Let’s go! Ein Auslandssemester ist ein Gewinn

Was für das Studium im Ausland wichtig ist – von Krankenversicherung bis Kindergeld

Studium-Ausbildung 5 min Lesedauer 11.11.2021
Auslandssemester

Ihr Sohn oder Ihre Tochter studiert und möchte ein Auslandssemester machen? Da sollten Sie als Eltern nicht Nein sagen. Im Ausland zu studieren, zum Beispiel mit dem Erasmus-Programm der Europäischen Union (EU), ist für Studentinnen und Studenten ein echter Gewinn: Sie verbessern ihre Sprachkenntnisse, lernen andere Lebensweisen kennen und gewinnen Freunde fürs Leben aus ganz Europa. Doch was ist alles zu beachten?

Trotz Corona an einer Hochschule im Ausland studieren

Die drängendste Frage überhaupt: Findet das Erasmus-Programm der EU wegen Covid-19 zurzeit überhaupt statt? „Ja“, sagt Stephan Geifes, Direktor der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Die Nachfrage der Studierenden sei ungebrochen.

Sowohl der DAAD als auch die meisten Hochschulen empfehlen, weiter auf die Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amts zu achten und raten, wenn möglich, zu einer Corona-Schutzimpfung.

Wichtig zu wissen:

  • „Wie in Deutschland ist das 2G- oder 3G-Modell auch an vielen ausländischen Hochschulen eine Bedingung, um an Präsenzveranstaltungen teilzunehmen“, erklärt Geifes.
  • Allerdings gibt es aktuell nicht überall Präsenzveranstaltungen. An zahlreichen Hochschulen erfolgen Vorlesungen, Seminare und Sprachkurse online. Viele Unis haben ihre Buddy-Programme ausgebaut, um Studierenden aus dem Ausland dennoch den Kontakt mit Kommiliton*innen und Einheimischen zu ermöglichen.
  • Wer wegen Corona momentan auf eine Ausreise verzichten möchte, kann von Deutschland aus das Online-Angebot der Gast-Hochschule wahrnehmen und so Kurse absolvieren. Geifes rät Studierenden aber zu einem Umzug an den europäischen Studienstandort – natürlich bei Beachtung der Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amts und der Regeln des Gastlands.
  • Möglich ist auch die sogenannte Blended Mobility. Dabei starten Studierende mit ihren Kursen zunächst virtuell in Deutschland und setzen sie später im Ausland fort. Hierzu sollten sie mit ihrer Fakultät sowie den International Offices ihrer deutschen und ausländischen Uni Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen.

Tipp: Werfen Sie regelmäßig einen Blick auf die Website Erasmus und Corona des DAAD, die auch hinsichtlich der Reiseempfehlungen des Auswärtigen Amts und der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) auf dem aktuellen Stand ist.

Ein Auslandssemester ist nicht unbedingt preisgünstig

Ein Auslandssemester ist mit teilweise hohen Kosten verbunden. Wie hoch diese sind, lässt sich pauschal nicht sagen. Vielerorts müssen Studiengebühren gezahlt werden, die von Uni zu Uni unterschiedlich sind. Hinzu kommen zum Beispiel die Kosten für Lebenshaltung, Unterkunft sowie für An- und Abreise.

Das Auslandsemester Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter sollte aber an mangelndem Geld nicht scheitern. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • Das AuslandsBaföG: Das Deutsche Studentenwerk rät, nach Möglichkeit sechs Monate, bevor Ihr Kind ins Ausland geht, das AuslandsBaföG zu beantragen.
  • Ein Studienkredit der KfW: Das Darlehen wird unabhängig vom Einkommen gewährt, die Rückzahlung erfolgt flexibel.
  • Ein Bildungskredit: Einen Antrag hierauf lässt sich online beim Bundesverwaltungsamt stellen.
  • Stipendien: Eine Datenbank, die Sie nach Stipendien durchforsten können, bietet der DAAD hier.

Geifes rät: „Der richtige Zeitpunkt, die Planung für einen Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2022/23 in Angriff zu nehmen, ist jetzt.“

Auslandskrankenversicherung abschließen

Bei einem Studium im Ausland sollte Ihre Tochter oder Ihr Sohn ergänzend zu der regulären Krankenversicherung eine Auslandskrankenversicherung haben. Dazu rät etwa die Verbraucherzentrale. Generell ist Ihr Kind zwar über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, wenn die Universität in Europa liegt und zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land ein Sozialabkommen besteht. Allerdings kommt die reguläre Krankenversicherung zumeist nicht für den Rücktransport auf, wenn Ihr Kind schwer erkrankt oder einen Unfall hat – dafür ist zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung gut.

Erfolgt das Studium im europäischen Ausland, etwa in den USA, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Dann benötigt Ihr Sprössling eine private Krankenversicherung. Eine solche Police mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet den Verbraucherschutz-Fachleuten zufolge zwischen 350 und 1.300 Euro.

  • Tipp: Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss unbedingt Preise und Leistungen mehrerer Anbieter. Achten Sie dabei in erster Linie auf Bedingungen und Leistungen. Idealerweise hat der Anbieter eine deutschsprachige Telefon-Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Was in Sachen Kindergeld gilt

Ihr Sohn oder Ihre Tochter ist noch keine 25 Jahre alt und studiert im Ausland? Dann können Sie als Eltern in vielen Fällen weiter Kindergeld beziehen. Dabei spielen allerdings auch Studienort- und dauer eine Rolle. Studiert eine junge Frau oder ein junger Mann ein oder zwei Semester lang im Ausland, bleibt der Kindergeldanspruch weiter bestehen.

Allerdings ist nach Angaben des Deutschen Studentenwerks ein Nachweis erforderlich, dass eine eigene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern für Studierende tatsächlich bereitsteht und jederzeit genutzt werden kann. Denn bei einem längeren Studium außerhalb der EU oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes geht mit dem Kindergeldbezug die Pflicht einher nachzuweisen, dass das Kind eine Bindung nach Deutschland hat.

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