Ihr Geld im August

Hier gibt es Sparpotenziale

Aktuelles 4 min Lesedauer 11.07.2024
Hand mit Papierherz an Scheibe

Plus beim Schüler-BAFöG, längere Frist für Steuererklärung, Sprit sparen im Urlaub – was jetzt wichtig wird.

Inhaltsverzeichnis
  1. Mehr BAföG für bedürftige Schülerinnen und Schüler ab August
  2. Mehr Zeit für Abgabe der Steuererklärung 2023
  3. Wenn die Großeltern einspringen: Betreuungskosten steuerlich absetzbar
  4. Rentenerhöhungen seit Juli – müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt mehr Steuern zahlen?
  5. Auf dem Weg in den Urlaub? Wie sich Sprit sparen lässt
  6. Übrigens: Kindergeld ist jetzt leichter zu beantragen

Mehr BAföG für bedürftige Schülerinnen und Schüler ab August

Mit dem neuen Schuljahr ab August bekommen bedürftige Schülerinnen und Schüler mehr BAföG; für bedürftige Studierende ist dies ab dem Wintersemester der Fall. Das ist vorgesehen:

  • Die Grundbedarfssätze des BAföG steigen um 5%.
  • Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende sowie Schülerinnen und Schüler steigt von 360 Euro auf 380 Euro.
  • Der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG soll sinken – etwa durch angemessene Pauschalierungen.

Weitere Details zur BAföG-Reform finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Mehr Zeit für Abgabe der Steuererklärung 2023

Auch 2024 gewährt der Fiskus mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Erst am 31. August 2024 – statt Ende Juli 2024 – muss die Steuererklärung für 2023 beim Finanzamt eingehen. Weil der Stichtag ein Samstag ist, verschiebt sich die Frist auf den 2. September 2024 – ein Montag. Alle, die sich bei der Steuererklärung von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen, haben noch mehr Zeit: Die Steuererklärung für 2023 ist dann erst am 2. September 2025 fällig.

Wenn die Großeltern einspringen: Betreuungskosten steuerlich absetzbar

Kinderbetreuungskosten können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben – so zahlen Sie weniger Steuern. Das gilt auch, wenn sich Oma und Opa um die Kleinen kümmern und dafür Geld bekommen. Die Voraussetzungen hierfür sind laut Bund der Steuerzahler:

  • Wenn Sie die Kosten steuerlich geltend machen wollen, dürfen die Großeltern nicht im selben Haushalt wie Sie wohnen.
  • Die zu betreuenden Kinder dürfen noch nicht 14 Jahre alt sein; haben sie eine Behinderung, müssen sie unter 25 Jahren sein.
  • Sie müssen den mit Großeltern einen Betreuungsvertrag abschließen wie mit fremden Personen. In dem Vertrag gehören neben Namen und Adresse die Höhe des Stundenlohns und der Zeitumfang, er muss von beiden Seiten unterschrieben werden.
  • Damit Sie die Zahlungen dem Finanzamt auf Nachfrage nachweisen können, überweisen Sie idealerweise die Beträge mit einem entsprechenden Verwendungszweck.

Übrigens: Betreuen die Großeltern die Kleinen kostenlos, können die Eltern ihnen Fahrtkosten erstatten – diese sind steuerlich ebenfalls abzugsfähig. Großeltern sollten hierfür einen Beleg ausstellen. Möglich ist aber auch, eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer anzusetzen. Es gilt der kürzeste Hin- und Rückweg.

Rentenerhöhungen seit Juli – müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt mehr Steuern zahlen?

Die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland bekommen seit Juli mehr Rente – jetzt befürchten manche, dass sie auch mehr Steuern zahlen müssen. Vor allem jene, die mit der Rente so gerade finanziell über die Runden kommen, sind in Sorge. Doch solche Ängste sind nach Angaben der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH)unbegründet. Schließlich gibt es den Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder Rentner diverse Ausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. „Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, sind diese zunächst eher gering“, sagt VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft.

Auf dem Weg in den Urlaub? Wie sich Sprit sparen lässt

Auf alle, die mit dem Auto verreisen, kommen je nach Urlaubsziel hohe Spritkosten zu. Mit ein paar Tipps können Sie beim Tanken ein paar Euros sparen.

  • Tipp 1: Vergleichen Sie die Preise. Nutzen Sie hierfür eine Spritspar-App, um die günstigste Tankstelle zu finden.
  • Tipp 2: Laut ADAC ist es am günstigsten, abends zwischen 19 und 20 Uhr sowie zwischen 21 und 22 Uhr das Fahrzeug vollzutanken. Teuer sei es morgens um 7 Uhr.
  • Tipp 3: Geld können Sie sparen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht an Raststätten von Autobahnen, sondern etwa an Autohöfen betanken.

Übrigens: Kindergeld ist jetzt leichter zu beantragen

Nachwuchs bekommen? Nach der Geburt eines Kindes ist es nicht mehr nötig, dass Familien selbst die Initiative ergreifen, um Kindergeld zu beantragen. Laut Bundesagentur für Arbeit bekommen Familien unmittelbar nach der Geburt eines Kindes automatisch ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse. Ein QR-Code auf diesem Schreiben führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag lässt sich komplett papierlos einlösen. Weitere Nachweise sind nicht nötig.

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