Auslandskrankenversicherung? Ja bitte!

Gut geschützt in den Urlaub

Familie 3 min Lesedauer 18.01.2023
Auslandskrankenversicherung

Alltag ade, ab in den Urlaub! Doch im Ausland passiert es: Sie haben einen Unfall oder werden krank und brauchen medizinische Hilfe in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus. Wer sich für solche Fälle mit einer privaten Auslandskrankenversicherung absichert, sichert sich eine adäquate Behandlung.

Teuer ist eine Reisekrankenversicherung nicht. Mitunter ist sie laut Finanztip für weniger als 10 Euro zu haben, Familientarife beginnen ab knapp 30 Euro. Eine Investition vor Reiseantritt, die sich rechnen kann. Denn die Police schützt Sie im Zweifel vor hohen Kosten.

Wofür die Auslandsreisekrankenversicherung aufkommt

Die Auslandskrankenversicherung zahlt beispielsweise Aufwendungen für einen Krankenrücktransport. Das ist eine Leistung, die gesetzliche – und oft auch private – Krankenkassen nicht übernehmen. „Viele Reisende unterschätzen das finanzielle Risiko“, sagt Bianca Boss, Vorständin der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV).

Neben dem Krankenrücktransport zahlt die Auslandskrankenversicherung zum Beispiel für

  • akut notwendig werdende medizinische Behandlungen,
  • Zahnbehandlungen,
  • Operationen sowie Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt,
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel,
  • Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch den Rettungsdienst sowie
  • Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland (bis 10.000 Euro).

Auslandskrankenversicherung – worauf zu achten ist

Bevor Sie sich für eine Auslandkrankenversicherung entscheiden, sollten Sie unbedingt mehrere Angebote vergleichen. Denn: „Die einzelnen Tarife haben erhebliche Leistungsunterschiede“, so der BdV. Wichtig ist:

  • dass der Versicherer die Kosten für den Krankenrücktransport explizit „zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus übernimmt“, so Bianca Boss.
  • dass der Versicherer die Kosten nicht nur dann übernimmt, wenn der Krankenrücktransport als medizinisch notwendig eingestuft wird, sondern auch, wenn er als sinnvoll eingestuft wird. Letzteres ist beispielsweise der Fall, wenn Versicherte transportfähig sind oder zu Hause eine vorteilhaftere medizinische Versorgung möglich ist, auch wenn im Ausland die medizinische Versorgung als ausreichend gilt.
  • dass der Krankenrücktransport auch als sinnvoll einzustufen ist, wenn die stationäre Behandlung in einer Klinik nach ärztlicher Prognose 14 Tage überschreitet.
  • dass „alkoholbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen“ nicht als ein Grund für einen Leistungsausschluss gelten. Seien Sie daher aufmerksam bei Wörtern wie etwa „Missbrauch“ oder „Konsum“ – und bedenken Sie, dass Alkoholkonsum bei dem einen oder anderen Missgeschick im Urlaub eine Rolle spielen kann.

Gut zu wissen: Anbieter von Reisekrankenversicherungen versichern zumeist Reisen ins Ausland mit einer Höchstdauer von sechs bis zehn Wochen.

Private Auslandskrankenversicherung bei Studium oder Arbeit im Ausland

Sie studieren und planen ein Auslandssemester? Oder sie möchten eine Zeitlang im Ausland arbeiten? In solchen Fällen können Sie sich nicht immer auf die inländische gesetzliche oder private Krankenkasse verlassen. Checken Sie daher frühzeitig Ihren Versicherungsschutz.

Prüfen Sie, welche Regeln in Sachen Krankenversorgung und Versicherungspflicht vor Ort gelten. Zwischen Deutschland einerseits sowie Ländern innerhalb der EU und weiteren Staaten andererseits existiert zudem ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen für die Versorgung im Krankheitsfall.

Hinweis: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in den Staaten, mit denen Sozialversicherungsabkommen existieren, lediglich die im Zielland üblichen Leistungen. Daher ist es ratsam, vor Abreise zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen – und zwar eine für lange Auslandsaufenthalte.

Weniger wichtig: die Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reiseabbruchkostenversicherung zählen laut BdV zu den weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen. Einer der Gründe: Solche Policen sehen zumeist Leistungsausschlüsse und -einschränkungen vielfältiger Art vor. Dadurch hat dieser Versicherungsschutz kaum Wert.

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