löhne und Gehälter um 4,2 % im Westen und 5 % im Osten. In der Lohngruppe 1 gibt es ab April bundeseinheitlich mehr Geld, und zwar ein Plus von 5 %. Ab dem 01. April 2026 erhöhen sich alle Lohn- und Gehaltsgruppen um 3,9 % im Westen. Zugleich ist die Anhebung der Löhne und Gehälter im Osten auf das Niveau des Tarifgebiets West vorgesehen. Damit solle die Ost-West-Angleichung vollzogen werden, heißt es auf der Website des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
Erfrischungsgeld ist zumeist nicht zu versteuern
Die rund 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am 23. Februar bei der Bundestagswahl aktiv waren, erhalten für ihren Einsatz in der Regel eine Art Aufwandsentschädigung – auch bekannt als Erfrischungsgeld. Dieses Geld ist nach Angaben des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL) steuerfrei – wenn es sich um einen Betrag von bis zu 250 Euro handelt und die Tätigkeit ehrenamtlich und nur gelegentlich erfolgt. Lediglich Erfrischungsgelder, die über 250 Euro liegen, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Jetzt effizient Heizen und Lüften und so Energiekosten sparen
Im Frühjahr lassen sich durch effizientes Heizen und Lüften Energiekosten sparen. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) hin. Er rät: Drei- bis viermal am Tag die Fenster für jeweils 10 bis 15 Minuten öffnen, also öfter als im Winter. Dabei sei Stoßlüften effektiver als die Fenster bloß zu kippen. Noch besser: Querlüften, also gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen. Ausreichender Luftaustausch ist wichtig, um Schimmel in den Räumen der Wohnung zu vermeiden.
Warum im Frühjahr längeres Lüften als in den kalten Monaten angesagt ist? „Warme Frühlingsluft enthält mehr Feuchtigkeit“, sagt DFFG-Technikexperte Markus Lau. Daher dauere es beim Lüften länger, bis sie zusätzliche Feuchtigkeit etwa aus Bad oder Küche aufnimmt. Um möglichst wenig Raumwärme zu verlieren, lüftet man am besten nachmittags das letzte Mal, um noch warme Frühlingsluft hereinzulassen. Das verhindere ein zu starkes Absinken der Raumtemperatur.
Und: Bei wechselnden Außentemperaturen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher konstant auf niedriger Stufe heizen, vor allem in schlecht gedämmten Bestandsgebäuden. „Zu häufiges Hoch- und Runterdrehen der Heizkörper-Thermostate verbraucht zu viel Energie und somit Heizkosten“, sagt Markus Lau.
Achtung bei Rabatten auf Reisen
Viele denken in diesen Tagen an die Planung ihres nächsten Urlaubs – und informieren sich in Sachen Reisen online. Dort locken manche Anbieter mit satten Prozenten, setzen aber Interessierte unter Druck, in dem sie suggerieren, dass die Zeit drängt und das Schnäppchen bald nicht mehr zu haben ist. Von solchen Angeboten sollte man sich aber nicht blenden lassen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der Grund: Mitunter gebe es keine Referenzpreise zu den beworbenen Rabatten. Möglich sei auch, dass die vermeintlichen Preisvorteile in Wirklichkeit deutlich geringer seien. Die Verbraucherschützer empfehlen, mehrere Vergleichsportale zu nutzen, bevor man eine Reise bucht. Dabei sollte man Preise auch direkt beim Anbieter, also dem Veranstalter, checken.
Übrigens: Preise, die in der Ergebnisliste zu sehen sind, verändern sich häufig im Buchungsprozess noch nach oben. Daher kommt es auf den Preis an, der am Ende der Übersicht angezeigt ist – vor dem Bestellbutton.
Und noch ein Reisehinweis: Reisen nach Großbritannien sind fortan für deutsche Urlauberinnen und Urlauber und Geschäftsleute mit höherem Aufwand verbunden. Besucherinnen und Besucher aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten, müssen mit Stichtag 02. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung, die sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA), beantragen. Damit soll der visa-freie Reiseverkehr stärker kontrolliert werden. Seit dem 5. März können deutsche Reisende ETA beantragen. Das klappt per Web-App oder via App für Android und iOS.